Wussten Sie, dass ab dem 1. Juli die Höchstbeträge der EU-finanzierten Förderungen und der möglichen Entwicklungssteuerbegünstigungen, die Großunternehmen z.B. in der Region Mittelungarn – also auch im Einzugsbereich der Hauptstadt Budapest – in Anspruch nehmen können, wesentlich geändert werden?