Der 20. Mai 2015, der Termin für das Einreichen der Lohnsteuererklärungen des Jahres 2014, rückt immer näher. Bei der Zusammenstellung der Steuerklärungen sind noch die für das Steuerjahr 2014 geltenden Regelungen anzuwenden, während aber in der Lohnabrechnung und bei der Verbuchung der Cafeteria-Zuwendungen in 2015 schon die aktuellen Steuervorschriften zu beachten sind.
In diesem Newsletter haben wir für Sie die wichtigsten Veränderungen der persönlichen Einkommensteuer im Jahr 2015 zusammengefasst.