Steigende Administration beim Abzug der Vorsteuer
12.12.2017
Am 1. Januar 2016 trat eine wesentliche Änderung des Abzugs der Vorsteuer in Kraft, die bisher zu keiner größeren Änderung in der Steuererklärungspraxis von den Gesellschaften geführt hat. Angesichts des sich nähernden Jahresendes sollte man sich jedoch die geänderten Regelungen in Erinnerung rufen, da sie sich erstmals im Jahr 2018 auf die Umsatzsteuererklärungen auswirken werden.
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