Die mit großem Interesse verfolgten und im Weiteren erläuterten neuen Regelungen für die Umsatzsteuer bei fortlaufend erbrachten oder periodisch abgerechneten Lieferungen oder Leistungen werden im Sinne des soeben vom Parlament verabschiedeten Änderungs-vorschlags nun doch noch nicht am 1. Juli 2014 in Kraft treten.