<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>öffentliche Straße - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
	<atom:link href="https://wtsklient.hu/de/tag/oeffentliche-strasse-de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://wtsklient.hu/de/tag/oeffentliche-strasse-de/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 21 Sep 2017 09:56:54 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1</generator>

<image>
	<url>https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/05/cropped-wts-fav-32x32.png</url>
	<title>öffentliche Straße - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
	<link>https://wtsklient.hu/de/tag/oeffentliche-strasse-de/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>EKAER- Nummer – die niemals heilende Wunde II.</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2017/09/21/ekaer-nummer/</link>
					<comments>https://wtsklient.hu/de/2017/09/21/ekaer-nummer/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gyányi Tamás]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 09:56:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[EKÁER]]></category>
		<category><![CDATA[NAV]]></category>
		<category><![CDATA[öffentliche Straße]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerverfahrensgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[ungarisch]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
		<category><![CDATA[Versäumnisstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Warenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[zuverlässige Steuerzahler]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wtsklient.hu/2017/09/21/ekaer-nummer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wie ich im ersten Teil des Artikels betont habe, bereitet die von den ungarischen Behörden als Erfolgsgeschichte dargestellte Einführung der EKAER-Nummer und die Auswirkungen des Systems immer mehr Steuerpflichtigen Schwierigkeiten und dies nicht nur wegen der zunehmenden Administration und dem damit verbundenen Lohnkostenanstieg.  Wer bezahlt die Geldbuße? Bei den uns bekannten EKAER-Prüfungen hat die Finanzbehörde [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/21/ekaer-nummer/">EKAER- Nummer – die niemals heilende Wunde II.</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ich im <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/19/ekaer/">ersten Teil des Artikels</a> betont habe, bereitet die von den ungarischen Behörden als Erfolgsgeschichte dargestellte Einführung der EKAER-Nummer und die Auswirkungen des Systems immer mehr Steuerpflichtigen Schwierigkeiten und dies nicht nur wegen der zunehmenden Administration und dem damit verbundenen Lohnkostenanstieg.<strong> </strong></p>
<h5><strong>Wer bezahlt die Geldbuße?</strong></h5>
<p>Bei den uns bekannten EKAER-Prüfungen hat die Finanzbehörde in Ungarn beinahe in 100% der Fälle irgendwelche Mängel aufgedeckt. Auf den ersten Blick scheint es eindeutig zu sein, wer die Geldstrafen bezahlen müsste, aber <strong>es gibt Fälle, in denen der zur Anmeldung Verpflichtete und der tatsächliche Eigentümer der Güter sich voneinander unterscheiden.</strong><strong> </strong></p>
<p>Ungarische Lohnfuhrunternehmen – die nicht der tatsächliche Eigentümer der Güter sind – sind wegen Einfuhr innerhalb der EU zu sonstigen Zwecken als Übernehmer zur EKAER-Anmeldung und zur Anforderung der EKAER-Nummer verpflichtet und werden mit einem Risiko der Strafe konfrontiert, dass oftmals in keinem Verhältnis zum Wert der verrichteten Lohnfuhrtätigkeiten steht (der Wert der Güter, mit denen die Lohnfuhrunternehmen arbeiten, übersteigen den Wert der Dienstleistung um ein Vielfaches).<strong> </strong></p>
