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	<title>Gründungsurkunde - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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	<title>Gründungsurkunde - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Richtlinien, die den Betrieb der Unternehmen in Ungarn bestimmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Balogh Eszter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Oct 2021 09:22:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Einen organischen Bestandteil des Lebens aller Firmen in Ungarn bildet eine Vielzahl von Richtlinien, deren ständige Erneuerung sowie die Anfertigung von immer neuen Richtlinien. Die erste Richtlinie eines Unternehmens ist – auch wenn man sie nicht so nennt – praktisch die Gründungsurkunde. Bei der Gründung des Unternehmens legen die Eigentümer in der Gründungsurkunde nämlich die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Einen organischen Bestandteil des Lebens aller Firmen in Ungarn bildet eine Vielzahl von Richtlinien, deren ständige Erneuerung sowie die Anfertigung von immer neuen Richtlinien. Die erste Richtlinie eines Unternehmens ist – auch wenn man sie nicht so nennt – praktisch die <strong>Gründungsurkunde</strong>. Bei der <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/03/13/handelsregistereintragung-ungarn/">Gründung</a> des Unternehmens legen die Eigentümer in der Gründungsurkunde nämlich die den Betrieb der Gesellschaft bestimmenden grundlegenden Regeln fest: unter anderem die Aufgaben und Befugnisse des obersten Organs des Unternehmens (Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung), der Leiter des Unternehmens (Geschäftsführer, Direktoren) und – wenn es einen gibt – des Aufsichtsrates.</p>
<p>Das Unternehmen kann aufgrund der Gründungsurkunde seinen Betrieb beginnen, doch ist damit die Bestimmung der notwendigen Regeln bzw. die Erstellung der erforderlichen Richtlinien nicht beendet. Über die auf alle Gesellschaften bezogenen Vorschriften hinaus ist in Ungarn außerdem in Abhängigkeit von der Tätigkeit des Unternehmens die<strong> Erstellung weiterer Richtlinien verbindlich</strong>.</p>
<h5><strong>Allgemeine Merkmale der Richtlinien</strong></h5>
<p>Was für alle Richtlinien gemein ist, ist die Tatsache, dass</p>
<ul>
<li>sie in der in den Rechtsnormen festgelegten Frist bzw. mit einem in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegten Inhalt, doch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des gegebenen Unternehmens <strong>erstellt werden müssen</strong> man sie von einem geeigneten Fachmann erstellen lassen muss,</li>
<li>sie vom entsprechenden Leitungsorgan des Unternehmens <strong>bestätigt und</strong> <strong>in Kraft gesetzt werden müssen</strong>,</li>
<li>man ihren Inhalt bzw. ihre Vorschriften <strong>den betroffenen Personen bekannt machen muss</strong>, zumeist den Arbeitnehmern, auf die sie sich beziehen,</li>
<li>die darin vorgeschriebenen Regeln <strong>angewendet werden müssen</strong>,</li>
<li><strong>ihre Einhaltung kontrolliert werden sollte</strong> dies in vielen Fällen von einer anderen externen Personen (Wirtschaftsprüfer) oder auch einer staatlichen Behörde regelmäßig kontrolliert wird,</li>
<li>bei einer gesetzlichen oder anderen, im Leben des Unternehmens erfolgenden Änderung <strong>die Änderung darin</strong> <strong>eingetragen werden muss</strong>.</li>
</ul>
<h5><strong>Die wichtigsten Richtlinien</strong></h5>
<p>Alle Unternehmen in Ungarn müssen ihre <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/10/09/rechnungslegungsrichtlinien/"><strong>Rechnungslegungspolitik</strong></a> erstellen, die die Grundlage für die Buchführung, die Abschlusserstellung, die buchhalterischen Abrechnungen und die Bewertungen der Gesellschaft bilden.</p>
<p>In Verbindung mit der Steuerzahlung ist es zweckmäßig, die mit den Transaktionen innerhalb der Firmengruppe verbundenen Grundsätze und Methoden der Preisbestimmung in einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/07/13/richtlinien-fur-verrechnungspreise/"><strong>Verrechnungspreisrichtlinie</strong></a> zu bestimmen, die eine Grundlage für die Verrechnungspreisdokumentation des Unternehmens sein kann.</p>
