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	<title>Kapitalrücklage - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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	<title>Kapitalrücklage - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Elemente des Eigenkapitals</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wplabshu]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Apr 2019 09:14:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Finanzierung des Betriebs der Unternehmen sichert ihr Eigenkapital, das aus mehreren Elementen besteht. Die Höhe des Eigenkapitals sowie seine Zusammensetzung liefern wichtige Informationen über die Vermögenslage der Unternehmen. Die Entwicklung des Eigenkapitals erfordert auch eine laufende Kontrolle und bei Bedarf auch Maßnahmen seitens der Eigentümer. Gezeichnetes Kapital, eines der Grundelemente des Eigenkapitals Von den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzierung des Betriebs der Unternehmen sichert ihr Eigenkapital, das <strong>aus mehreren Elementen besteht</strong>. Die Höhe des Eigenkapitals sowie seine Zusammensetzung liefern wichtige Informationen über die Vermögenslage der Unternehmen. Die Entwicklung des Eigenkapitals erfordert auch eine laufende Kontrolle und bei Bedarf auch Maßnahmen seitens der Eigentümer.</p>
<h5><strong>Gezeichnetes Kapital, eines der Grundelemente des Eigenkapitals</strong></h5>
<p>Von den Elementen des Eigenkapitals ist das <strong>gezeichnete Kapital</strong> (Stammkapital) das Hauptelement für die Finanzierung des Betriebs. Erfolgt seine Einzahlung nicht, wird es in der Bilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen: das ist das <strong>gezeichnete, aber noch nicht eingezahlte Kapital</strong>.</p>
<p>Die verbindlich vorgeschriebene Mindesthöhe des gezeichneten Kapitals ist bei bestimmten Wirtschaftsformen gesetzlich geregelt, bei seiner Bestimmung muss man auch die wahrscheinliche Größenordnung der anderen Kapitalelemente berücksichtigen. Das ungarische Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält nämlich wichtige Vorschriften über die Maßnahmen, die bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung notwendig sind, wenn das Eigenkapital <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/19/wiederherstellung-des-eigenkapitals/">im Verhältnis zum gezeichneten Kapital sinkt</a>. Demnach muss der Geschäftsführer unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn er erfährt, dass:</p>
<ul>
<li>das Eigenkapital der Gesellschaft durch Verluste auf die Hälfte des Stammkapitals gesunken ist;</li>
<li>das Eigenkapital der Gesellschaft unter die gesetzlich festgelegte Mindesthöhe des Stammkapitals gesunken ist;</li>
<li>der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit droht oder sie ihre Zahlungen eingestellt hat oder</li>
<li>das Vermögen der Gesellschaft die Schulden nicht deckt.</li>
</ul>
<p>In diesen Fällen müssen die Gesellschafter über die Anordnung von Nachschüssen, eine andere Art und Weise der Sicherung eines die Höhe des Stammkapitals erreichenden Eigenkapitals oder die Senkung des Stammkapitals entscheiden. Erfolgt all das nicht, ist die Umwandlung, Verschmelzung bzw. Spaltung der Gesellschaft oder ihre Auflösung ohne Rechtsnachfolger zu beschließen. Die damit verbundenen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Erfolgt das nicht, muss das Stammkapital gesenkt werden.</p>
<h5><strong>Rücklagen</strong></h5>
<p>Im Falle eines Kapitalverlustes ist die Summe der in Form von Nachschüssen erfolgenden Kapitalergänzung als Anstieg der <strong>gebundenen Rücklage</strong> auszuweisen. Die Regelung der Nachschüsse enthält der Gesellschaftsvertrag. Die zur Ergänzung der Verluste nicht benötigten Nachschüsse sind an die zum Zeitpunkt der Rückzahlung in der Gesellschafterliste geführten Gesellschafter zurückzuzahlen.</p>
<p>Die Eigentümer können auch entscheiden, dass sie das Kapital durch eine Erhöhung der <strong>Kapitalrücklage</strong> regeln; in diesem Fall ist auch eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals erforderlich und die Summe wird aufgrund der Festlegungen im einschlägigen Gesellschafterbeschluss vom Handelsregistergericht eingetragen. Die in der Kapitalrücklage angelegte Summe kann später durch eine Kapitalsenkung oder eine Umgestaltung der Kapitalstruktur gesenkt werden, wobei bei einer Kapitalsenkung berücksichtigt werden muss, dass alle Kapitalelemente proportional sinken. Die Summe der Kapitalrücklage kann bei Bedarf auch zur Kompensation der angehäuften negativen Gewinnrücklage übertragen werden.</p>
