Verwendet Ihre Firma ein Fakturierprogramm? Vergessen Sie nicht, dieses anzumelden! – Die auffälligsten Änderungen in der neuen Rechnungsverordnung betreffen Unternehmen, die ein Fakturierprogramm oder Online-Fakturiersysteme verwenden. Besonders zu beachten ist dabei die ab 1. Oktober 2014 geltende Anmeldepflicht bezüglich der Fakturierprogramme. Geschäftsführer und Buchhalter können aber sicher ruhiger schlafen, wenn sie sich bereits jetzt von den Lieferanten der zur Fakturierung notwendigen Programme die notwendigen Daten beschaffen.