Dank der zum Jahresende 2014 verabschiedeten Steuergesetzänderungen können die noch strengeren
Vorschriften für die Transferpreisaufzeichnungen immer mehr Unternehmen betreffen. In unserem
Newsletter möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf diese Änderungen lenken.
Ab dem 1. Januar 2015 wurde der im Gesetz LXXXI von 1996 über die Körperschaftsteuer (nachstehend
„KöStG“) definierte Begriff der verbundenen Unternehmen ausgeweitet. Demnach gelten die Parteien
auch dann als verbundene Unternehmen, wenn zwischen ihnen im Hinblick auf die Einheitlichkeit der
Geschäftsführung eine entscheidende Einflussausübung auf die Geschäfts- und Finanzpolitik besteht.