Seit dem 1. Juli 2018 ist in Ungarn die Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten bei der Nutzung von Rechnungsstellungsprogrammen obligatorisch.
Eine sehr wichtige Bedingung zur erfolgreichen Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten ist eine ordnungsgemäß arbeitende Datenexportfunktion des Rechnungsprogramms, die die in den relevanten gesetzlichen Vorschriften festgelegten Dateninhalte auflistet.
Unseren Erfahrungen zufolge wurde bei der Verwendung von nicht ungarischer Buchhaltungssoftware die Datenexportfunktion während der Programmierung entweder fehlerhaft fertiggestellt, oder es können beim Datenexport Probleme auch mit der Struktur und dem Inhalt der aus dem Rechnungssystem gewonnenen Daten auftreten. Eine fehlerhafte Datenexportfunktion der Programme zur Rechnungsstellung kann auch ein Versäumnisbußgeld von bis zu 500.000 HUF (etwa 1.500 EUR) nach sich ziehen. Eine fehlerhafte Datenexportfunktion kann in den meisten Fällen auch im Bereich der Online Datenübermittlung von Rechnungsdaten Fehler verursachen, was ein noch höheres Versäumnisbußgeld von 500.000 HUF (etwa 1.500 EUR) pro falsch gemeldeter Rechnung zur Folge haben kann.
Unser Expertenteam steht Ihnen in Verbindung mit der Überprüfung Ihres Rechnungsprogramms gerne zur Verfügung. Im Rahmen dieser Kontrolle führen wir – ähnlich wie bei steuerbehördlichen Prüfungen – folgende Aufgaben durch:
- Überprüfung, ob die obligatorische Dokumentation in Bezug auf die Datenexportfunktion vorhanden ist
- Überprüfung, ob die laufende Rechnungsnummer fortlaufend generiert wird
- Testen von XML-Dateien im gegebenen Monat
- Überprüfung des Dateninhalts der XML-Dateien und der damit verbundenen, nach Zufallsprinzip ausgewählten Rechnungen
Nach Abschluss unserer Arbeit machen wir auf die Mängel aufmerksam und geben Empfehlungen zur Beseitigung der Fehler.
Wenn Sie im Zusammenhang mit der obigen Überprüfung weitere Informationen oder ein Preisangebot benötigen, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.