<p>Wenn die NAV zu Zwecken der Rechtsverfolgung außerdem die Ware pfändet , wird diese Sanktion gegen den tatsächlichen Eigentümer verhängt, der nicht mal verpflichtet ist, die Anmeldung vorzunehmen (d.h. die Frage der Bestimmung der zur Anmeldung Verpflichteten und der sanktionierbaren Gesellschaft setzt sich aus mehreren Teilen zusammen). Die Rechtfertigung der Verfassungsmäßigkeit und die Angemessenheit einer solchen Strafe sind schwer nachvollziehbar, die diejenigen bestraft und als Besitzer von Gütern mit ungewisser Herkunft betrachtet, die nur zur Anmeldung verpflichtet sind, aber nicht einmal die Eigentümer der Ware sind. Diesbezüglich haben wir dem ungarischen Wirtschaftsministerium vorgeschlagen, die Regelung der Versäumnisstrafe zu überdenken, auch in diesen Fällen, in denen das Eigentumsrecht der Güter beim Transport / der Lohnfuhrarbeit / der Einfuhr zu sonstigen Zwecken an den mitwirkenden, zur Anmeldung verpflichteten Steuerzahler nicht übergeht . <strong>Das</strong> <strong>System der Sanktionen sollte danach gegliedert sein, ob der Eigentümer der nicht angemeldeten Güter oder eine andere Person (z.B. das Lohnfuhrunternehmen) zur Anmeldung verpflichtet ist.</strong></p>
<h5><strong>Das Fehlen einer nachträglichen Korrektur und das Einräumen der Möglichkeit für spätere Änderungen</strong></h5>
<p>Bei Transportunternehmen, die regelmäßig große Mengen liefern, kann es leicht vorkommen, dass aufgrund eines Administrationsfehlers die Beantragung der EKAER-Nummer in Ungarn ausbleibt, oder die gemeldeten Angaben nicht korrekt sind. Auch Logistikunternehmen, die mit dieser Verpflichtung beauftragt wurden, können einen Fehler begehen oder auch bei Datenerfassungsprogrammen können Fehler passieren. Nach 15 Tagen besteht jedoch keine Möglichkeit mehr zum Nachholen oder zur Korrektur der EKAER-Anmeldung in Ungarn. <strong>Warum sollte die nachträgliche Änderung mittels Selbstrevision bezüglich der EKAER-Nummer nicht möglich sein?</strong> Wir kennen die Antwort der Steuerbehörde: In diesem Fall könnte das System nachträglich ausgetrickst werden.</p>
<p>Es kann auch leicht vorkommen, dass ein Unternehmen diese Unterlassung bei einer internen Revision nach mehreren Jahren selbst aufdeckt (bezüglich des benannten Transports gab es im öffentlichen Straßenverkehr keine Echtzeitkontrolle). Aber in solchen Fällen besteht ohne Sanktionen eigentlich keine Möglichkeit mehr zur nachträglichen Beantragung einer EKAER-Nummer, da die Beförderung in Ungarn nur mit der gültigen EKAER-Nummer hätte fortgesetzt werden können, so dass das freiwillige gesetzestreue Verhalten höchstens als  &#8220;Selbstanzeige&#8221; bei der Steuerbehörde zur Geltung kommen könnte. Diesbezüglich bemängeln wir in der Regelung die Möglichkeit und Art und Weise der nachträglichen Beantragung der EKAER-Nummer. Eine solche Änderung ist auch deswegen gerechtfertigt, weil in einigen Fällen nur mit äußerster Sorgfalt – in bestimmten Fällen durch Inanspruchnahme eines Sachverständigen und im Nachhinein &#8211; offengelegt werden kann, ob ein Transport in Ungarn eine EKAER-Nummer benötigt und wenn ja, wer sie in diesem Fall beantragen muss. Gute Beispiele dafür sind Reihengeschäfte. Der ausländische Endabnehmer übernimmt beispielsweise selbst das Produkt auf dem vom ungarischen Verkäufer angegebenen Standort und sorgt für die Organisation des Transports (der Endabnehmer besitzt keine ungarische Steuernummer). In diesem Fall muss die EKAER-Nummer gemäß der Gesetzesregelung vom ausländischen Zwischenkäufer beantragt werden (er muss auch eine ungarische Steuernummer beantragen), aber im Transport wird er nicht mitwirken.</p>
<p>Falls jemand die EKAER-Nummer bereits angefordert hat und es sich später herausstellt, dass die Daten nicht korrekt erfasst worden sind (Kennzeichen, Produktgewicht usw.) besteht keine Möglichkeit der Nachkorrektur mehr, weil das System nach 15 Tagen das jeweilige Verfahren abschließt.</p>
<p>Gerade deshalb wurde von uns  mehrmals betont, dass es <strong>für zuverlässige Steuerzahler möglich sein sollte, die Daten nachträglich zu ändern</strong>. Wie schön wäre es, wenn die Gesetzgeber mit einem solchen Vorschlag einverstanden wären, und wir nächstes Jahr im Steuerverfahrensgesetz in Ungarn folgende Regel wiedersehen würden.</p>
<p><em>&#8220;Gilt der zur Anmeldung verpflichtete Steuerpflichtige nach Art. 6/A im Steuerverfahrensgesetz als zuverlässiger Steuerzahler, kann auf der Webseite von EKAER innerhalb von 5 Jahren nach dem letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die EKAER-Nummer beantragt haben sollte, die Anmeldung nachgereicht bzw. geändert werden.”</em><em> </em></p>
