04.01.2015

Newsletter V/2014 – Änderung der maximalen Investitionsförderung für 2014-2020 in Ungarn – Was muss man darüber wissen?

Wussten Sie, dass ab dem 1. Juli die Höchstbeträge der EU-finanzierten Förderungen und der möglichen Entwicklungssteuerbegünstigungen, die Großunternehmen z.B. in der Region Mittelungarn – also auch im Einzugsbereich der Hauptstadt Budapest – in Anspruch nehmen können, wesentlich geändert werden?

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