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	<title>Handelsregistergericht - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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	<title>Handelsregistergericht - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Das Verfahren der freiwilligen Liquidation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Balázs-Maródi Éva]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Sep 2025 20:24:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, haben kürzlich ihre Steuererklärungs- und Abschlusspflichten für das vergangene Geschäftsjahr erfüllt. Die Eigentümer kennen somit das Eigenkapital sowie die Jahresergebnisse und können auf dieser Basis sogar die Einstellung der Geschäftstätigkeit beschließen. Wir möchten ihnen dazu einen praxisnahen Leitfaden an die Hand geben. Da das Verfahren der freiwilligen Liquidation weder [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, haben kürzlich ihre Steuererklärungs- und Abschlusspflichten für das vergangene Geschäftsjahr erfüllt. Die Eigentümer kennen somit das <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/09/eigenkapitals/">Eigenkapital</a> sowie die Jahresergebnisse und können auf dieser Basis sogar die Einstellung der Geschäftstätigkeit beschließen. Wir möchten ihnen dazu einen praxisnahen Leitfaden an die Hand geben. Da das Verfahren der freiwilligen Liquidation weder aus handelsrechtlicher noch aus steuerlicher Sicht zur täglichen Routine gehört, erfordert es eine sorgfältige Planung.</p>



<h1 class="wp-block-heading">In welchen Fällen kann ein Unternehmen für eine freiwillige Liquidation entscheiden?</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Das Verfahren der freiwilligen Liquidation kann aus verschiedenen Gründen eingeleitet werden, <strong>vorausgesetzt,</strong> <strong>das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig</strong>. Typische Gründe sind geänderte Marktbedingungen, Kostenoptimierung bei international tätigen Unternehmen oder gesetzliche Änderungen, die die Eigentümer zur Auflösung des Unternehmens durch eine freiwillige Liquidation veranlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Eine freiwillige Liquidation darf nicht eingeleitet werden</strong>, bzw. ein bereits begonnenes Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, wenn das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder eine Ermittlungsbehörde dem Unternehmen oder dem Handelsregistergericht mitteilt, dass ein Strafverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet werden könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Ungarn ist die freiwillige Liquidation <strong>eine Form der Auflösung eines Unternehmens ohne Rechtsnachfolger</strong>. Die buchhalterischen Aufgaben sind in der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 72/2006. (IV. 3.) geregelt. Für nicht geregelte Fragen gelten weiterhin die Bestimmungen des ungarischen Rechnungslegungsgesetzes.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Planung der freiwilligen Liquidation</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Während des Verfahrens der freiwilligen Liquidation hat das Unternehmen zahlreiche steuerliche und buchhalterische Pflichten, die sich sowohl inhaltlich als auch zeitlich von den regulären Geschäftstätigkeiten unterscheiden. Es empfiehlt sich, diese vorab zu prüfen und die anstehenden Aufgaben und Verpflichtungen zu planen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>8 Aspekte, die vor der Entscheidung über eine freiwillige Liquidation zu beachten sind</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">1. Eine der wichtigsten Fragen ist, ob die Eigentümer eine <strong>normale freiwillige Liquidation oder eine sogenannte vereinfachte freiwillige Liquidation</strong> wählen möchten. Letzteres steht Unternehmen offen, die nicht prüfungspflichtig sind und das Verfahren innerhalb von 150 Tagen abschließen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">2. Der Beschluss <strong>muss das Startdatum der freiwilligen Liquidation und</strong> – im Fall einer normalen freiwilligen Liquidation – <strong>den Liquidator benennen</strong>. Ab diesem Datum endet das Mandat des Geschäftsführers, und <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/12/12/liquidator/">der Liquidator</a> übernimmt die Vertretung des Unternehmens.</p>



