Kaum hatte das Parlament das Gesetz XXII von 2014 über die Werbesteuer (“Werbesteuergesetz“) verabschiedet, konnte man bereits lesen, dass im Gesetzestext Änderungen erwartet werden. Schließlich ist die Änderung im Gesetz XXXI von 2014 („ModG“) noch vor dem Werbesteuergesetz selbst in Kraft getreten, welches damit in zahlreichen Punkten modifiziert wurde. Unter anderen wurde ein neuer Kreis von Steuerpflichtigen definiert: die Besteller der Werbung. Nachstehend haben wir ein paar wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst, die als Orientierungshilfe im Bereich der neuen Steuerart dienen können.