07.12.2017

Im Durchschnitt verbringt ein ungarisches Unternehmen 34 Arbeitstage mit der Steueradministration

Adóstratégiai Nap 2018„Die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, anstelle des derzeitigen Durchschnitts von jährlich 277 Stunden oder 34 Arbeitstagen die Zeit, die ein inländisches Unternehmen mit der Steueradministration verbringt, wesentlich zu verkürzen“, erklärte Csilla Tamásné Czinege, Stellvertretende Staatssekretärin für steuerfachliche Angelegenheiten der NAV, am Dienstag, den 28. November 2017 am erstmals veranstalteten Steuerstrategischen Tag, der von WTS Klient Ungarn und den drei Berufsverbänden – der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer, dem Joint Venture Verband und der Handelskammer Schweiz-Ungarn – organisiert wurde.

Zahlreiche Vorschläge wurden von der Regierung, den Steuerdirektoren von Unternehmen – Audi, E.On, Magyar Telekom, Mol, Robert Bosch und Kirchhoff Hungária – und von den Steuerberatern zur Senkung der Steueradministration und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des inländischen Steuersystems auf der Konferenz unter dem Titel Steuerstrategischer Tag 2018 debattiert.

Mehr Digitalisierung und weniger Schattenwirtschaft

Csilla Tamásné Czinege, stellvertretende Staatssekretärin für steuerfachliche Angelegenheiten der Nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV) betonte, dass eines der Ziele des strategischen Fünfjahresprogramms NAV 2.0 die Senkung bzw. Vereinfachung der Steueradministration bilde, um in diesem Zusammenhang das freiwillige gesetzestreue Verhalten zu unterstützen. Durch die Einführung der elektronischen Einkommensteuererklärung als erste Stufe der Digitalisierung „sind 2017 1,9 Millionen Menschen vom Ausfüllen der Einkommensteuererklärung befreit worden, und 2018 erfasst die Erweiterung 155.000 landwirtschaftliche Erzeuger und 16.000 Privatpersonen, die zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sind. In diesem Jahr haben noch 667.000 Menschen die Erstellung der Lohnsteuererklärung durch den Arbeitgeber gewählt. Etwa 30.000 Arbeitgeber wurden dadurch entlastet, dass an Stelle der Arbeitgeber in Zukunft die NAV die Steuererklärungen erstellt. Bei Bedarf gehen wir sogar direkt zum Arbeitsplatz und bieten den Mitarbeitern Hilfe an”, drückte die stelltvertretende Staatssekretärin die Ergebnisse in Zahlen aus.

In der Podiumsdiskussion nach dem Vortrag hoben Vertreter der Unternehmen die Dualität hervor, die die weiterhin parallel zur Digitalisierung bestehende Verpflichtung bedeutet, die Dokumente in Papierform aufzubewahren und einzureichen. Csilla Tamásné Czinege sagte hierzu, dass die Archivierungsregeln in Ungarn eine bereits zehn Jahre alte Gesetzesregelung beinhalten, die auch auf Unionsebene als streng gilt. Die Digitalisierung ist eines der Hauptziele von NAV 2.0 und die Überprüfung bestehender Regelungen hat bereits begonnen.

Norbert Izer, stellvertretender Staatssekretär für Rechnungslegung und Steuerregelungen im Wirtschaftsministerium (NGM) sprach von den Schwerpunkten der inländischen Steuerpolitik und in welche Richtungen sie sich in Zukunft ändere. Er erklärte, dass die Schwarzwirtschaft in den letzten Jahren in allen Bereichen einen Rückgang verzeichnet habe. Dies beweise, dass nach 2013, vor allem infolge der Einführung von Registrierkassen und EKAER die Umsatzsteuerlücke von 22% auf unter 15% zurückgegangen sei und sich schon dem EU-Durchschnitt nähere. „300-400 Milliarden HUF Steuereinnahmen sind auf die Minderung der Schattenwirtschaft zurückzuführen, und dieser Trend kann sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Umsatzsteuerlücke könnte sogar auf weniger als 10% gesenkt werden“, betonte Izer.

Vorschläge zur Verbesserung des Steuersystems

Zur weiteren Verbesserung des Steuersystems wurde auf der Konferenz seitens der Unternehmen und Berater unter anderem der Vorschlag vorgebracht, dass die Steuerbemessungsgrundlage der Gewerbesteuer noch um einige Positionen gesenkt und zumindest ein Teil der Lohnkosten und Abschreibungskosten berücksichtigt werden könnte, bzw. bei vermittelten Dienstleistungen klarere Rechtsvorschriften und Praktiken eingeführt werden sollten, als dies derzeit der Fall ist. Hierbei kam auch zum Vorschein, dass die Einführung der Institution der Gruppenbesteuerung für Ungarn einen großen Vorteil im regionalen Wettbewerbsumfeld darstellen könnte und keinen besonders großen Ausfall für den Haushalt bedeuten würde.

Die Teilnehmer schlugen vor, dass die Überweisungen der Steuern und Löhne/Gehälter bei der Transaktionssteuer eine Ausnahme bilden sollten, und die Unternehmen, die vollständig den Bargeldverkehr eingestellt haben mit Gebührenbegünstigungen belohnt werden könnten. Ein weiterer Vorschlag war auch die Gebührenbefreiung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Im Themenbereich der Lohnnebenleistungen bzw. der Repräsentation haben Steuerfachleute bei der derzeit äußerst komplexen Regelung, in der für unterschiedliche Sachleistungen verschiedene Steuer- und Beitragssätze vorgesehen sind, eine Vereinfachung vorgeschlagen.

Fotos: Csanád Kiss

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