<p class="wp-block-paragraph">3. Im Falle einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/30/vereinfachten-liquidation/">vereinfachten freiwilligen Liquidation</a> <strong>muss kein Liquidator bestellt werden</strong>, sondern die Person mit Führungsaufgaben des Unternehmens übernimmt diese Aufgabe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">4. Es ist ratsam, die <strong>Eröffnung der freiwilligen Liquidation</strong> auf den ersten Tag des neuen, gewöhnlichen Geschäftsjahres zu legen. Die Gesellschaft muss somit wegen der Eröffnung der freiwilligen Liquidation keinen zusätzlichen buchhalterischen Abschluss erstellen und der Jahresabschluss wird gleichzeitig zur Schlussbilanz. Beginnt die freiwillige Liquidation nicht am ersten Tag des gewöhnlichen Geschäftsjahres, so beträgt das Geschäftsjahr der freiwilligen Liquidation 12 Kalendermonate ab dem Startdatum.</p>



<p class="wp-block-paragraph">5. Eine vereinfachte freiwillige Liquidation bringt <strong>geringere und schnellere Administration</strong> und in einigen Fällen sogar niedrigere Kosten mit sich, da kein Rechtsanwalt für die Einreichung der Unterlagen beim ungarischen Handelsregistergericht erforderlich ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">6. Bevor das Unternehmen das Verfahren der freiwilligen Liquidation einleitet, sollte die Buchführung gründlich überprüft werden. Die Zusammensetzung der Aktiva und Passiva der Bilanz sowie die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten sind zu analysieren, da <strong>während der freiwilligen Liquidation alle Schulden zu begleichen sind</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">7. Es ist ratsam, einen Antrag auf die <strong>Ermäßigung der</strong> während der freiwilligen Liquidation an das ungarischen Steuerbehörde und die Kommunalverwaltungen <strong>zahlenden Steuervorauszahlungen zu stellen</strong>, sofern die voraussichtliche Steuerlast unter den Vorauszahlungen liegt. Dies reduziert spätere Überzahlungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">8. Falls eine <strong>Prüfungspflicht besteht</strong>, sollte bereits vor Beginn der freiwilligen Liquidation Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer gehalten werden, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen.</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li></li>
</ol>



<h1 class="wp-block-heading">Phasen des Verfahrens der freiwilligen Liquidation</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>1. Beginn der freiwilligen Liquidation</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Innerhalb von 30 Tagen nach Beginn</strong> muss das Unternehmen einen <strong>Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit </strong>mit dem Bilanzstichtag des Vortages erstellen. Bei prüfungspflichtigen Unternehmen muss dieser auch geprüft werden. Die Beschlussfassung über den Abschluss muss ebenfalls innerhalb dieser Frist erfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben dem Abschluss hat der Liquidator auch folgende steuerliche Datenübermittlungen und Erklärungen zu erstellen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mitteilung an die Kommunalverwaltung innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der freiwilligen Liquidation,</li>



<li><strong>im Falle einer vereinfachten </strong>freiwilligen<strong> Liquidation:</strong> Mittelung an die ungarische Steuerbehörde mittels Formular <strong>T201T</strong>, ebenfalls innerhalb von 15 Tagen.<br>(Bei normaler freiwilliger Liquidation übernimmt diese Aufgabe ein Rechtsanwalt beim Handelsregistergericht.)</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading">2. <strong>Aufgaben während des Zeitraums der freiwilligen Liquidation</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gläubiger können in den 40 Tagen nach der Veröffentlichung des Beginns der freiwilligen Liquidation ihre <strong>Gläubigeransprüche</strong> anmelden, über die der Liquidator ein Verzeichnis erstellt und dieses an das Handelsregistergericht schickt. Bei Abweichungen zwischen den gemeldeten Forderungen und der Buchhaltung ist eine korrigierte Eröffnungsbilanz zum Eröffnungsdatum zu erstellen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Aufgaben des Liquidators:</strong></h5>



<ul class="wp-block-list">
<li>Einstellung der Geschäftstätigkeit</li>



<li>Eintreibung der Forderungen</li>



<li>Begleichung der Gläubigeransprüche</li>



<li>Auflösung der bestehenden Verträge</li>



<li>Auflösung der Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern</li>



<li>Aufbewahrung von Steuer- und Buchhaltungsunterlagen gemäß gesetzlichem Fristen (auch nach der freiwilligen Liquidation)</li>



