Im Rahmen von Betriebsprüfungen bzw. anderen steuerbehördlichen Verfahren müssen unsere Mandanten häufig mit den Vertretern der Steuerbehörden in Verbindung treten. Unser Ziel ist, dass der Dialog mit den Steuerbehörden und das Verfahren in bestmöglicher Weise für die Gesellschaften zu Ende gehen.
Wer profitiert von der Mandantenvertretung vor der NAV?
Ein Unternehmen wird normalerweise in verschiedenen Verfahren von seinen leitenden Mitarbeitern vertreten, so auch in Steuerangelegenheiten vor der ungarischen Steuerbehörde NAV. Im Handelsregisterauszug ist die Weise der Firmenvertretung in jedem Fall eindeutig deklariert: Es ist möglich, dass der Vertretungsberechtigte über eine Einzelvertretungsmacht verfügt. Aber es kommt auch häufig vor, dass bei einer Entscheidung die Zustimmung von mehreren Vertretern erforderlich ist.
In der Praxis würde dies oft zu einem sehr komplizierten Zulassungsprozess führen, besonders bei gemeinsamer Zeichnungsberechtigung von mehreren Geschäftsführern. Deshalb beauftragen die Gesellschaften (gilt auch für die Umsatzsteuerregistrierung von ausländischen Unternehmen) meistens ihre volljährigen Mitarbeiter bzw. Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerexperten, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Angestellte von einer zur Buchführung und Steuerberatung berechtigten Wirtschaftsgesellschaft mit der Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten. Hierbei bedeutet die Mandantenvertretung vor der NAV in den meisten Fällen eine, an eine externe Buchhaltungs- und Steuerberatungsgesellschaft erteilte Dauerbeauftragung bzw. –vollmacht.
Die Bevollmächtigung des Steuerberaters vereinfacht bezüglich der Erfüllung der jeweiligen inländischen Steuerverpflichtungen das Leben der Gesellschaft und hilft bei der Überprüfung und Auswertung der Steuerangelegenheiten des Unternehmens.
Bei Problemen kann der Bevollmächtigte nach vorheriger Beratung mit dem Mandanten direkt über das telefonische Kontaktzentrum der ungarischen Steuerbehörde NAV mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Dies ist besonders für die umsatzsteuerregistrierten Steuerzahler wichtig, bei denen lediglich die inländische Steuernummer als „auffälligstes“ Zeichen auf die wirtschaftliche Präsenz in Ungarn hinweist und das Unternehmen keinen eigenen Mitarbeiter hat, der diese administrativen Aufgaben in ungarischer Sprache ausführen könnte.
Die Mandantenvertretung vor der NAV bietet unseren Mandanten Lösungen in folgenden Bereichen:
- Dauervollmacht: Mit diesem Vertretungsrecht unterstützen wir unsere Mandanten in allen möglichen Angelegenheiten und können ihre Interessen auch bei Steuerprüfungen erfolgreich vertreten (Vorbereitung von Einwendungen).
- Bei steuerbehördlichen Beschlüssen argumentieren wir mittels einer Einzelvollmacht mit der angemessenen fachlichen Begründung und Beweisführung gegen negative steuerbehördliche Feststellungen.
- Weiterleitung der Erklärungen über das Kundenportal: Der mit der Vollmacht ausgestattete und angemeldete Dauerbevollmächtigte kann in Ungarn Steuererklärungen und andere Formulare der Gesellschaft zur Vorlage an die NAV online über das Kundenportal einreichen. Die Daten der online eingereichten Formulare sind auch zum späteren Zeitpunkt an der Online-Schnittstelle abrufbar.
- Stammdaten- und Steuerkontoabfrage: Der Bevollmächtigte darf jederzeit die Stammdaten und die bei der NAV angemeldeten detaillierten Firmenangaben der vertretenen Gesellschaft abfragen, Informationen über die Häufigkeit der einzureichenden Steuererklärungen der Gesellschaft einholen, bzw. sich informieren, ob die Gesellschaft nach dem Ergebnis der automatisch erstellten Quartalsbewertung des Finanzamtes als zuverlässiger oder risikobehafteter Steuerzahler gilt.