08.08.2017

Einheitliche europäische Kennung (EUID)

einheitliche europäische KennungDie einheitliche europäische Kennung (EUID) ermöglicht die Identifizierung der Unternehmen und ihrer in anderen Mitgliedstaaten eröffneten Zweigniederlassungen in dem der Vernetzung der Geschäftsregister dienenden System (Business Registers Interconnection System; im Weiteren: BRIS).

Was ist eigentlich das BRIS?

Das BRIS ist – aufgrund der Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern (im Weiteren: BRIS-Richtlinie) – eine zentrale Europäische Plattform, über die es möglich wird, dass

  • die Register der einzelnen Mitgliedstaaten einander Daten übergeben, damit die Register der betreffenden Mitgliedstaaten rechtzeitig Informationen über grenzübergreifend tätigen Unternehmen erhalten sowie
  • jeder aus den Registern der einzelnen Mitgliedstaaten Informationen erhalten kann.

Das BRIS verknüpft die Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein und Norwegen. Die BRIS-Richtlinie hält jedoch fest, dass das Ziel nicht die Schaffung einer zentralen Registerdatenbank ist.

Funktion der einheitlichen europäischen Kennung

Laut BRIS-Richtlinie dient die einheitliche europäische Kennung zur Kommunikation zwischen den Registern über das System der Registervernetzung. Deshalb können die Unternehmen und Zweigniederlassungen nicht dazu verpflichtet werden, die einheitliche Kennung auf den Geschäftsbriefen und Bestellscheinen der Gesellschaft anzugeben. Für ihre eigenen Kommunikationszwecke sollten sie weiterhin ihre inländische Registrierungsnummer (in Ungarn bei Firmen die Handelsregisternummer) benutzen.

Aufbau der einheitlichen europäischen Kennung

Die einheitliche europäische Kennung besteht aus dem Landescode, der Registerkennung und der Registernummer, womit nach Bedarf ein Kontrollcode verbunden sein kann. Die einheitliche europäische Kennung einer ungarischen Firma setzt sich aus den nachstehenden, einander folgenden Elementen zusammen:

  • verkürzter Landescode (HU),
  • Kennung des Handelsregisters (OCCSZ-Code),
  • Handelsregisternummern der Firma.

Eine Änderung der Handelsregisternummern der ungarischen Firma ist nicht mit einer Änderung der europäischen eindeutigen Kennung verbunden.

Kreis der von der BRIS-Richtlinie betroffenen ungarischen Firmen

Die BRIS-Richtlinie berührt von den ungarischen Firmenformen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Europäischen Aktiengesellschaften sowie die von in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingetragenen Unternehmen gegründeten Zweigniederlassungen und Handelsrepräsentanzen.

Bei den am Tag des Inkrafttretens der die BRIS-Richtlinie umsetzenden Rechtsnorm in die Firmenregistratur eingetragenen oder in Registrierung stehenden Firmen wurde vom Handelsregistergericht am Tag nach dem Inkrafttreten der Rechtsnorm, d. h. am 9. Juni 2017 mit einem automatischen Bescheid, auf elektronischem Wege eine einheitliche europäische Kennung festgelegt und ins Handelsregister eingetragen. Das ungarische Handelsregistergericht setzt die staatliche Steuerbehörde und das Zentralamt für Statistik von Ungarn in zusammengefasster Form von der Eintragung der einheitlichen europäischen Kennung für ungarische Firmen in Kenntnis.

Suche im BRIS

Das BRIS ist über das e-Justice-Portal (https://e-justice.europa.eu) im Menüpunkt „Register – Europäisches Unternehmensregister” in allen Amtssprachen der Europäischen Union erreichbar. Eine Suche kann nach dem Firmennamen und/oder nach der Handelsregisternummer eingeleitet werden. Im Ergebnis der Suche sind der Name, der Sitz und der Mitgliedstaat laut der Registrierung der Firma, die Registernummer und die Art (Rechtsform) der Firma, die Kennung des Handelsregisters und die einheitliche europäische Kennung kostenlos erreichbar. Die Rechtsform steht in der Originalsprache, während die Kurzdarstellung zur Rechtsform in allen Amtssprachen der Europäischen Union zu erreichen ist. Die BRIS-Richtlinie schließt nicht aus, dass der gegebene Mitgliedstaat auch für sonstige Firmendaten oder Firmendokumente – kostenlos oder gegen Gebühr – Firmeninformationen bereitstellt. Bei der Firmensuche gibt es vorerst keine Möglichkeit, dass wir gegen Gebühr einzelne Dokumente kaufen (z. B. Gründungsurkunde, Jahresabschluss).

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