06.11.2018

Elektronische Kontaktpflege in der Besteuerung

Die Entwicklung von Computerlösungen, die elektronische Übermittlung und Verarbeitung von Daten bleiben auch in den Bereichen der Besteuerung und in der Kontaktpflege mit der Steuerbehörde nicht unberührt. Wie wir bereits in mehreren Artikeln berichtet haben, sind Wirtschaftsorganisationen bezüglich ihrer Angelegenheiten mit der NAV (und den örtlichen Kommunalverwaltungen) ab dem 1. Januar 2018 in Ungarn zur elektronischen Kontaktpflege und zum elektronischen Behördengang verpflichtet.  Anträge, die früher nur in Papierform eingereicht werden könnten, können nunmehr auch elektronisch entsandt werden. Seitens der Methoden wurden mehrere neue Verfahren eingeführt.

Elektronische Kontaktpflege bei Steuerprüfungen und weiteren Verfahren

Während der Steuerprüfung können Steuerpflichtige in Ungarn mit Hilfe des Formulars ELLUGY die während des Verfahrens einzureichenden Unterlagen (z. B. Vollmachten, Erklärungen, Unterlagen, Kommentare usw.) auf elektronischem Wege übermitteln. Das Formular wird elektronisch weitergeleitet und ersetzt die früheren Postsendungen. Auch andere, im Zuständigkeitsbereich der NAV liegende und für das Prüfungsverfahren relevante Dokumente können elektronisch eingereicht werden. Es ist jedoch wichtig, dass die einzureichenden Formulartypen mit den an der Prüfung beteiligten Steuerprüfern abgestimmt werden.

Die Einrichtung von E-Papier in Ungarn beinhaltet sonstige elektronisch einleitbare Verfahren. Mithilfe dieser Institution können wir nicht nur mit der NAV Kontakt aufnehmen, sondern auch mit anderen Behörden. Durch die Auswahl der Themengruppe wird der Empfänger automatisch ermittelt. Nach der Authentifizierung durch das Kundenportal gibt es die Möglichkeit, einen frei formulierten Brief zu erstellen, dessen Antwort dem elektronischen Postfach der Privatperson oder Firma zugestellt wird, die am elektronischen Behördengang beteiligt ist.

Instrument der elektronischen Kontaktpflege im Wandel

Zuvor wurde die elektronische Kontaktpflege mit den Steuerbehörden in Ungarn praktisch noch ausnahmslos mit Hilfe des Ausfüllprogramms für Standardformulare (ÁNYK) durchgeführt. Die ausgefüllten Erklärungen wurden über das Kundenportal eingereicht, das durch die autorisierten persönlichen Daten der Bevollmächtigten erstellt wurde. Die Form der elektronischen Kontaktpflege ist jedoch im Wandel. Für Wirtschaftsorganisationen in Ungarn ist ab dem 1. Januar 2018 die Nutzung des Firmenportals verpflichtend. Das Firmenportal ist ein elektronisches Postfach für Unternehmen, das den Kunden zur elektronischen Kontaktpflege mit den Behörden und dem Herunterladen von erforderlichen Dokumenten dient. Unternehmen sind verpflichtet, die Firmenportal-Registrierung durchzuführen, wobei sie nur Privatpersonen mit Zugang zum Kundenportal als Firmenportal-Beauftragten bestimmen können. Wenn die Firmenportal-Registrierung erfolgreich ist, werden behördliche Dokumente ins elektronische Postfach zugestellt. Der Firmenportal-Beauftragte ist für die eingehende Post verantwortlich. Daher ist es wichtig, im Postfach auf die eingegangenen Nachrichten und Dokumente zu achten.

Wirtschaftsorganisationen in Ungarn können 2018 den Speicherplatz ihrer Vertreter oder Bevollmächtigten in der elektronischen Kommunikation mit der NAV weiterhin unverändert nutzen. Sie haben jedoch die Wahl, im Jahr 2018 auch ihre Steuererklärungen und andere Dokumente an die NAV und andere Behörden über das Firmenportal zu senden. Die Firmenportal-Beauftragten können Privatpersonen, die an der elektronischen Kontaktpflege teilnehmen, Fallmanager-Berechtigungen erteilen bzw. sie ihnen entziehen. Die elektronische Kommunikation der Wirtschaftsorganisationen in Ungarn wird nach dem 1. Januar 2019 über das Firmenportal realisiert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die eventuell fehlende Registrierung so schnell wie möglich vorgenommen und auch die Fallmanager benannt werden.

Weitere Perspektiven

In Zukunft wird erwartet, dass sich die elektronischen Verfahren in der Steuer- und Buchführung weiterentwickeln, hauptsächlich zur Automatisierung der Datenverarbeitung. Darüber hinaus bietet sie der NAV die Möglichkeit schnellerer und umfangreicherer Steuerprüfungen. In Bezug auf die Online-Rechnungsstellung hat sich die Rolle der EDV-Entwicklungen in diesem Prozess hervorgehoben, die heutzutage ein untrennbarer und immer entscheidenderer Bestandteil von Buchhaltungs- und Besteuerungsprozessen ist.

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