06.07.2020

Vermögensbewegung zwischen Geschwistern: ab 8. Juli gebührenfrei!

Ungarische Gesetzesänderung bezieht sich auf Erbschaften und Schenkungen

Am 8. Juli tritt in Ungarn das Gesetz Nr. LXVI von 2020 in Kraft, laut dem für eine Vermögensbewegung zwischen Geschwistern keine Gebühren mehr bezahlt werden müssen. Das Gesetz wurde vom Parlament am Sitzungstag vom 16. Juni 2020 angenommen und erschien am 23. Juni im Ungarischen Gesetzblatt Nr. 2020/150. Die neue Regelung bezieht sich auf Schenkungen zwischen Geschwistern ebenso wie auf Erbschaften zwischen Geschwistern.

Was bedeutet eine Vermögensbewegung zwischen Geschwistern?

Mit der Einführung der Gebührenfreiheit der Vermögensbewegung zwischen Geschwistern wird das Gesetz Nr. XCIII von 1990 über die Gebühren (Gebührengesetz) um folgende Regeln ergänzt:

  • Frei von der Erbschaftsteuer sind von den Geschwistern des Erblassers erworbene Erbteile.
  • Frei von der Schenkungsteuer sind von den Geschwistern des Schenkers erworbene Geschenke.
Wie sieht die gegenwärtige ungarische Regelung bei einer Vermögensbewegung innerhalb der Familie aus?

Der geltenden Regelung nach

  • ist bei einer Vermögensübertragung zwischen Verwandten in gerader Linie (einschließlich der auf einer Adoption beruhenden Verwandtschaftsbeziehung) der Vermögenserwerb eines Verwandten in gerader Linie (einschließlich der auf einer Adoption beruhenden Verwandtschaftsbeziehung) von der Gebühr zur entgeltlichen Vermögensübertragung befreit und
  • ist ein Vermögenserwerb, wenn er aus einer Vermögensübertragung zwischen Ehegatten untereinander stammt, von der Gebühr zur entgeltlichen Vermögensübertragung befreit.

Darüber hinaus sind – unabhängig von der Wertgrenze – die durch Verwandte in gerader Linie des Erblassers (einschließlich der auf einer Adoption beruhenden Verwandtschaftsbeziehung) sowie den überlebenden Ehegatten erworbenen Erbteile und Geschenke frei von der Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Zur Erweiterung der kostenlosen Vermögensbewegungen innerhalb der Familie weitet die Änderung die günstige Gebührenvorschrift – unabhängig vom Wert des Nachlasses bzw. des Geschenks – auch auf Erbschaften und Schenkung an Geschwister aus.

Im Sinne der Änderung müssen der staatlichen Steuerbehörde zur Verringerung der administrativen Lasten der die Gebührenfreiheit geltend machenden Vermögenserwerber die von Geschwistern gebührenfrei erworbenen Geschenke nicht gemeldet werden.

 Wer gehört zu den Geschwistern?

Mit der die Gebührenfreiheit der Vermögensbewegung zwischen Geschwistern einführenden Gesetzesänderung bekam das ungarische Gebührengesetz auch eine genaue Definition des Geschwister-Begriffs. Demnach gelten als Geschwister „die Personen, bei denen wenigstens der eine Elternteil (Adoptivelternteil) mit einem Elternteil (Adoptivelternteil) des Erblassers bzw. Schenkers identisch ist.” Als Geschwister sind also außer den „leiblichen” Geschwistern auch die anzusehen, bei denen einer der leiblichen oder Adoptivelternteile mit dem leiblichen oder Adoptivelternteil des Erblassers bzw. Schenkers identisch ist (d. h. auch Halbgeschwister und Adoptivgeschwister).

Die neuen Regeln der Vermögensbewegung zwischen Geschwistern sind auch bei den am 8. Juli noch laufenden, von der Steuerbehörde noch nicht endgültig entschiedenen Gebührensachen anzuwenden.

Bei der Anwendung der vorteilhaft geänderten Gebührenvorschriften kann die Frage auftreten, welche Auswirkungen die obige Änderung bei den in Ungarn lebenden und arbeitenden Expats haben kann. Bei Fragen geben unsere auf Expat-Leistungen spezialisierten Kollegen gern Auskunft.

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