<p>Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Privatpersonen – egal ob es um Arbeitnehmer oder Kunden geht – bzw. bei der Nutzung von Webseiten, Newsletters, Online-Kaufhäusern oder eventuell Kameras kann das Unternehmen auch eine <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/04/24/hr-tatigkeiten/">aufgrund der DSGVO</a> erstellte <strong>Datenschutz- und Datenverarbeitungsrichtlinie </strong>benötigen. Diese Richtlinie beinhaltet die Anforderungen an den Datenschutz und die Datenverarbeitung, die notwendigen Auskunftsmuster gegenüber den Privatpersonen und die Muster für die Einwilligungserklärungen der Privatpersonen zur Datenverarbeitung.</p>
<p>Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern sichere und ihre Gesundheit nicht gefährdende Arbeitsbedingungen sichern. Die dazu notwendigen Vorschriften enthält die<strong> Arbeits- und Brandschutzrichtlinie</strong> des Unternehmens, die die auf die Arbeitsverrichtung bezogenen Verhaltungsregeln, die Arbeitsschutzvorschriften und die eventuellen Aufgaben bei Arbeitsunfällen und Bränden festlegt.</p>
<p>Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wählbare Zuwendungen neben den Lohn- und Gehaltszahlungen (Dauerkarte für den örtlichen Nahverkehr, SZÉP-Karte usw.) gewährt, ist die Erstellung einer <strong>Richtlinie der wählbaren Zuwendungen </strong>(Sachbezüge) erforderlich. In der Richtlinie legt der Arbeitgeber fest, wer zu den wählbaren Zuwendungen berechtigt ist, unter welchen Arten von Zuwendungen der Arbeitnehmer wählen kann, welche Rahmensumme dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht bzw. welches Formular, was für eine Rechnung usw. zu deren Inanspruchnahme erforderlich ist.</p>
<p>Die <strong>Richtlinie der zeitweiligen Auslands- und Inlandsentsendungen </strong>verfügt über den Prozess der Genehmigung der <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/08/14/entsendung-ins-ausland/">mit der Arbeitsverrichtung verbundenen Fahrten</a>, die im Laufe der Fahrt auftretenden abrechenbaren Kosten und die Tagegelder.</p>
<p>Wenn das Unternehmen seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen bereitstellt, hält die <strong>Firmenwagenrichtlinie</strong> des Unternehmens die Bedingungen für die private und geschäftliche Nutzung von <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/10/08/firmenwagen/">Firmenwagen</a>, die abrechenbaren Kosten und die eventuell zu zahlenden Kostenerstattungen fest.</p>
<h5><strong>Sonstige Richtlinien</strong></h5>
<p>Außer den oben dargelegten Richtlinien hinaus kann es in Ungarn natürlich weitere, in Verbindung mit der Tätigkeit des Unternehmens empfohlene oder in einer Rechtsnorm festgelegte verbindliche Richtlinien geben (Ethikordnung, mit den Qualitätsmanagementsystemen verbundene Richtlinien wie z. B. ISO, HACCP), über die man sich bei der Planung der Tätigkeiten des Unternehmens informieren sollte.</p>
<blockquote><p>Für alle ungarischen Unternehmen kann es eine Erleichterung darstellen, wenn Ihnen ein komplexer Wirtschaftsberater hilft, sich in der Vielfalt der Richtlinien zurechtzufinden. Ausgestattet mit umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen in ihren jeweiligen Fachgebieten und unter ständiger Konsultation untereinander unterstützen die <a href="/?page_id=5975">Rechnungslegungs-, Lohnverrechnungs-, Steuer- und Rechtsexperten</a> von WTS Klient Ungarn unsere Mandanten gern bei der Erstellung der im Artikel zusammengefassten Richtlinien!</p></blockquote>
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		<title>Einige rechtliche Aspekte der Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wplabshu]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jun 2017 07:08:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