<p>Von den weiteren Elementen des Eigenkapitals weist die <strong>Gewinnrücklage</strong> das kumulierte Ergebnis der Vorjahre aus, das bei einer entsprechenden Höhe des Eigenkapitals und der Erfüllung sonstiger Bedingungen <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/15/wie-konnen-dividenden-ausgeschuttet-werden/">als Dividende ausgeschüttet</a> bzw. auch zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals verwendet werden kann.</p>
<p>Die <strong>Bewertungsrücklage</strong> umfasst die Bewertungsdifferenz der Vermögenswerte zum Marktwert (Bewertungsrücklage der Wertberichtigung) bzw. die Bewertungsrücklage der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Ihre Anwendung bedeutet für die Unternehmen in jedem Fall den Beitrag von einem Wirtschaftsprüfer.</p>
<h5><strong>Versteuertes Ergebnis</strong></h5>
<p>Das Eigenkapital enthält auch das <strong>versteuerte Ergebnis</strong> des Unternehmens im Berichtsjahr, das bei Bestehen der erforderlichen Bedingungen an die Eigentümer <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/05/16/dividendenausschuettung/">als Dividende ausgeschüttet werden kann</a>.</p>
<blockquote><p>Es ist zweckmäßig, die Art der Finanzierung des Betriebs, die Elemente des Eigenkapitals und deren Höhe bei der Gründung des Unternehmens zu bestimmen bzw. während des Betriebs unter Berücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern. Mit entsprechenden Maßnahmen kann eine optimale Zusammensetzung des Eigenkapitals sichergestellt werden, die der ungarischen gesetzlichen Regelung bzw. den Eigentümerinteressen entspricht und den Schutz der Gläubiger sichert. Sollten Sie bei der Planung einen Experten benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/buchhaltung/rechnungslegungsberatung/"><strong>an die Berater für Rechnungslegung</strong></a> von WTS Klient Ungarn!</p></blockquote>
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		<title>Wiederherstellung des Eigenkapitals – wie werden die Verluste ausgeglichen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Balogh Eszter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Apr 2017 04:00:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalrücklage]]></category>
		<category><![CDATA[Nachschusszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungslegung]]></category>
		<category><![CDATA[Transferpreisregelung]]></category>
		<category><![CDATA[transzferár szabályozás]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustausgleich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei neuen Unternehmen in Ungarn ist es nicht ungewöhnlich, dass die ersten Jahre für die Gesellschaft verlustbringend sind. Aufgrund der aufgelaufenen Verluste kann das Eigenkapital der Gesellschaft beträchtlich senken oder sogar ins Minus rutschen. Laut BGB hat der Geschäftsführer unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft unter die Hälfte des Stammkapitals oder unter [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/19/wiederherstellung-des-eigenkapitals/">Wiederherstellung des Eigenkapitals – wie werden die Verluste ausgeglichen?</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei neuen Unternehmen in Ungarn ist es nicht ungewöhnlich, dass die ersten Jahre für die Gesellschaft verlustbringend sind. Aufgrund der aufgelaufenen Verluste kann das Eigenkapital der Gesellschaft beträchtlich senken oder sogar ins Minus rutschen.</p>
<p>Laut BGB hat der Geschäftsführer unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft unter die Hälfte des Stammkapitals oder unter die gesetzliche Mindeststammkapitalhöhe (bei GmbH’s in Ungarn derzeit 3 Millionen HUF – ca. 9.600 EUR) fällt. Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt in der Regel im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses, hierbei ist es auch ratsam, die notwendigen Schritte zum Ausgleich des Verlustes zu definieren, die innerhalb von drei Monaten dann umgesetzt werden müssen.</p>
<h5><strong>Welche Möglichkeiten gibt es zur Wiederherstellung des Eigenkapitals?</strong></h5>
