04.01.2015

Newsletter VI/2014 – Achtung Werbungsbranche! Das Werbesteuergesetz wurde verabschiedet

Eine neue Sondersteuer in der ungarischen Palette

Am 17. Juni 2014 wurde im ungarischen Amtsblatt das Gesetz XXII von 2014 über die Werbesteuer bekanntgegeben, das am 31. Tag nach der Verkündung, also am 18. Juli 2014, in Kraft treten wird. Wichtig ist, dass die betroffenen Mediendienstleister und Presseorgane im Sinne des neuen Gesetzes bereits in diesem Sommer Aufgaben zu erfüllen haben: Wenn sie in 2014 steuerpflichtig sind, müssen sie schon bis zum 20. August 2014 eine Steuererklärung über die Höhe der Vorauszahlung erstellen und beim Finanzamt einreichen. Die Vorauszahlung muss in zwei gleichen Raten – bis zum 20. August 2014 beziehungsweise zum 20. November 2014 – geleistet werden.

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