<h5><strong>Lösungsmöglichkeiten</strong></h5>
<p>Zusammenfassend zu den angeführten Unregelmäßigkeiten würden wir uns als Steuerberater über folgende Änderungen freuen:</p>
<ul>
<li><strong>Senkung bzw. Differenzierung bei der Höhe der Sanktion. </strong>Die Sanktionshöhe, die sogar bis 40% des transportierten Güterwerts betragen kann, steht in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel bzw. ist in diesen Fällen besonders unangemessen, in denen sich der Eigentümer der Güter und die zur EKAER-Anmeldung verpflichtete Person voneinander unterscheiden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Bei den zuverlässigen „guten” Steuerzahlern sollte bei Versäumnisstrafen <strong>anstelle von Regelsatz </strong>die Einführung eines<strong> moderaten Festbetrag</strong>s, vielleicht im Einklang mit der Steuerleistung in Erwägung gezogen werden. Versäumnisse oder Irrtümer ohne die Absicht einer Steuerhinterziehung sollten keiner Strafe in Höhe von 40% unterliegen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Wir würden eine Verfahrensweise begrüßen, die anerkennt, dass EKAER ein unmittelbares Prüfungsmittel ist. Wenn keine sofortige Prüfung durchgeführt wurde und auch der zuverlässige Steuerzahler aus Sicht der EKAER nicht von der NAV geprüft wurde, schlagen wir in Anbetracht dessen vor, dass er <strong>nach mehr als einem Jahr nach der Transaktion nicht mehr sanktioniert werden könnte</strong> (insbesondere im Hinblick darauf, dass es keine Möglichkeit der „Selbstrevision”, d.h. die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur gibt).</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Zuverlässigen Steuerzahlern </strong>sollte die Möglichkeit einer <strong>nachträgliche</strong>n <strong>Korrektur</strong> eingeräumt werden.</li>
</ul>
<p>Hierbei möchten wir betonen, dass wir uns als Steuerberater bewusst sind und wissen, dass die Steuerbehörde in Ungarn die Verhängung von Sanktionen nach den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes in Erwägung zieht. Bei wiederholten Prüfungen mit aufeinanderfolgenden und nicht korrigierbaren Fehlern kann die Steuerbehörde jedoch nicht nur kleineren Gesellschaften ernsthafte Verluste zufügen, auch größeren Steuerzahler können durch das EKAER-Sanktionssystem unangenehme Überraschungen  erleben (z. B. den Verlust des zuverlässigen Steuerstatus).</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/21/ekaer-nummer/">EKAER- Nummer – die niemals heilende Wunde II.</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://wtsklient.hu/de/2017/09/21/ekaer-nummer/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EKAER- Nummer – die niemals heilende Wunde I.</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2017/09/19/ekaer/</link>
					<comments>https://wtsklient.hu/de/2017/09/19/ekaer/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gyányi Tamás]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Sep 2017 09:00:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[főoldal német]]></category>
		<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[EKAER-Nummer]]></category>
		<category><![CDATA[Güterverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[NAV]]></category>
		<category><![CDATA[öffentliche Straße]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterzieher]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerverfahrensgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[ungarisch]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