<li>wenn nötig der Verkauf von Vermögenselementen</li>



<li>Aufteilung des bestehenden Vermögens unter den Eigentümern</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Während des gesamten Verfahrenszeitraums sind <strong>alle üblichen Steuererklärungen fristgerecht einzureichen</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>3. Abschluss des Verfahrens der freiwilligen Liquidation</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Eine normale </strong>freiwillige <strong>Liquidation kann bis zu drei Jahre dauern.</strong> Innerhalb dieses Zeitraums müssen jährliche Abschlüsse erstellt werden. (Bei vereinfachter freiwilligen Liquidation beträgt die Höchstdauer 150 Tage.) Wird das Verfahren nicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen, wird eine Zwangslöschungsverfahren durch das Handelsregistergericht eingeleitet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Beschluss der Gesellschafter reicht für den Abschluss des Verfahrens – ein gesonderter Beschluss der Gesellschafterversammlung ist nicht notwendig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch <strong>gegenüber der Kommunalverwaltung besteht eine Meldepflicht</strong> – innerhalb von 15 Tagen nach dem Abschlussdatum der freiwilligen Liquidation.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Liquidator hat die folgenden Unterlagen vorzubereiten:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Abschlusssteuererklärungen</li>



<li>Abschluss zur Einstellung der freiwilligen Liquidation</li>



<li>Vorschlag zur Vermögensaufteilung</li>



<li>Beschluss der Gesellschafterversammlung</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bei normaler freiwilligen</strong> <strong>Liquidation</strong> müssen diese Unterlagen <strong>innerhalb von 60 Tagen</strong> <strong>nach dem Abschlussdatum</strong> eingereicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unternehmen, die eine vereinfachte </strong>freiwillige <strong>Liquidation wählen, haben</strong> <strong>insgesamt 150 Tage</strong> Zeit für Abschluss und Einreichung – die Dokumente sind gemäß den <strong>Vorlagen auf der Webseite der staatlichen &nbsp;elektronischen Verwaltung</strong> (<a href="https://magyarorszag.hu/szuf_ugyleiras?id=65a8301d-1887-4d3c-88ab-b4e22aa8519d&amp;_n=cegek_egyszerusitett_vegelszamolasanak_befejezese">hier, nur auf Ungarisch verfügbar</a>) zu erstellen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Einbeziehung der Steuerbehörde erforderlich</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Im Falle einer vereinfachten freiwilligen Liquidation ist zusätzlich das <strong>Abschlussdatum der freiwilligen Liquidation der ungarischen Steuerbehörde </strong>über das Formular T201T<strong> mitzuteilen</strong>. Wird beschlossen, <strong>die Tätigkeit des Unternehmens doch fortzuführen</strong>, ist dies ebenfalls darüber zu melden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kann die vereinfachte freiwillige Liquidation nicht innerhalb von 150 Tagen abgeschlossen werden, ist automatisch <strong>auf die normale </strong>freiwillige <strong>Liquidation umzusteigen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während des Verfahrens der freiwilligen Liquidation sind alle Steuererklärungen und Datenübermittlungen fristgerecht einzureichen, da andernfalls kann eine <strong>Versäumnisstrafe gegen den Liquidator verhängt werden</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Erfüllung aller Pflichten kann die ungarische Steuerbehörde eine rückwirkende <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/11/18/arten-von-betriebspruefungen/">Steuerprüfung</a> einleiten. Eine Löschung im Handelsregister erfolgt erst, wenn die Steuerbehörde eine Bescheinigung an das Handelsregistergericht ausstellt, dass <strong>keine Steuerschulden</strong> oder offenen Verfahren bestehen. Die ungarische Steuerbehörde hat maximal 90 Tage Zeit, um diese Bescheinigung im Falle einer normalen freiwilligen Liquidation und 30 Tage im Falle einer vereinfachten freiwilligen Liquidation auszustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Ausstellung der Bescheinigung löscht das <strong>Handelsregistergericht das Unternehmen aus dem Handelsregister.