Wussten Sie, dass ab dem 1. Juli die Höchstbeträge der EU-finanzierten Förderungen und der möglichen Entwicklungssteuerbegünstigungen, die Großunternehmen z.B. in der Region Mittelungarn – also auch im Einzugsbereich der Hauptstadt Budapest – in Anspruch nehmen können, wesentlich geändert werden?
Früher konnten Großunternehmen für ihre Investitionen in der Region Budapest eine Förderung oder Steuerbegünstigung von bis zu höchstens 10 %, im sonstigen Komitat Pest von bis zu 30 % des Investitionswerts erhalten. Diese Förderungsgebietskarte wird sich aber ab Juli bedeutend ändern: In Zukunft werden Investitionen von Großunternehmen in Budapest und den nicht begünstigten Siedlungen der Umgebung (wie z.B. Biatorbágy, Budaörs, Dunakeszi, Göd, Mogyoród, Szentendre und Törökbálint) überhaupt keine Förderungen mehr aus diesen Mitteln erhalten.