<p>Die <strong>Einzahlung von Nachschüssen, </strong>die nur aus diesem Grund geschaffen wurden, ist hier die naheliegendste Lösung. Schwierigkeiten könnte aber hierbei bereiten, dass es nur dann die Möglichkeit besteht, wenn die Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag aufgeführt ist. Diese Lösung hat aber den Vorteil, dass bei Rückkehr des ungarischen Unternehmens in die Gewinnzone und wenn keine Nachschusszahlungen mehr für den Verlustausgleich nötig sind, die Nachschusszahlung an die Eigentümer zurückgeführt werden kann.</p>
<p>Die andere Möglichkeit ist die <strong>Erhöhung der Kapitalrücklage</strong>, die zeitgleich mit der Kapitalerhöhung erfolgt. In diesem Fall ist das bei der Stammkapitalerhöhung entstandene Agio (Aufgeld) in der Kapitalrücklage auszuweisen (das Agio kann hier finanzielle Vermögenswerte oder andere, endgültig übergebene <em>Vermögensgegenstände</em> bedeuten). Die <strong>Wiederherstellung des Eigenkapitals</strong> gelingt zwar hierdurch, der Nachteil aber davon ist, dass die Gesellschaftsdokumente geändert werden müssen. Falls die auf diese Weise zur Verfügung gestellten (Geld)mittel nicht benötigt werden, kann dies zu Schwierigkeiten führen. Denn diese Mittel können nur mit der erneuten Änderung der Gesellschaftsdokumente an den Eigentümern zurückgezahlt werden, zudem müssen das Stammkapital und die Kapitalrücklagen gleichzeitig und im angemessenen Verhältnis wieder gesenkt werden.</p>
<h5><strong>Was für eine Rolle spielt das Darlehen beim Ausgleich der Verluste?</strong></h5>
<p>In vielen Fällen stellt ein Darlehen von der Muttergesellschaft die für den Betrieb erforderliche Abdeckung des ungarischen Tochterunternehmens sicher. Falls die Wiederherstellungspflicht eine Eigenkapitalerhöhung erfordert, gibt es die Möglichkeit, <strong>Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln</strong>, sowohl in das gezeichnete Kapital, als auch in Kapitalrücklage (letzteres nur mit der gleichzeitigen Erhöhung des Stammkapitals). Diese Option erfordert auch eine Änderung der Gesellschaftsdokumente. Auch in diesem Fall kann der Geldbetrag nur dann an die Eigentümer zurückgezahlt werden, wenn das Stammkapital und die Kapitalrücklage gleichzeitig und verhältnismäßig herabgesetzt werden. Wenn das gezeichnete Kapital bzw. die Kapitalrücklage nicht durch finanzielle Zuschüsse erhöht werden, besteht für die Gesellschaft die Verpflichtung, eine Transferpreisdokumentation zu erstellen.</p>
<p>Es besteht auch die Möglichkeit zum <strong>Erlass</strong> der <strong>Verbindlichkeiten</strong> und der Darlehen, die ein ungarisches Unternehmen gegenüber der Muttergesellschaft hat. Sie werden auf diese Weise als Einnahmen verbucht und verbessern als versteuertes Ergebnis das Eigenkapital der ungarischen Gesellschaft. Auf ähnliche Weise funktioniert auch die <strong>endgültige Geldübergabe</strong> von dem Eigentümer. Der Nachteil in beiden Fällen ist, dass sie eine Auswirkung auf die ungarische Körperschaftssteuer haben und bei einem Privateigentümer eine Schenkungsgebührzahlungspflicht mit sich tragen könnten. Im Falle einer ausländischen Muttergesellschaft müsste auch geprüft werden, ob im anderen Land eine Steuer- oder Gebührenpflicht entsteht.</p>
<p>Die „einfachste” Methode zum Verlustausgleich ist natürlich die <strong>Rückkehr</strong> des Unternehmens in die <strong>Gewinnzone</strong>, die während des Geschäftsjahres auch mit einer Erstellung einer Zwischenbilanz untermauert werden kann. Bei Transaktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe ist es lohnenswert, Verrechnungspreise so zu bilden, dass sie eine angemessene Abdeckung der Betriebskosten bieten und auch bei einer Steuerprüfung entsprechend belegt werden können.</p>
<p>In Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten bzw. der Mehrkosten für die Umsetzung der einzelnen Lösungen empfiehlt sich, schon bei Gründung der Gesellschaft die Art der Betriebsfinanzierung vorzuplanen und die Mittel des eventuellen Verlustausgleiches zu bestimmen, da dem Rückgang des Eigenkapitals<strong> mit</strong> <strong>der richtigen Planung</strong> <strong>vorgebeugt</strong> werden kann.</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/19/wiederherstellung-des-eigenkapitals/">Wiederherstellung des Eigenkapitals – wie werden die Verluste ausgeglichen?</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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