</strong> Nach der Löschung können die Bankkonten des Unternehmens geschlossen und gleichzeitig die im Vorschlag zur Vermögensaufteilung angegebenen Vermögenswerte an die Eigentümer ausgezahlt oder überreicht werden.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Die freiwillige Liquidation ist die Auflösung eines Unternehmens ohne Rechtsnachfolger und erfordert umfangreiche buchhalterische und steuerliche Maßnahmen. Die Eigentümer können zwischen einer normalen und einer vereinfachten freiwilligen Liquidation wählen – unter Berücksichtigung von Pflichten, Fristen und Kosten. Ein Verfahren der freiwilligen Liquidation erfordert Planung, Genauigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – daher ist es in jedem Fall ratsam, Experten hinzuzuziehen. Die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/rechnungslegungsberatung/">Buchhaltungsexperten von WTS Klient Ungarn</a> stehen Ihnen gerne zur Verfügung!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Sicherstellung der Kapitaladäquanz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[csaba.baldauf]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Mar 2023 08:04:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Sicherstellung der Kapitaladäquanz schreibt in Ungarn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für alle Wirtschaftsgesellschaften vor. Was bedeutet aber der Begriff Kapitaladäquanz? Wann gibt es im Bereich der Kapitaladäquanz ein Problem? Und was ist bei einem Problem zu tun? In meinem Artikel möchte ich diese Frage für die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung behandeln. Das [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/03/28/kapitaladaequanz/">Sicherstellung der Kapitaladäquanz</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Sicherstellung der Kapitaladäquanz schreibt in Ungarn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für alle Wirtschaftsgesellschaften vor. Was bedeutet aber der Begriff Kapitaladäquanz? Wann gibt es im Bereich der Kapitaladäquanz ein Problem? Und was ist bei einem Problem zu tun? In meinem Artikel möchte ich diese Frage für die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung behandeln.</p>
<p>Das grundlegende Ziel der ungarischen Wirtschaftsgesellschaften ist es, rentabel tätig zu sein und Gewinne zu erwirtschaften. Infolge der Änderung des Wirtschaftsumfeldes oder wegen plötzlich eintretender Ereignisse, welche die Gesellschaft unerwartet treffen, kann es jedoch vorkommen, dass das Ergebnis eines gegebenen Jahres negativ wird.</p>
<h5><strong>Wann gibt es im Bereich der Kapitaladäquanz</strong> <strong>ein Problem?</strong></h5>
<p>Wenn die Gewinne früherer Jahre die Verluste des Berichtsjahres decken, kann es mit der Kapitaladäquanz der Gesellschaft kein Problem geben. Die Lage gestaltet sich anders, wenn die Gesellschaft die Gewinne früherer Jahre zu Lasten der freien Gewinnrücklage als <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/15/wie-konnen-dividenden-ausgeschuttet-werden/">Dividenden</a> an die Eigentümer ausgeschüttet hat. In diesem Fall können bereits geringere Verluste Probleme bei der Kapitaladäquanz verursachen. Dasselbe Problem entsteht auch, wenn die Höhe der einmaligen Verluste über den kumulierten Gewinnen der Vorjahre liegt. <strong>Bei laufenden Verlusten ist es </strong>jedoch <strong>eindeutig, dass die Gesellschaft ohne laufende Sicherstellung der Kapitaladäquanz früher oder später den ungarischen gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen kann.</strong></p>
<p>Das Problem der Kapitaladäquanz entsteht, wenn</p>
<ul>
<li>das Eigenkapital der Gesellschaft durch Verluste <strong>auf die Hälfte des Stammkapitals gesunken ist </strong>oder</li>
<li>das Eigenkapital der Gesellschaft <strong>in zwei aufeinander folgenden vollen Geschäftsjahren nicht das </strong>für die gegebene Rechtsform verbindlich <strong>vorgeschriebene gezeichnete Kapital erreicht</strong>.</li>
</ul>
<h5><strong>Was ist in einem solchen Fall zu tun?</strong></h5>
