04.01.2015

Newsletter IV/2014 – Die neuen Umsatzsteuerregelungen für fortlaufende Lieferungen oder Leistungen werden erst später in Kraft treten

Die mit großem Interesse verfolgten und im Weiteren erläuterten neuen Regelungen für die Umsatzsteuer bei fortlaufend erbrachten oder periodisch abgerechneten Lieferungen oder Leistungen werden im Sinne des soeben vom Parlament verabschiedeten Änderungs-vorschlags nun doch noch nicht am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Herunterladen

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zu WTS Klient Ungarn oder zu unseren Inhalten? Lassen Sie es uns wissen und füllen Sie unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.