10.09.2013

Newsletter VIII/2013 – Worauf ist bei der Rückerstattung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer zu achten?

Die ungarischen Steuerzahler haben ein Rückforderungsrecht bezüglich der in anderen EU-Staaten
entrichteten Mehrwertsteuer. Die Einreichfrist der Formulare, auf denen man Rückforderungen
bezüglich des Steuerjahres 2012 geltend machen kann, ist der 30. September 2013. Leider können
administrative Fehler in diesem Verfahren dazu führen, dass sogar die tatsächliche Rückforderung
verhindert wird und den Unternehmen hohe Kosten entstehen. In der folgenden Zusammenfassung
beleuchten wir kurz die in den Rückerstattungsprozessen verborgenen Fehlermöglichkeiten.

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