<p>Wenn das <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/09/eigenkapitals/">Eigenkapital</a> der Gesellschaft durch Verluste auf die Hälfte des Stammkapitals gesunken ist, muss der Geschäftsführer unverzüglich <strong>die Gesellschafterversammlung einberufen</strong> oder deren Entscheidung ohne Abhaltung einer Tagung anregen, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Es ist wichtig, dass der Eigentümer eine Entscheidung fällt, die gewährleistet, dass das Eigenkapital der Gesellschaft wenigstens die Höhe des Stammkapitals erreicht. Die damit verbundenen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind innerhalb von drei Monaten umzusetzen.</p>
<p>Die <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/19/wiederherstellung-des-eigenkapitals/">Kapitallage kann auf verschiedene Art und Weise wiederhergestellt werden</a>; im Folgenden führen wir diese Lösungen auf.</p>
<h5><strong>Nachschüsse</strong></h5>
<p>Nachschüsse darf der Eigentümer nur anordnen, <strong>wenn das Gründungsdokument der Gesellschaft sie </strong>als Möglichkeit <strong>ausdrücklich vorsieht</strong>, und auch deren Bedingungen enthält. Mangels dessen dürfen keine Nachschüsse geleistet werden. Wenn der Eigentümer dennoch von dieser Institution Gebrauch machen möchte, muss zuerst einmal auf jeden Fall das Gründungsdokument geändert werden.</p>
<p>Über die Höhe der Nachschüsse und die Art ihrer Erfüllung, entscheidet im Einklang mit den Vorschriften im Gründungsdokument die Gesellschafterversammlung, wobei keine handelsgerichtliche Eintragung daran geknüpft ist.</p>
<p>Wenn die als Grund für die Nachschüsse dienenden Umstände nicht mehr bestehen, <strong>müssen</strong> die Nachschüsse<strong> an den Eigentümer zurückbezahlt werden</strong>. Hinsichtlich der Rückzahlung enthält das ungarische Gesetz keine genauen Regeln, weshalb auch deren detaillierten Regeln im Gründungsdokument festgelegt werden sollten.</p>
<h5><strong>Kapitalerhöhung</strong></h5>
<p>Da aufgrund der Bestimmung des ungarischen BGB ein Eigenkapital gesichert werden muss, das die Höhe des Stammkapitals erreicht, ist es wichtig, dass die Kapitalerhöhung mit Agio erfolgen muss, d. h. <strong>der Eigentümer muss der Gesellschaft einen über die Erhöhung des gezeichneten Kapitals hinausgehenden Vermögenswert zur Verfügung stellen</strong>. Diese Kapitalerhöhung kann wie immer in Geld- oder Sachform erfolgen.</p>
<p>Die Kapitalerhöhung muss beim Handelsregistergericht eingetragen werden.</p>
<h5><strong>Senkung des gezeichneten Kapitals</strong></h5>
<p>In diesem Fall kann eine Gesellschaft zur Lösung der Probleme der Kapitaladäquanz das gezeichnete Kapital senken, <strong>wenn ihr gezeichnetes Kapital über den ungarischen gesetzlichen Mindestanforderungen liegt und auch der Wert des Eigenkapitals </strong>trotz Verluste <strong>über dieser Summe</strong> <strong>liegt. </strong>Die Senkung des gezeichneten Kapitals kann die Gesellschaft zu Gunsten der Gewinnrücklage oder der Kapitalrücklage vornehmen, unter der Maßgabe, dass, wenn die Gewinnrücklage negativ ist, die Senkung in jedem Fall zuerst zu Gunsten der negativen Gewinnrücklage vorzunehmen ist.</p>
<p>Die Senkung des gezeichneten Kapitals ist ebenfalls an eine handelsgerichtliche Eintragung geknüpft.<strong><u> </u></strong></p>
<h5><strong>Wechsel der Rechtsform</strong></h5>
<p>Um die Kapitaladäquanz wiederherzustellen, kann sich der Eigentümer der Gesellschaft auch für einen Wechsel der Rechtsform entscheiden. Logischerweise muss eine Rechtsform gewählt werden, deren Kapitalanforderungen die Gesellschaft nachkommen kann. Wir möchten anmerken, dass der Wechsel der Rechtsform in Ungarn als <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/27/ablauf-der-umwandlung-von-gesellschaften/">Umwandlung</a> angesehen wird, so dass <strong>die allgemeinen Regeln der Umwandlung beachtet werden müssen</strong>. Natürlich beendet auch hier die handelsgerichtliche Eintragung den Prozess. Wegen der <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/08/03/buchhalterischen-aufgaben-der-umwandlung/">Regeln</a> zum Ablauf von Umwandlungen kann dies als langwierigste Art der Wiederherstellung der Kapitallage angesehen werden.</p>
<h5><strong>Was kann man noch tun?</strong></h5>
<p>Können die oben dargelegten oder andere zur Wiederherstellung der Kapitallage geeignete Maßnahmen nicht ergriffen werden, muss der Eigentümer <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/06/18/liquidationen/">die Auflösung der Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger</a> beschließen.</p>