		<category><![CDATA[Versäumnisstrafe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wtsklient.hu/2017/09/19/ekaer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>„Die Einführung von EKAER in Ungarn ist eine Erfolgsgeschichte und die Nachbarländer wollen nun auch dieses System importieren“. Laut den Aussagen der ungarischen Behörden funktioniert das System gut und erreicht die angestrebten Ziele. Allerdings ist nicht sicher, ob die Benutzer dieses Systems und die Steuerzahler, die einen Fehler im System begehen, dies genauso sehen. Es [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/19/ekaer/">EKAER- Nummer – die niemals heilende Wunde I.</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Die Einführung von EKAER in Ungarn ist eine Erfolgsgeschichte und die Nachbarländer wollen nun auch dieses System importieren“. Laut den Aussagen der ungarischen Behörden funktioniert das System gut und erreicht die angestrebten Ziele. Allerdings ist nicht sicher, ob die Benutzer dieses Systems und die Steuerzahler, die einen Fehler im System begehen, dies genauso sehen. Es muss gesagt werden, dass <strong>auch EKAER seine Schattenseiten hat</strong>. Eine zunehmende Administration oder der daraus resultierende Lohnkostenanstieg sind nur ein Teil dieser negativen Auswirkungen. Als Steuerberater treffen wir von Tag zu Tag auf immer mehr Steuerpflichtige, die unter den Auswirkungen dieses Systems leiden.</p>
<h5><strong>Welche Auswirkungen hat die Einführung von EKAER?</strong></h5>
<p>Nach dem Länderbericht 2017 der EU führte die Einführung des EKAER Elektronisches System zur Kontrolle von Warentransporten im öffentlichen Straßenverkehr) in Ungarn auch für den innergemeinschaftlichen Handel zu <strong>administrativen Belastungen</strong>. „All dies macht deutlich, dass eine höhere Effizienz bei der Vereinnahmung der Steuern nur durch den Anstieg der Compliance-Kosten erreicht werden kann“,  wie im Länderbericht steht. Und wie sieht es mit den Geldbußen aus, die höher als die Compliance-Kosten sind?</p>
<p>Die <strong>Unterlassungsgeldbuße</strong> hinsichtlich des Systems kann sogar bis zu 40% vom Wert der Güter betragen, die ohne EKAER-Nummer transportiert wurden (in dem Fall bewertet die ungarische Steuerbehörde NAV die Herkunft der Güter auch dann als Waren mit nicht ausgewiesener Ursprungserklärung, selbst wenn der Versender und die Herkunft der Güter aus dem Lieferschein eindeutig hervorgehen. Mit dieser Strafe können diese Steuerzahler rechnen, die ihrer Anmeldepflicht in Ungarn fehlerhaft, mit unwahrem Dateninhalt oder mangelhaft nachgegangen sind. Die NAV kann auch eine Strafe verhängen, wenn keine EKAER-Nummer beantragt wurde und z.B. auch dann, wenn die angemeldete Gewichtsangabe um mehr als 10% von dem Gewicht der transportierten Güter abweicht. Man kann sich auf eine Strafe gefasst machen, wenn der erschöpfte Kollege aus der Logistik den Buchstaben „Y” vom Kennzeichen als „V” abliest und das Kennzeichen so anmeldet.</p>
<p>Auch an Wochenenden sollte man nicht glauben, sich ausruhen zu können. Wenn z.B. die Schließung der EKAER-Nummer auf das Wochenende fällt und die Kollegen nicht in der Lage sind, diese Aufgabe zu lösen, könnte der Albtraum einer Strafe ebenfalls wahr werden. Es gab einen Fall, in dem die Inspektoren, die die Steuerprüfung in Ungarn durchführten, aufgrund vom fehlerhaft angegebenen Namen einer ausländischen Stadt eine Strafe verhängen wollten. Erst nachdem sie unsere Einwendung gegen das Protokoll verstanden haben, konnten sie eingesehen, dass der Begriff Cologne und die ungarische Bezeichnung Köln die gleiche Stadt benennen und der Stadtname, der in den verschiedenen Sprachen anders lautet, keine Rechtsgrundlage für die Verhängung einer Versäumnisstrafe bilden kann. Neben der Verzugsstrafe <strong>kann auch eine Beschlagnahme der Güter erfolgen</strong>, was bei einem mit engen Terminen verbundenen Produktionsprozess zu weiteren Schäden oder sogar zu einem Produktionsausfall führen kann.</p>
<h5><strong>Zu hohe Geldstrafen und Strafen, die die Rechtssicherheit verletzen</strong></h5>
