28.09.2017

Schmieröl und Verbrauchsteuer: Worum geht es?

Die meisten Ungarn, denen die Verbrauchsteuer einfällt, denken an die sogenannten ABC-Produkte, nämlich Alkohol (Wein, Bier), Benzin (Mineralölprodukte als Treibstoff) und Zigaretten – auf Ungarisch „cigaretta” (Tabak, Zigarren). Viel weniger wird hierbei an die restriktiven Vorschriften für eine solche Handelsfirma gedacht, die zum Beispiel in geringen Mengen abgepackte Öle (auch Motoröl) mit einer bestimmten Zolltarifnummer von einem der EU-Mitgliedstaaten bezieht, um sie später an ihre Kunden in Ungarn verkaufen zu können.

Im Folgenden werden wir das Thema genauer aus dem Gesichtspunkt der Verbrauchsteuer erläutern, und zwar aufgrund der Bestimmungen des neuen Verbrauchsteuergesetzes, das am 1. Juli 2017 in Ungarn in Kraft getreten ist.

Schmieröl

Von welchen auch aus Sicht der Verbrauchsteuer wichtigen Produkten ist hier die Rede?

Viele von uns waren 2014 nach dem Erblicken der Steueränderungen in Ungarn überrascht, als  unter den im spätherbstlichen Gesetzgebungsfieber verkündeten Gesetzesänderungen die Notwendigkeit einer Verbrauchsteuerbewilligung für Schmieröle entdeckt wurde. All dies derart, dass nur die Fachleute, die auch während der Weihnachtsfeiertage dafür Interesse aufbrachten, die Übergangsregeln im Zusammenhang mit der Einführung ergründen konnten. Doch das Leben der meisten betroffenen Gesellschaften wurde auch dadurch nicht viel einfacher: Ab Januar 2014 können bestimmte Produkte nur im Besitz von einer Verbrauchsteuerbewilligung bezogen und in Ungarn vermarktet werden.

Nach dem neuen Gesetz sind Schmieröle Energieerzeugnisse, die in der Kombinierten Nomenklatur eingestuft sind, dazu gehören z.B. Motoröle, Turbinenöle, Hydrauliköle, Getriebeöle und auch bestimmte andere Schmierstoffe.

Welche Anforderungen müssen für diese Tätigkeit erfüllt werden?

Es ist wichtig, dass jeder, der in Ungarn eine Großhandelstätigkeit mit diesem Produkt anstrebt, über eine Verbrauchsteuerbewilligung verfügen muss, er muss also ein zugelassener verbrauchsteuerpflichtiger Händler sein. Dies bedeutet praktisch, dass vor dem Tätigkeitsbeginn ein Antrag gestellt werden muss, nunmehr elektronisch an die NAV, und andere gesetzliche Voraussetzungen auch erfüllt werden müssen, damit jemand registriert werden kann. Es ist notwendig, mindestens 50 Quadratmeter Lagerraum pro Standort zu haben (dies kann natürlich auch gemietet werden) und auch eine Genehmigung (typischerweise eine Geschäftslizenz) von der zuständigen Kommunalverwaltung beantragt werden muss, um mit der Tätigkeit beginnen zu können. Bei unbefugtem Handel kann die NAV eine Geldbuße verhängen.

Tief in die Tasche greifende Gewährleistung

Für viele könnte es überraschend sein, dass in Ungarn das Vorhandensein einer Gewährleistung für die Verbrauchsteuer eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung durch die NAV bildet. Diese kann in Form von Bar- oder Bankgarantien vom Steuerpflichtigen gewährt werden. Wenn ein Unternehmen nur Schmierstoffe vermarktet, beträgt dieser Betrag 5 Millionen HUF (ca. 16.100 EUR). Allerdings spielt die genaue Identifizierung und korrekte Tarifierung der Produktpalette eine Schlüsselrolle in der Bestimmung der Höhe der Gewährleistung: Befinden sich unter den Produkten sonstige geprüfte Mineralöle, kann die Höhe der zu zahlenden Gewährleistung sogar bis zu 120 Millionen HUF (ca. 387.000 EUR) betragen.

Steuerzahlung und Nachweisführung

Zur Durchführung dieser Tätigkeit sind daher eine bzw. mehrere Bewilligungen erforderlich, aber es entsteht in der Regel keine Zahlungspflicht der Verbrauchsteuer und normalerweise besteht keine Notwendigkeit, eine Steuererklärung einzureichen.

Allerdings ist laut Gesetz eine Nachweisführung in Ungarn vorgeschrieben, bei Nichtführen kann die NAV dem Steuerpflichtigen eine Geldstrafe verhängen.

Fazit: Worauf ist zu achten?

Aus den obigen Angaben lässt sich eindeutig ableiten, dass das Wichtigste die Bestimmung der zu vertreibenden Produktpalette, die Produktbeschreibung und die Überprüfung der Einstufung ist: Es ist zu prüfen, ob die Produkte, die wir vermarkten wollen, überhaupt dem Verbrauchsteuergesetz unterliegen. Bereits als erster Schritt sollte um die Hilfe eines Verbrauchsteuerexperten gebeten werden, der in der Lage sein wird, bei weiteren Aufgaben, beim Bewilligungsantrag und bei der Erfüllung der benötigten Gesetzesanforderungen eine wirksame Unterstützung bieten zu können.

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zu WTS Klient Ungarn oder zu unseren Inhalten? Lassen Sie es uns wissen und füllen Sie unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.