<blockquote><p>Die in unserem Artikel skizzierten Regeln zur Kapitaladäquanz beziehen sich auf die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Für Aktiengesellschaften gelten andere Regeln, zu deren Darlegung Sie gern <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/financial-accounting-advisory/">unsere Experten</a> aufsuchen können. Und wenden Sie sich bitte auch vertrauensvoll an uns, wenn wir bei einer der in unserem Artikel aufgeführten Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Kapitallage helfen können, egal ob es um eine Umwandlung oder Liquidation geht!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/03/28/kapitaladaequanz/">Sicherstellung der Kapitaladäquanz</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung in Ungarn</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2023/03/01/gezeichnete-kapital-einer-zweigniederlassung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[wplabshu]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 10:50:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
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		<category><![CDATA[gezeichnetes Kapital]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Verbindung mit den Abrechnungen und der Buchführung der ungarischen Zweigniederlassungen von im Ausland ansässigen Unternehmen treten immer viele Fragen auf. Einen der Bereiche mit der meisten Unsicherheit bildet das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung, genauer gesagt die Frage, ob das gezeichnete Kapital in den Büchern der Zweigniederlassung ausgewiesen werden muss oder nicht, und wenn ja, [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/03/01/gezeichnete-kapital-einer-zweigniederlassung/">Das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Verbindung mit den Abrechnungen und der Buchführung der ungarischen Zweigniederlassungen von im Ausland ansässigen Unternehmen treten immer viele Fragen auf. Einen der Bereiche mit der meisten Unsicherheit bildet das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung, genauer gesagt die Frage, <strong>ob das gezeichnete Kapital in den Büchern der Zweigniederlassung ausgewiesen werden muss oder nicht, und wenn ja, auf welche Weise dies erfolgt</strong>. Warum kann das Schwierigkeiten verursachen? <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/12/08/ungarische-zweigniederlassung-eines-im-ausland-ansaessigen-unternehmens/">In unserem früheren Artikel</a> über die ungarischen Zweigniederlassungen von im Ausland ansässigen Unternehmen berührten wir bereits das Gründungsvermögen und das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung, worauf wir im Folgenden detaillierter eingehen möchten.</p>
<h5><strong>Gesetzlicher Hintergrund </strong></h5>
<p>Aufgrund von § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 Nummer <em>2 </em>des Gesetzes Nr. C von 2000 über die Rechnungslegung (Ungarisches Rechnungslegungsgesetz bzw. RLG) fallen ungarische Zweigniederlassungen von im Ausland ansässigen Unternehmen als Unternehmen unter das Rechnungslegungsgesetz, gleichzeitig beziehen sich auf sie aber auch die Vorschriften des Gesetzes Nr. CXXXII von 1997 über die ungarischen Zweigniederlassungen und Handelsrepräsentanzen von im Ausland ansässigen Unternehmen (Zweigniederlassungsgesetz).</p>
<h5><strong>Das gezeichnete Kapital bei der Gründung aufgrund des ungarischen Zweigniederlassungsgesetzes</strong><strong> </strong></h5>
<p>Das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung weicht gesetzlich, d. h. in seiner Definition vom <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/09/eigenkapitals/">gezeichneten Kapital</a>, d. h. vom Grundkapital sonstiger Unternehmen ab. Während eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 3 Millionen Forint und eine geschlossene Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 5 Millionen Forint gegründet werden kann, <strong>schreibt </strong>das Zweigniederlassungsgesetz in Verbindung mit der Gründung der Zweigniederlassungen <strong>keine Mindesthöhe des Gründungsvermögens vor</strong>. Es schreibt aber vor, dass das ausländische Unternehmen fortlaufend das zur Betreibung der Zweigniederlassung bzw. zur Begleichung der Schulden erforderliche Vermögen bereitstellen muss.</p>
