Sachbearbeitung von Sozialversicherungen

Die Sachbearbeitung von Sozialversicherungen kann in zwei große Gruppen unterteilt werden: in Aufgaben mit über 100 Beschäftigten und in Tätigkeiten mit weniger als 100 Beschäftigten.

Einrichtung einer Zahlstelle 

Im Rahmen des Sozialversicherungssystems ist der Arbeitgeber gemäß des Gesetzes und der Regierungsverordnung verpflichtet, eine Zahlstelle einzurichten, wenn die Anzahl der Beschäftigten in sechs aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 100 Personen beträgt. In diesem Fall sollten im Unternehmen die Anspruchsprüfung, die Abrechnung und die Überweisung der Geldleistungen bei Krankengeld, Entbindung und Arbeitsunfall gleichzeitig mit dem Lohn/Gehalt erfolgen.

Ein Arbeitgeber, der über eine Zahlstelle verfügt, wickelt mit qualifiziertem Personal auf eigene Kosten die Aufgaben bezüglich der Sozialversicherung ab und trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Beurteilung von Ansprüchen und für die bezahlten Leistungen.

Entlastung von Administrationspflichten 

Unsere Gesellschaft unterstützt Ihr Unternehmen hierbei und entlastet Sie von den administrativen Aufgaben bezüglich der Sozialversicherung.

Durch unsere qualifizierten Kollegen erfahren Sie diesbezüglich die größte Unterstützung. Zu unseren persönlichen Grundvoraussetzungen gehört, dass die Abwicklung der Sozialversicherungsaufgaben nur durch unsere Mitarbeiter erfolgen, die über eine Fachausbildung hierzu verfügen. Laut Gesetz darf der Lohnbuchhalter, der Rechnungsprüfer und der Auszahler nicht derselbe Mitarbeiter sein. Das aktuelle und umfassende Wissen unserer Mitarbeiter garantiert, dass wir im Hinblick auf die Aufgaben der Zahlstelle die kostengünstigsten Lösungen für Sie anbieten können. Die Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber wird von Sozialversicherungsfachangestellten ausgeführt.

Die Aufgaben bei der Sachbearbeitung von Sozialversicherungen:
  • Klärung, Überweisung und Abrechnung der Leistungsansprüche von Krankengeld
  • Anspruchsprüfung und Überweisung von Unfallrenten innerhalb der Gesetzesfrist
  • Anspruchsprüfung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Abrechnung der ausbezahlten Geldleistungen und Unfallrenten mit der Nationalen Kasse für Gesundheitsversicherung (Nemzeti Egészségbiztosítási Alap)
  • mit der Ausbezahlung verbundene monatliche und vierteljährliche Durchführung von Datenübermittlungen und Erstellung von Statistiken
  • Berechnung und Abrechnung von Krankengeldzuschüssen
  • Führen von vorgeschriebenen Nachweisen über die ausbezahlten Leistungen
  • Beschaffung von relevanten Daten zur Prüfung von Ansprüchen und deren Überweisungen bzw. Datenübermittlungen
  • Sammeln und Melden von Statistikdaten
  • Erteilung von Beschlüssen an andere – im Rahmen der Datenschutzbestimmungen befugten – Dienststellen
Direkte Verbindung zur Nationalen Kasse für Gesundheitsversicherung 

Bei einem Arbeitgeber mit 100 Beschäftigten wird die Sachbearbeitung von Sozialversicherungen von unseren erfahrenen und qualifizierten Lohnbuchhaltern auf elektronischem Weg direkt mit der Nationalen Kasse für Gesundheitsversicherung in Ungarn abgewickelt.

Die zusammenhängenden Regelungen wenden wir in allen Fällen in ihrem Kontext an, und durch die Auslegung der Gesetzestexte setzen wir sie in die Praxis der Lohn- und Gehaltsabrechnung um. Unsere Firma benutzt die Software NexonBér, die einer regelmäßigen Wartung und ständigen Softwareaktualisierung unterliegt. Unsere Mitarbeiter verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Benutzung dieser Software und nehmen darüber hinaus regelmäßig an fachspezifischen und technischen Fortbildungen teil.

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