Ein Teil der konsolidierten Unternehmen hat bereits Ende Januar den Jahresabschluss des Vorjahres erstellt und gleichzeitig wurden auch die jährlichen Konzernberichte fertiggestellt. Der Dateninhalt und die Aufstellungsfrist dieser Berichte sowie die gemäß den ungarischen Gesetzen erstellten Jahresabschlüsse können voneinander abweichen.
Das Mutterunternehmen hat die Kontrolle
Für die Erstellung von Berichten, die die Daten von Firmen einer gegebenen Firmengruppe umfassen, also für die Konsolidierung ist das Mutterunternehmen zuständig. Der Konsolidierungsprozess erfolgt gemäß im Voraus bestimmten Bewertungsprinzipien sowie nach einem bestimmten Zeitplan, damit die Informationen für die Entscheidungsfindung den Eigentümern rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Konzernbericht hat die anhand einer einheitlichen Bewertung ermittelten Daten zu enthalten. Um diese Bedingung erfüllen zu können, haben die Tochterunternehmen bei der Erstellung ihrer Berichte die durch die Rechnungslegungspolitik des Mutterunternehmens vorgeschriebenen Bewertungsregeln zu berücksichtigen.
Unabhängig davon führen die Tochtergesellschaften ihre Bücher und sie stellen ihre Steuern selbstverständlich gemäß den lokalen Gesetzen fest. Die Schwierigkeiten in diesem Fall entstehen dadurch, dass sie zur Angleichung an die Konzernvorschriften Änderungen vornehmen müssen, die sie überwiegend außerhalb des Buchführungssystems durchführen. So stellt die Verfolgung der Berichtigungen der Vorjahre von Jahr zu Jahr ernsthafte Herausforderungen dar. Eine mögliche Lösung ist, dass die Abweichungen in der Kontenklasse 0 geführt werden, so stehen im Buchführungssystem sowohl die Daten der lokalen Berichte als auch die Daten der Konzernberichte zur Verfügung. Die Konzernberichte werden für die Eigentümer erstellt, ihre Frist wird im Voraus bestimmt und ist streng einzuhalten.
Konzernberichte können verschiedene Dateninhalte haben
Die Konzernberichte enthalten immer eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung, über diese hinaus ändert sich die Anzahl der ausführlichen Datenreihen in Abhängigkeit vom Datenbedarf der Eigentümer. In allen Fällen enthält der Bericht Daten über das Kapital und dessen Änderungen. Weitere wichtige Elemente sind die Entwicklung der Sachanlagen der Gesellschaft sowie die Größenordnung der zwischenjährlich erfolgten Investitionen. Die Erfahrungen zeigen, dass die vom Mutterunternehmen vorgeschriebene Höhe der Wertminderung von Sachanlagen in vielen Fällen von der Höhe der gemäß den lokalen Gesetzen berechneten Wertminderung abweicht. Aus diesem Grund ist diese Differenz eine von den Abweichungen, die bei der Erstellung von Konzernberichten oft entstehen.
Ein ähnlicher Fall ist die Wertminderung von Forderungen. Im Allgemeinen enthält die Rechnungslegungspolitik des Mutterunternehmens auch Regeln über die pauschale Verrechnung der Wertminderung, während gemäß den ungarischen Regeln nur Wertminderungen akzeptiert werden, die gemäß Einzelbewertungen kalkuliert werden. Auch die Wirksamkeit der verschiedenen Betriebszweige liefert wichtige Informationen, so kann sie auch einen Teil des Konzernberichts bilden, wenn diese Angabe im Falle der gegebenen Firma von Relevanz ist. Aufgrund des gemäß den einheitlichen Grundsätzen festgelegten Ergebnisses nach Steuern wird eine latente Steuer ermittelt, deren Ableitung ebenfalls einen Teil des Berichts bilden kann.
Abweichende Formen
Die Form der Konzernberichte kann in Abhängigkeit von der Firmengruppe abweichend sein. In manchen Fällen kommt auch vor, dass die Muttergesellschaft keinen Anspruch auf die Erstellung eines sogenannten Berichtspakets hat, sondern von vornherein die in ihrem eigenen Rechnungslegungssystem geführten Daten der Tochtergesellschaft zusammenrechnet und die Konsolidierung umsetzt. Typischerweise werden jedoch die Daten aus den Berichten der Tochtergesellschaften konsolidiert, wozu also die Erstellung des Berichts der Firmengruppe, also des Konzernberichts notwendig ist.