02.07.2019

Drei Wünsche zur Vereinfachung des ungarischen Steuersystems

Man müsste nur noch die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer anpassen

In 2013 veröffentlichten wir unter dem Titel „Vorschläge zur Rationalisierung des ungarischen Steuersystems” eine Studie mit fast fünfzig Änderungsvorschlägen. Welches waren die wichtigsten drei Wünsche, die wir zur Vereinfachung des ungarischen Steuersystems formulierten und wo stehen wir mit deren Realisierung?

Unsere wichtigsten Vorschläge

Von den zahlreichen Vorschlägen, die wir vor sechs Jahren aufgrund von Interviews mit den Steuerdirektoren führender deutscher Unternehmen zur Vereinfachung des ungarischen Steuersystems formuliert hatten, waren die folgenden drei hinsichtlich ihrer Wirkung die wichtigsten Änderungswünsche gegenüber der ungarischen Steuerverwaltung:

  • Die detaillierten Regeln der körperschaftsteuerpflichtigen Organschaft sind zusammen mit den Wirtschaftsteilnehmern schnellstmöglich auszuarbeiten. Ein Großkonzern darf in Ungarn nicht deshalb in einen Wettbewerbsnachteil gelangen, weil er auf dem ungarischen Markt mit mehreren Unternehmen präsent ist.
  • Sowie das die Haushaltslage zulässt, müsste das System der Vorfinanzierung der zukünftigen Körperschaftsteuerpflicht, d. h. die sog. Aufstockungspflicht beseitigt werden. Außer finanziellen Überlegungen wird die Aufrechterhaltung dieses die Anleger abschreckenden Systems durch nichts begründet.
  • Der das Einkommen besteuernde Charakter der Gewerbesteuer und der Innovationsabgabe müsste durch die Anpassung ihrer Bemessungsgrundlage an die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer gestärkt werden. Es ist ein großer Fehler im System, dass eine Erhöhung des Personalbestandes und die Investitionsbereitschaft keine Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer haben. Die mit Verlust arbeitenden Unternehmen erleben die Gewerbesteuer als Besteuerung ihres Vermögens. Eine Besteuerung des Vermögens der Gesellschaften müsste in Zukunft auf jeden Fall vermieden werden.
Realisierung der Vorschläge

Nach der Publizierung der Studie in 2013 erschienen einige unserer zur Vereinfachung des ungarischen Steuersystems formulierten, weniger spektakulären Vorschläge bereits in den ab 1. Januar 2014 geltenden Steuergesetzen (z. B. die Möglichkeit des Abzugs eines Restaurantkonsums als Kosten bei einer Zahlung mit Bankkarte, ohne Ausstellung einer Rechnung).

Hinsichtlich der oben aufgeführten drei Wünsche konnten wir über kleine Teilergebnisse berichten. Auf dem Weg zur Einführung der körperschaftsteuerpflichtigen Organschaft in Ungarn konnten seit 2014 unter bestimmten Bedingungen die Forschungskosten der eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit durchführenden Unternehmen auch von der positiven Bemessungsgrundlage der verbundenen Unternehmen der Gesellschaft abgezogen werden. Ebenso mussten die Gesellschaften seit 2014 keine Versäumnisstrafe mehr zahlen, wenn sie wegen der Devisenkursänderung zwischen dem 20. und 31. des Monats vor dem Stichtag ihres Steuerjahres ihre Körperschaftsteuerpflicht nicht in der entsprechenden Höhe aufgefüllt hatten. Diesem kleinen Schritt folgte 2018 eine weitere günstige Änderung: die Höhe der Versäumnisstrafe wurde von den überzogenen 20 % auf 10 % gesenkt.

Der große Durchbruch hinsichtlich der Vereinfachung des ungarischen Steuersystems erfolgte überraschenderweise nach den Parlamentswahlen 2018. Auf Vorschlag der unter dem alten Namen wieder Finanzministerium genannten Institution, die sich auch in ihrem Aufgabenbereich auf die Finanzierung des Haushalts und als dessen wichtigstem Element auf die Effizienz und Gerechtigkeit des Steuersystems konzentrierte, wurde ab 1. Januar 2019, wenn auch nicht in dem von uns vorgeschlagenen vollen Wirkungsbereich das System der Körperschaftsteuerzahlung als Organschaft eingeführt, während uns das Steuerpaket vom Sommer dieses Jahres die Löschung des Systems der Aufstockung der Körperschaftsteuer brachte.

Dabei wurde auch eine außerordentlich wichtige Erwartung erfüllt. In 2018 fragte ich Herrn Minister Mihály Varga in mehreren Foren, ob ein diesbezüglicher Schritt zu erwarten ist. Ich bekam die Antwort, dass er, sofern er auch in der neuen Regierung für die Steuersachen Verantwortung tragen sollte, alles tun wird, um diesen Wunsch zu erfüllen. Er hielt sein Wort und erfüllte damit die in unserer Studie von 2013 selbst im Vergleich zu den drei Wünschen wichtigeren Erwartung der Anleger, wonach die Berechenbarkeit und Glaubhaftigkeit die Anleger bei einer Investitionsentscheidung am meisten beeinflusst.

Letzter Schritt in Richtung einer Vereinfachung des ungarischen Steuersystems

Wie dem Prinzen im Märchen blieb auch uns nur ein wesentlicher Wunsch zur Vereinfachung des ungarischen Steuersystems. Die Anpassung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer an die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und zusammen damit die Vermeidung der Besteuerung von mit Verlust tätigen Unternehmen. Unsere anderen beiden Wünsche wurden bereits realisiert und so können wir uns mit allen unseren Kräften auf die Vorbereitung der Realisierung des dritten Wunsches konzentrieren. Nach den anstehenden Kommunalwahlen könnten unsere Anstrengungen auch hier von Erfolg gekrönt sein!

Die Probleme und Wünsche unserer Klienten bezüglich der Besteuerung stehen im Mittelpunkt unserer Beratungsleistung. Wenn Sie angesichts der oben ausgeführten Ergebnisse meinen, dass wir Ihnen auch in Ihren Steuersachen behilflich sein können, steht Ihnen unser Steuerberatungsteam gern zur Verfügung. Suchen Sie unsere Mitarbeiter vertrauensvoll auf!

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