<p>Obwohl die Sanktion vom Gesetzgeber in Ungarn als Versäumnisstrafe bezeichnet wird, glauben wir, dass mehr hinter einer Sanktion steckt, die mit dem Güterwert zusammenhängt. Der Zweck einer sehr hohen Geldstrafe ist, Steuerhinterzieher abzuschrecken. Gleichzeitig erweist sich jedoch gerade das Erwischen von Steuerhinterziehern und das nachträgliche Eintreiben von Beträgen als schwierig. Die Strafe in Höhe von 200% beim Verschweigen von Einnahmen soll gerade im <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/08/10/das-neue-steuerverfahrensgesetz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">neuen Steuerverfahrensgesetz</a> derart geändert werden, dass die Höchststrafe nur noch 100% beträgt. Warum? Dem Gesetz zufolge sollte der Höchstbetrag der Strafe deshalb gesenkt werden, weil sich von diesen Steuerzahlern selbst das Eintreiben der Steuerschuld als sehr schwierig erweist, gar nicht erst zu reden von einer Strafe. Wir würden uns auch in Bezug auf EKAER über eine ähnliche Gesetzesänderung sehr freuen &#8211; obwohl es bestimmt hier einige Steuerzahler geben würde, die im Falle einer Warenlieferung im Wert von mehreren hunderttausend Euro sagen würden, dass es egal sei, ob höchstens 40% oder 20% des Warenwertes verhängt werden können, da im Falle einer Straferhebung bei beiden Beträgen ihr Unternehmen höchstwahrscheinlich die Rollläden runterlassen müsste.</p>
<p>Meines Erachtens nach <strong>ist der Strafbetrag in Höhe von bis zu 40% des derzeitigen Güterwertes bei Gütern mit nicht nachgewiesener Herkunft oder bei nicht angemeldeten Gütern übertrieben hoch und übersteigt das Maß, das zum Erreichen der angestrebten Ziele durch die Regelung </strong>(d.h. die Rückverfolgbarkeit der Güter) <strong>erforderlich wäre</strong>. Die Geldbuße von 0 bis 40% gewährt der Steuerbehörde in Ungarn auch einen zu weitreichenden Ermessensspielraum, der <strong>die Anforderung der Rechtssicherheit verletzt</strong>. Hierbei ist zu bemerken, dass auf der Ebene des normativen Textes geklärt werden sollte, ob der Netto- oder Bruttowert der Güter ohne nachgewiesene Herkunft die Grundlage für die Geldbuße darstellt. Zum Beispiel beträgt der Nettowert der Güter ohne nachgewiesene Herkunft 1.000.000 HUF (ca. 3.300 EUR). Wird die Geldbuße auf Basis des Nettowertes verhängt, dann kann die Höhe der Geldbuße sogar bis zu 400.000 HUF (ca. 1.300 EUR) betragen, aber wenn die Mehrwertsteuer in Höhe von 27% auch in die Grundlage mit einberechnet wird, beläuft sich die Bemessungsgrundlage der Geldbuße auf 1.270.000 HUF (ca. 4.200 EUR). Hiermit  kann die Geldstrafe mehr als 500.000 HUF (ca. 1.600 EUR) betragen.</p>
<h5><strong>Was sehen wir in der Praxis?</strong></h5>
<p>Es ist auch merkwürdig, dass die Höchststrafe von vornherein den Umsatzsteuerwert der Güter übersteigt (bei Karusselbetrug regt der hohe Umsatzsteuersatz in Höhe von 27% zur Steuerhinterziehung an). Wenn von den Inspektoren in Ungarn aufgrund des Verhaltens des Steuerpflichtigen und der untersuchten Unterlagen keine absichtliche Steuerhinterziehung vermutet wird, wird die Höchststrafe wahrscheinlich nicht auferlegt. Basierend auf unseren Erfahrungen ist die 40%ige Strafe niemals verhängt worden, und wir können in den meisten Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 HUF (ca. 330 EUR) pro Fall / pro Prüfung sehen.</p>
<p>All dies ist im Übrigen durch das Steuerverfahrensgesetz erlaubt, d.h., <strong>die Steuerbehörde prüft jeden Fall gesondert </strong>und bei der Verhängung der Geldbuße werden alle Umstände des Falles, das Gewicht und die Häufigkeit des rechtswidrigen Verhaltens (Tätigkeit oder Unterlassung) des Steuerpflichtigen berücksichtigt und darüber hinaus, ob der Steuerpflichtige oder sein Vertreter im gegebenen Fall mit der von ihm zu erwartenden Umsicht vorangegangen ist. Obwohl wir noch keiner sehr hohen EKAER-Geldstrafe begegnet sind, kann es ärgerlich sein, oder bei einer kleiner Gesellschaft sogar die Gehaltserhöhungen im nächsten Jahr beeinträchtigen, wenn von der Steuerbehörde eine Geldbuße in Höhe von mehreren Monatslöhnen eines für die Logistik zuständigen Kollegen verhängt wird.</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/21/ekaer-nummer/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a> kann man den zweiten Teil des Artikels lesen.</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/09/19/ekaer/">EKAER- Nummer – die niemals heilende Wunde I.</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://wtsklient.hu/de/2017/09/19/ekaer/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