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		<category><![CDATA[Änderungsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>[et_pb_section admin_label=&#8221;section&#8221;][et_pb_row admin_label=&#8221;row&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8221;Szöveg&#8221; background_layout=&#8221;light&#8221; text_orientation=&#8221;left&#8221; use_border_color=&#8221;off&#8221; border_color=&#8221;#ffffff&#8221; border_style=&#8221;solid&#8221;] Die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung bietet eine hervorragende Möglichkeit für die Gesellschaften in Ungarn, den Großteil der aus Wechselkursschwankungen resultierenden Probleme zu beheben. Die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung bedarf gleichzeitig einer sorgfältigen Vorbereitung, auch die rechtlichen Voraussetzungen müssen beachtet werden, besonders im Hinblick auf [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/06/26/umstellung-buchhaltung-fremdwahrung/">Einige rechtliche Aspekte der Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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<p>Die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung bietet eine hervorragende Möglichkeit für die Gesellschaften in Ungarn, den Großteil der aus Wechselkursschwankungen resultierenden Probleme zu beheben. Die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung bedarf gleichzeitig einer sorgfältigen Vorbereitung, auch die rechtlichen Voraussetzungen müssen beachtet werden, besonders im Hinblick auf die damit verbundenen Termine und die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister.</p>
<h5><strong>Rechtlicher Hintergrund der Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung</strong></h5>
<p>Die Regelungen zur Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung sind in Ungarn <strong>vor allem im Gesetz Nr. C von 2000 über die Rechnungslegung</strong> (Rechnungslegungsvorschriften für Währungsumstellungen), im Gesetz Nr. V von 2006 über die Firmenöffentlichkeit, das gerichtliche Firmenverfahren und die Abwicklung (Eintragung von Änderungen, sowie Bestimmungen für die Änderung der Gründungsurkunde) und im Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch zu finden.</p>
<p><strong>Was sollte im Hinblick auf das Firmenrecht beachtet werden?</strong></p>
<p>Die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung ist mit zwei grundsätzlich technischen Voraussetzungen verbunden. Einerseits muss die Umstellung vor dem ersten Tag des Geschäftsjahres in der Rechnungslegungspolitik festgestellt und anderseits die gewählte Währung auch in der Gründungsurkunde aufgeführt werden.</p>
<p>Der Beschluss zur Umstellung und die weiteren, damit verbundenen Firmendokumente (so vor allem die Gründungsurkunde, die den in Fremdwährung festgesetzten Betrag des gezeichneten Kapitals und der Sacheinlagen der Gesellschafter beinhaltet) <strong>werden</strong> vom Rechtsvertreter der Gesellschaft in Ungarn vorbereitet <strong>und innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Änderungen (Umstellung) zusammen mit dem damit verbundenen Änderungsantrag beim Handelsgericht eingereicht</strong>.</p>
<p>Der Stichtag der Umstellung in Ungarn, welcher zweckmäßigerweise auch den Wechselkurs des gezeichneten Kapitals bestimmt, kann ebenfalls im Voraus bestimmt werden. So kann auch folglich ein Datum festgelegt werden, zu dem die geltenden Devisenkurse verständlicherweise vorab noch nicht bekannt sind. In solchen Fällen muss der Beschluss so formuliert werden, dass der Rechtsvertreter aufgrund des nach der Beschlussfassung bekannt gewordenen Kurses den konkreten Fremdwährungsbetrag des gezeichneten Kapitals in der Gründungsurkunde aufführen kann.</p>
<p>Im Beschluss muss nicht der konkrete Devisenkurs, sondern lediglich festgelegt werden, welches Datum die Gesellschaft in Ungarn für die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung mit dem zu diesem Tag geltenden Kurs der Ungarischen Nationalbank bestimmt.</p>
<p>Im Beschluss muss der Geschäftsführer dazu angewiesen werden, dass er sich um die Änderung des Gesellschafterverzeichnisses des Unternehmens kümmert bzw. dessen Übertrag beim Handelsregister unter Zugrundelegung der Summe aus gezeichnetem Kapital und Sacheinlagen, der in der einheitlichen Gründungsurkunde aufgeführt ist – auf Basis des bis dahin schon bekannt gewordenen Kurses &#8211; sichert.</p>
<h5><strong>Was kann außer der Vorbereitung der Firmendokumente aus rechtlicher Perspektive noch getan werden?</strong></h5>