<h5><strong>Das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung laut ungarischen Rechnungslegungsgesetzes</strong><strong> </strong></h5>
<p>§ 35 Absatz 6 RLG besagt, dass bei ungarischen Zweigniederlassung von im Ausland ansässigen Unternehmen als gezeichnetes Kapital das zum Betrieb bzw. zur Begleichung der Schulden notwendige und durch das im Ausland ansässige Unternehmen gesicherte – und der Zweigniederlassung dauerhaft, unter diesem Titel zur freien Verfügung bereitgestellte – Vermögen, einschließlich des in einem Gesetz definierten Dotationskapitals auszuweisen ist.</p>
<p>Dieses Vermögen ist also das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung, das nicht zur Deckung der täglichen Betriebskosten der Tätigkeit dient, sondern dessen Bestimmung darin besteht, <strong>die Bedingungen des Betriebs dauerhaft sicherzustellen</strong> und die für den Betrieb benötigten Mittel bereitzustellen.</p>
<p>Schlussfolgernd daraus <strong>ist in einer Vereinbarung festzuhalten</strong>, was und mit welchem Wert das im Ausland ansässige Unternehmen seiner ungarischen Zweigniederlassung zukommen lässt. Im Falle einer Sacheinlage (Vermögenseinlage) wird aufgrund von § 50 Absatz 7 RLG der in der Vereinbarung bzw. in einem Vertrag festgelegte Wert der Anschaffungswert des Gegenstandes sein.<strong> </strong></p>
<h5><strong>Handelsgerichtliche Eintragung des gezeichneten Kapitals</strong></h5>
<p>Der oben erwähnte, in einer Vereinbarung verankerte, zugeteilte Betrag <strong>ist in jedem Jahr einmal dem Handelsregistergericht zu melden</strong>. Obwohl das ausländische Unternehmen der Zweigniederlassung auch innerhalb des Jahres und sogar mehrfach ohne irgendwelche Verfahren zur handelsgerichtlichen Eintragung weitere finanzielle Mittel bereitstellen kann, um den laufenden Betrieb sicherzustellen, muss der kumulierte Betrag des der Zweigniederlassung bereitgestellten Kapitals dem Handelsregistergericht auch in einem solchen Jahr nur einmal gemeldet werden.</p>
<blockquote><p>Wenn auch Ihr im Ausland ansässiges Unternehmen erwägt, in Ungarn eine Zweigniederlassung zu bilden, oder plant, bei einer bestehenden Zweigniederlassung das gezeichnete Kapital zu ändern (Erhöhung oder Senkung des Kapitals), empfehlen wir, zu deren Abrechnung bzw. zur Beantwortung von sonstigen buchhalterischen Fragen in Bezug auf das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung den fachlichen Rat unserer Experten in Anspruch zu nehmen. Die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/rechnungslegungsberatung/"><strong>Berater für Rechnungslegung von WTS Klient Ungarn</strong></a> stehen Ihnen gern zur Verfügung!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/03/01/gezeichnete-kapital-einer-zweigniederlassung/">Das gezeichnete Kapital einer Zweigniederlassung in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Neue Möglichkeiten der vereinfachten Liquidation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Balogh Eszter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Apr 2019 10:00:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Infolge einer Änderung des Gesetzes Nr. V von 2006 über die Firmenpublizität, das handelsgerichtliche Verfahren und die Liquidation kann in Ungarn die Möglichkeit der vereinfachten Liquidation seit dem 1. Juli 2018 nicht nur von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, sondern von jeder Firma gewählt werden, sofern sie nicht zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet ist und die Liquidation innerhalb von [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/30/vereinfachten-liquidation/">Neue Möglichkeiten der vereinfachten Liquidation</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Infolge einer Änderung des Gesetzes Nr. V von 2006 über die Firmenpublizität, das handelsgerichtliche Verfahren und die Liquidation kann in Ungarn die Möglichkeit der vereinfachten Liquidation seit dem 1. Juli 2018 nicht nur von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, sondern von jeder Firma gewählt werden, sofern <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/06/01/gesetzliche-pflichtpruefung/">sie nicht zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet ist</a> und die Liquidation <strong>innerhalb von 150 Tagen abschließen kann</strong>. Angesichts der geringeren und schnelleren Administration machen unseren Erfahrungen nach immer mehr Unternehmen tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch.</p>
