05.10.2021

Richtlinien, die den Betrieb der Unternehmen in Ungarn bestimmen

Was müssen wir über die Richtlinien im Allgemeinen wissen und welche müssen erstellt werden?

Richtlinien

Einen organischen Bestandteil des Lebens aller Firmen in Ungarn bildet eine Vielzahl von Richtlinien, deren ständige Erneuerung sowie die Anfertigung von immer neuen Richtlinien. Die erste Richtlinie eines Unternehmens ist – auch wenn man sie nicht so nennt – praktisch die Gründungsurkunde. Bei der Gründung des Unternehmens legen die Eigentümer in der Gründungsurkunde nämlich die den Betrieb der Gesellschaft bestimmenden grundlegenden Regeln fest: unter anderem die Aufgaben und Befugnisse des obersten Organs des Unternehmens (Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung), der Leiter des Unternehmens (Geschäftsführer, Direktoren) und – wenn es einen gibt – des Aufsichtsrates.

Das Unternehmen kann aufgrund der Gründungsurkunde seinen Betrieb beginnen, doch ist damit die Bestimmung der notwendigen Regeln bzw. die Erstellung der erforderlichen Richtlinien nicht beendet. Über die auf alle Gesellschaften bezogenen Vorschriften hinaus ist in Ungarn außerdem in Abhängigkeit von der Tätigkeit des Unternehmens die Erstellung weiterer Richtlinien verbindlich.

Allgemeine Merkmale der Richtlinien

Was für alle Richtlinien gemein ist, ist die Tatsache, dass

  • sie in der in den Rechtsnormen festgelegten Frist bzw. mit einem in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegten Inhalt, doch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des gegebenen Unternehmens erstellt werden müssen man sie von einem geeigneten Fachmann erstellen lassen muss,
  • sie vom entsprechenden Leitungsorgan des Unternehmens bestätigt und in Kraft gesetzt werden müssen,
  • man ihren Inhalt bzw. ihre Vorschriften den betroffenen Personen bekannt machen muss, zumeist den Arbeitnehmern, auf die sie sich beziehen,
  • die darin vorgeschriebenen Regeln angewendet werden müssen,
  • ihre Einhaltung kontrolliert werden sollte dies in vielen Fällen von einer anderen externen Personen (Wirtschaftsprüfer) oder auch einer staatlichen Behörde regelmäßig kontrolliert wird,
  • bei einer gesetzlichen oder anderen, im Leben des Unternehmens erfolgenden Änderung die Änderung darin eingetragen werden muss.
Die wichtigsten Richtlinien

Alle Unternehmen in Ungarn müssen ihre Rechnungslegungspolitik erstellen, die die Grundlage für die Buchführung, die Abschlusserstellung, die buchhalterischen Abrechnungen und die Bewertungen der Gesellschaft bilden.

In Verbindung mit der Steuerzahlung ist es zweckmäßig, die mit den Transaktionen innerhalb der Firmengruppe verbundenen Grundsätze und Methoden der Preisbestimmung in einer Verrechnungspreisrichtlinie zu bestimmen, die eine Grundlage für die Verrechnungspreisdokumentation des Unternehmens sein kann.

Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Privatpersonen – egal ob es um Arbeitnehmer oder Kunden geht – bzw. bei der Nutzung von Webseiten, Newsletters, Online-Kaufhäusern oder eventuell Kameras kann das Unternehmen auch eine aufgrund der DSGVO erstellte Datenschutz- und Datenverarbeitungsrichtlinie benötigen. Diese Richtlinie beinhaltet die Anforderungen an den Datenschutz und die Datenverarbeitung, die notwendigen Auskunftsmuster gegenüber den Privatpersonen und die Muster für die Einwilligungserklärungen der Privatpersonen zur Datenverarbeitung.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern sichere und ihre Gesundheit nicht gefährdende Arbeitsbedingungen sichern. Die dazu notwendigen Vorschriften enthält die Arbeits- und Brandschutzrichtlinie des Unternehmens, die die auf die Arbeitsverrichtung bezogenen Verhaltungsregeln, die Arbeitsschutzvorschriften und die eventuellen Aufgaben bei Arbeitsunfällen und Bränden festlegt.

Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wählbare Zuwendungen neben den Lohn- und Gehaltszahlungen (Dauerkarte für den örtlichen Nahverkehr, SZÉP-Karte usw.) gewährt, ist die Erstellung einer Richtlinie der wählbaren Zuwendungen (Sachbezüge) erforderlich. In der Richtlinie legt der Arbeitgeber fest, wer zu den wählbaren Zuwendungen berechtigt ist, unter welchen Arten von Zuwendungen der Arbeitnehmer wählen kann, welche Rahmensumme dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht bzw. welches Formular, was für eine Rechnung usw. zu deren Inanspruchnahme erforderlich ist.

Die Richtlinie der zeitweiligen Auslands- und Inlandsentsendungen verfügt über den Prozess der Genehmigung der mit der Arbeitsverrichtung verbundenen Fahrten, die im Laufe der Fahrt auftretenden abrechenbaren Kosten und die Tagegelder.

Wenn das Unternehmen seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen bereitstellt, hält die Firmenwagenrichtlinie des Unternehmens die Bedingungen für die private und geschäftliche Nutzung von Firmenwagen, die abrechenbaren Kosten und die eventuell zu zahlenden Kostenerstattungen fest.

Sonstige Richtlinien

Außer den oben dargelegten Richtlinien hinaus kann es in Ungarn natürlich weitere, in Verbindung mit der Tätigkeit des Unternehmens empfohlene oder in einer Rechtsnorm festgelegte verbindliche Richtlinien geben (Ethikordnung, mit den Qualitätsmanagementsystemen verbundene Richtlinien wie z. B. ISO, HACCP), über die man sich bei der Planung der Tätigkeiten des Unternehmens informieren sollte.

Für alle ungarischen Unternehmen kann es eine Erleichterung darstellen, wenn Ihnen ein komplexer Wirtschaftsberater hilft, sich in der Vielfalt der Richtlinien zurechtzufinden. Ausgestattet mit umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen in ihren jeweiligen Fachgebieten und unter ständiger Konsultation untereinander unterstützen die Rechnungslegungs-, Lohnverrechnungs-, Steuer- und Rechtsexperten von WTS Klient Ungarn unsere Mandanten gern bei der Erstellung der im Artikel zusammengefassten Richtlinien!

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