Die seit dem 1. Juli 2013 in Kraft befindliche Änderung des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, dass bei Geschäften zwischen Wirtschaftstreibenden im Fall der verspäteten Zahlung einerseits Verzugszinsen, die 8 Prozent über dem Basiszinssatz liegen, und andererseits eine Inkassopauschale von umgerechnet 40 Euro zu zahlen ist. Im vorliegenden Artikel informieren wir über die Anwendung dieser Regelung sowie über ihre Auswirkungen auf Rechnungslegung und Besteuerung.