<h5><strong>Ihre Einleitung ist bei der NAV anzumelden</strong></h5>
<p>Auch in diesem Fall beginnt die <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/05/30/liquidation/">Liquidation</a> – ebenso wie die normale Liquidation – mit der darauf bezogenen Entscheidung des Eigentümers des Unternehmens, unter Angabe des <strong>Anfangszeitpunktes</strong> der vereinfachten Liquidation. Der Anfangszeitpunkt darf nicht vor dem Tag der diesbezüglichen Entscheidung des Eigentümers liegen. Bei einer vereinfachten Liquidation wiederum <strong>muss kein Liquidator bestellt werden</strong>, sondern die Person mit Führungsaufgaben des Unternehmens übernimmt diese Aufgabe.</p>
<p>Die Einleitung der vereinfachten Liquidation ist innerhalb von 15 Tagen auf dem Formular T201T <strong>bei der Ungarischen Steuer- und Zollbehörde (NAV) anzumelden</strong>. Es ist zweckmäßig, dem Formular die Entscheidung des Eigentümers über die vereinfachte Liquidation beizulegen. Das ist zwar nicht verbindlich, kann aber die Bearbeitung beschleunigen. Die NAV hat 30 Tage zur Aufarbeitung des Formulars und sie benachrichtigt automatisch das Handelsregistergericht von der Einleitung der vereinfachten Liquidation. Das Handelsregistergericht sorgt für die Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einleitung der vereinfachten Liquidation des Unternehmens im Firmenamtsblatt. Von der Veröffentlichung an stehen den Gläubigern 40 Tage zur Verfügung, um ihre Forderungen anzumelden.</p>
<p>Außer der NAVe muss das Unternehmen die Kommunalverwaltung und seine eigene kontoführende Bank von der Einleitung der vereinfachten Liquidation unterrichten. Wichtig ist, dass das Bankkonto erst nach der Löschung der Firma aufgelöst werden darf.</p>
<p><strong>Innerhalb von 30 Tagen nach der Einleitung</strong> der vereinfachten Liquidation sind der Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit und die Steuererklärungen zu erstellen und einzureichen.</p>
<h5><strong>Abschluss der vereinfachten Liquidation unter Anwendung von Dokumentenmustern</strong></h5>
<p>Mit dem <strong>Abschluss</strong> der vereinfachten Liquidation müssen die 40 Tage abgewartet werden, die zur Anmeldung der Gläubigeransprüche zur Verfügung stehen. Danach, doch auf jeden Fall binnen 150 Tagen muss die Liquidation abgeschlossen und müssen <strong>innerhalb von 60 Tagen</strong> der Abschluss zur Einstellung der Liquidation und die Steuererklärungen erstellt bzw. eingereicht werden. Der NAV muss außerdem auch der Abschluss der Liquidation auf dem Formular T201T angemeldet werden.</p>
<p>Gleichzeitig damit muss die Firma dem Handelsregistergericht aufgrund von <strong>im Voraus festgelegten Dokumentenmustern</strong> das Ende der vereinfachten Liquidation anmelden und den Vorschlag zur Vermögensaufteilung bzw. den Beschluss zum Abschluss der Liquidation zuschicken.</p>
<p>Die NAV setzt das Handelsregistergericht innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung des Abschlusses der Liquidation davon in Kenntnis, ob eine Löschung der Firma möglich ist. Wenn ja, wird die Firma vom Handelsregistergericht gelöscht.</p>
<blockquote><p>Die Erweiterung der Möglichkeit einer vereinfachten Liquidation dient in erster Linie dem Ziel, die mit der Liquidation verbundenen Kosten und administrativen Lasten zu mindern. Ihre Abwicklung bzw. die Zusammenstellung der durch die Rechtsnormen vorgeschriebenen Dokumente erfordert jedoch auch weiterhin die Mitwirkung eines Experten. Unter Ausnutzung der Synergien innerhalb der Firmengruppe und mit der Möglichkeit der Konsultation unserer Juristenkollegen stehen Ihnen die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/rechnungslegungsberatung/"><strong>Berater für Rechnungslegung von WTS Klient Ungarn</strong></a> gern zur Verfügung, wenn Sie dieses Verfahren zur Auflösung Ihrer Firma wählen.</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/30/vereinfachten-liquidation/">Neue Möglichkeiten der vereinfachten Liquidation</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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