Das Vorleben einer verbundenen Transaktion beinhaltet immer viele wichtige Informationen. Wenn im Voraus bekannt ist, dass innerhalb der Unternehmensgruppe verbundene Transaktionen zu erwarten sind, sollte im Vorfeld auch die Preisgestaltung überdacht werden. So könnten wir kurz den Inhalt und das Wesentliche unseres aktuellen Artikels formulieren, in dem wir darauf abzielen, die Wichtigkeit und Bedeutsamkeit von Richtlinien für Verrechnungspreise in Ungarn zu betonen.
In unserem früheren Artikel befassten wir uns bereits mit der Transferpreisdokumentation, die gemäß der Gesetzesregelung von den Gesellschaften in Ungarn erstellt wird. Die Richtlinien für Verrechnungspreise oder Transferpreisregelungen werden aber im Idealfall bereits viel früher im Zusammenhang mit den internen Regelungen einer Unternehmensgruppe erstellt: hier können die Grundsätze und Methoden der Preisbildung bezüglich der Transaktionen innerhalb des Konzerns festgelegt werden.
Warum sind Richtlinien für Verrechnungspreise vorteilhaft?
Im Leben einer Gesellschaft spielt die Planung eine Schlüsselrolle – bei der Erstellung von Geschäftsplänen „träumen“ Management und Eigentümer davon, was sie innerhalb von ein paar Jahren erreichen möchten und wieviel Umsatz und wieviel Gewinn sie unter anderem erzielen möchten. Besteht ein Konzern aus mehreren verbundenen Gesellschaften, die auch untereinander Geschäfte abwickeln, sollte bedacht werden, mit welcher Preisbildung diese Transaktionen erfüllt werden. Abhängig von der Größe der Transaktionen kann die Preisbildung unter den Partnern den Umsatz und das Ergebnis der einzelnen Tochtergesellschaften wesentlich beeinflussen. Wenn die Preisbildung der verbundenen Transaktionen geplant wird, kann diese Regelung später konsequent genutzt und sich bei Preisverhandlungen darauf berufen werden.
Was sollten unsere Richtlinien beinhalten?
Falls Richtlinien für Verrechnungspreise erstellt werden, wird die Beschreibung der einzelnen Transaktionstypen das wichtigste Kapitel bilden. Im Leben eines Herstellerkonzerns stellen beispielsweise die Finanzierung (z.B. Kredite, Cash-Pool-Vereinbarungen), Grundmaterialbeschaffungen, Verkäufe von Zwischenerzeugnissen und Erzeugnissen innerhalb des Konzerns wichtige Momente dar. Nicht zu vergessen sind hierbei die Dienstleistungen auf Gruppenebene, die zwar nicht fest zum Hauptprofil gehören und meistens von der „Zentrale” kommen, aber das Funktionieren des täglichen Betriebs ermöglichen (z.B. SAP-Abonnements).
Wenn bereits alle Transaktionstypen erfolgreich bestimmt werden konnten, sollte die Preisgestaltung bei den einzelnen Transaktionen ausgearbeitet werden. Die Preisgestaltung kann nach den gängigen allgemeinen Grundsätzen erfolgen, z.B. indem bei Krediten die Zinssätze in Bezug auf die marktüblichen variablen Zinssätze (z.B. EURIBOR) korrigiert werden. Die verwendeten Grundmaterialien und Zwischenerzeugnisse/Erzeugnisse in der Produktion können je nach Möglichkeit im Einklang mit den Markttrends an das übliche Marktpreisniveau angepasst werden. Dies kann anhand von Preislisten an unabhängige Partner, oder in Bezug von Einkünften auf Kostenbasis, aber auch auf Basis einer von Marktbesonderheitenbermittelten Rentabilität erfolgen.
Wie können uns die Richtlinien für Verrechnungspreise im weiteren Verlauf nützlich werden?
Am Ende des Geschäftsjahres, wenn vor Einreichung der Körperschaftsteuererklärung die Transferpreisdokumentation erstellt wird, müssen sehr zahlreiche Daten und Informationen analysiert werden. In diesem kurzen und ein paar Monate andauernden Zeitraum können Richtlinien, worin früher festgelegt wurde, auf welche Art und Weise die Preise innerhalb des Konzerns gestaltet werden sollten, sehr gute Dienste leisten. Falls bei Erstellung von Richtlinien das Niveau der verbundenen Preise nah an das Marktpreisniveau herankommt, kann ein Großteil des Inhalts unserer Richtlinien in die Transferpreisdokumentation übernommen werden. Letztere müssen natürlich mit den im ungarischen Gesetz geregelten Pflichtbestandteilen ergänzt werden.
Nach den obigen Ausführungen empfehlen wir, dass die verantwortlichen Spezialisten des Konzerns Richtlinien erstellen sollen, da diese in bestimmten Fällen auch als ein vorläufiger Kontrollpunkt für Verrechnungspreise betrachtet werden können. Auch können während der Planung solche Preisbildungsprobleme aufgedeckt werden, die später im Entwurf noch korrigiert werden können – damit kann auch einer möglichen, nachträglichen Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage vorgebeugt werden, die nur deswegen erforderlich wäre, weil im Vorfeld die Preisgestaltung nicht ausreichend geprüft wurde.