<p><strong>Im Zusammenhang mit der Umstellung der Buchführung auf Fremdwährung in Ungarn ist es für die Gesellschaften empfehlenswert, ihre Verträge durchzusehen, um die Währung der Verträge zu ermitteln.</strong> Es sollte weiter durchdacht werden, wie die in HUF geschlossenen Verträge abgeändert werden können und wie weit in diesem Zusammenhang mit der Flexibilität der Geschäftspartner gerechnet werden kann. Daher ist es zweckdienlich, im Voraus die Vertragsänderungen mit den Geschäftspartnern zu verhandeln und die damit verbundenen Dokumente nach Möglichkeit mit Hilfe eines Rechtsanwalts vorzubereiten und erstellen zu lassen. In Bezug auf die neuen Verträge muss aber beachtet werden, dass die Zahlungsleistungen in der gewählten Fremdwährung darin festgeschrieben werden müssten und es sich empfiehlt, diesbezüglich die bereits eingeführten Vertragsentwürfe zu durchleuchten.</p>
<h5><strong>Risiken bei Versäumnissen im Zusammenhang mit der Hinterlegung der gesonderten Bilanz</strong></h5>
<p><strong>Die Umstellung der Buchhaltung auf Fremdwährung zieht eine besondere Berichterstattungspflicht nach sich</strong>. Die Bilanz muss bis zum letzten Tag des 5. Monats nach dem Tag der Umstellung elektronisch beim ungarischen Firmeninformationsdienst hinterlegt werden. Wenn die Gesellschaft das versäumt, kann dies in Ungarn zu hohen Strafen führen (bis zu 500.000 HUF – ca. 1.600 EUR – bzw. bei wiederholtem Aufruf bis zu einer weiteren Million HUF – ca. 3.200 EUR). Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos – kann die ungarische Steuerbehörde sogar die Steuernummer der Gesellschaft löschen und beim Handelsgericht die Eintragung der Unternehmensauflösung ins Handelsregister veranlassen (außer wenn die Gesellschaft unter Zwangslöschung steht). Einer relativ neuen Vorschrift zufolge ist die Bescheidausfertigung zur Löschung der Steuernummer nicht rechtmäßig, wenn die Gesellschaft der Hinterlegungspflicht bzw. Offenlegungspflicht ihrer Bilanz vor der Bescheidausfertigung der Steuernummerlöschung nachkommt. Wenn die Gesellschaft das Versäumnis nach der Bescheidausfertigung der Steuernummerlöschung bis zur Erlangung der Rechtswirksamkeit nachholt oder die NAV nach der Bescheidausfertigung davon erfährt, wird der Bescheid zurückgezogen.</p>
<p>[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row admin_label=&#8221;Sor&#8221;][et_pb_column type=&#8221;1_2&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8221;Szöveg&#8221; background_layout=&#8221;light&#8221; text_orientation=&#8221;left&#8221; use_border_color=&#8221;off&#8221; border_color=&#8221;#ffffff&#8221; border_style=&#8221;solid&#8221;]</p>
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<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/06/19/buchhalterische-umstellung-auf-fremdwahrung/" target="_blank">Buchhalterische Aufgaben der Umstellung auf Fremdwährung</a></p>
<p class="entry-title"><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/07/03/umstellung-fremdwaehrung-steuer/" target="_blank">Steuerliche Aspekte der Umstellung auf eine Fremdwährung</a></p>
<p>[/et_pb_text][/et_pb_column][et_pb_column type=&#8221;1_2&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8221;Szöveg&#8221; background_layout=&#8221;light&#8221; text_orientation=&#8221;left&#8221; use_border_color=&#8221;off&#8221; border_color=&#8221;#ffffff&#8221; border_style=&#8221;solid&#8221;]</p>
<p>VIDEO ZUM THEMA:</p>
<p>[/et_pb_text][et_pb_image admin_label=&#8221;Kép&#8221; src=&#8221;https://wtsklient.klient.hu/wp-content/uploads/2017/06/deviza_jog.png&#8221; show_in_lightbox=&#8221;off&#8221; url=&#8221;http://wtsklient.klient.hu/de/2017/06/21/umstellung-buchfuehrung-recht/&#8221; url_new_window=&#8221;on&#8221; use_overlay=&#8221;off&#8221; animation=&#8221;off&#8221; sticky=&#8221;off&#8221; align=&#8221;left&#8221; force_fullwidth=&#8221;off&#8221; always_center_on_mobile=&#8221;on&#8221; use_border_color=&#8221;off&#8221; border_color=&#8221;#ffffff&#8221; border_style=&#8221;solid&#8221; /][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]</p>
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