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	<title>Steuerbilanz - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Szeles Szabolcs]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jan 2024 11:44:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eine der bedeutendsten Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes von 2024 ist, dass durch die Harmonisierung der globalen Mindeststeuer auch latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung erschienen sind, d. h. auch in den ungarischen Abschlüssen ausgewiesen werden können. Bedeutung der latenten Steuern  Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung sind zwar ein neuer Begriff, aber Experten, die sich mit internationalen [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/01/30/latente-steuern-in-der-ungarischen-rechnungslegung/">Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine der bedeutendsten Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes von 2024 ist, dass durch die Harmonisierung der <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/04/19/mindeststeuer/">globalen Mindeststeuer</a> auch latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung erschienen sind, d. h. auch in den ungarischen Abschlüssen ausgewiesen werden können.</p>
<h5><strong>Bedeutung der latenten Steuern</strong><strong> </strong></h5>
<p>Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung sind zwar ein neuer Begriff, aber Experten, die sich mit internationalen oder anderen nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen beschäftigen, nicht unbekannt. Das Ziel der <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/08/09/latente-steuern/">latenten Steuern</a> ist der <strong>Ausweis der zukünftigen Steuerpositionen</strong>, die aus der auf die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ausgeübten vorübergehenden Wirkung der handelsrechtlichen Bewertung der im Abschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva entstehen.</p>
<h5><strong>Für wen ist es gut, dass latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung erschienen sind?</strong></h5>
<p>Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung sind ein<strong> Wahlrecht</strong>, d. h. ihr Ausweis ist nicht obligatorisch. Sie können bereits beim Abschluss für 2023 angewendet werden und auch im Weiteren kann man sich dafür entscheiden, doch muss im Falle ihrer Anwendung diese Entscheidung in der Bilanzierungsrichtlinie festgehalten werden. Es wird den Gesellschaften empfohlen, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, für die es zur Präsentation des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes wichtig ist, welche zukünftigen Steuereffekte die gegebenen handelsrechtlichen Bewertungen haben. Die Gesellschaften, die Mitgliedsunternehmen einer multinationalen Firmengruppe sind, sollten diese Option schon deshalb abwägen, da in der internationalen Praxis die latenten Steuern eine gängige Praxis sind, <strong>mit deren Anwendung sich die Abweichungen</strong> zwischen den Zahlen des nach den ungarischen Vorschriften erstellten Abschlusses und den zur Konsolidierung übermittelten und laut <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/ifrs-beratung/">IFRS</a> oder anderen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Daten<strong> verringern können</strong>. Gleichzeitig muss hinzugefügt werden, dass es wegen der von der ungarischen Rechnungslegung abweichenden handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen der IFRS bei weitem nicht sicher ist, dass im Falle einer gegebenen Gesellschaft bei den Abschlüssen laut ungarischer Rechnungslegung und IFRS dieselben latenten Steuerforderungen oder Steuerverbindlichkeiten entstehen.<strong> </strong></p>
<h5><strong>Worum geht es eigentlich?</strong><strong> </strong></h5>
<p>Vereinfacht ausgedrückt, ist die latente Steuerforderung oder Steuerverbindlichkeit die auf die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer der folgenden Steuerjahre ausgeübte Gesamtwirkung der im Abschluss des gegebenen Jahres ausgewiesenen Aktiva und Passiva oder der Berechtigungen zur Senkung der individuellen Bemessungsgrundlage (steuerliche Verlustvorträge, bzw. Steuervergünstigungen), die wir mit dem effektiven Körperschaftsteuersatz der folgenden Jahre errechnen. Bei latenten Steuern sprechen wir eigentlich von den <strong>zukünftigen Steuereffekten der gewählten oder anzuwendenden handelsrechtlichen Bewertungen der Aktiva und Passiva</strong>. Eine latente Steuerforderung entsteht bei einer in den folgenden Steuerjahren zu erstattenden Steuer und eine latente Steuerverbindlichkeit bei einer in den folgenden Steuerjahren zu zahlenden Steuer.</p>
<p>Die latente Steuerforderung oder Steuerverbindlichkeit muss an jedem Stichtag neu berechnet und die im Vergleich zu der im vorherigen Geschäftsjahr ausgewiesenen latenten Steuerforderung oder Steuerverbindlichkeit zusammengefasste Änderung in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Steuerzahlungspflichten in einer gesonderten Position des latenten Steuerertrags oder -aufwands ausgewiesen werden.<strong> </strong></p>
<h5><strong>Vorübergehende Differenzen und endgültige Abweichungen</strong><strong> </strong></h5>
<p>Nur solche die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ändernden Posten dürfen berücksichtigt werden, die eine <strong>vorübergehende Wirkung </strong>auf die Bemessungsgrundlage haben, d. h. sich in den folgenden Jahren umkehren. Einmalige Posten zur Änderung der endgültigen Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer wie die „Kosten, die nicht im Interesse des Unternehmens auftreten” (z. B. Bußgelder) dürfen bei der Berechnung der latenten Steuern nicht berücksichtigt werden.</p>
<p>Bei der handelsrechtlichen Bewertung angewandte Wahlmöglichkeiten – wie beispielsweise die Wertberichtigung –, die sich weder auf das Ergebnis vor der Steuerzahlung noch auf die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer auswirken, dürfen nicht berücksichtigt werden.</p>
<h5><strong>Voraussetzung für die Entstehung einer Steuerforderung</strong><strong> </strong></h5>
<p>Es dürfen nur solche latenten Steuerforderungen berücksichtigt werden, die vorübergehende Differenzen sind und in der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in den folgenden Geschäftsjahren wahrscheinlich realisiert werden. Das heißt, dass die latente Steuerforderung nur bei wahrscheinlich eingehenden und gegenüber zukünftigen positiven Bemessungsgrundlagen verwendbaren steuerlichen Verlustvorträgen oder Steuervergünstigungen berücksichtigt werden darf.</p>
<h5><strong>Methode der Berechnung der latenten Steuern</strong><strong> </strong></h5>
<p>Die Praxis kennt mehrere Berechnungsmethoden. Die Vermögenswerte, Rückstellungen, Verbindlichkeiten bzw. noch nicht verwendeten steuerlichen Verlustvorträge und Steuervergünstigungen, die einen Effekt auf die Bemessungsgrundlage der folgenden Jahre haben werden, können einzeln aufgenommen werden. Der mit dem zu erwartenden effektiven Körperschaftsteuersatz berechnete Wert der kumulierten Differenzen bildet die latente Steuerforderung bzw. Steuerverbindlichkeit.</p>
<p>Es ist wichtig zu betonen, dass wir hier in der Regel nicht von den die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ändernden Posten eines gegebenen Jahres sprechen. Dies veranschaulicht am besten die <strong>Methode der Gegenüberstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz</strong>, bei deren Anwendung wir alle Positionen des Abschlusses in je einer Spalte laut Handelsbilanz und Steuerbilanz ausweisen. So stellen wir den handelsrechtlichen Buchwert und den Buchwert laut Steuergesetz aller Aktiva und Passiva einander gegenüber und berechnen für diese kumulierten Unterschiedsbeträge zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Werten mit dem zu erwartenden Körperschaftsteuersatz die latente Steuerforderung oder Steuerverbindlichkeit.</p>
<h5><strong>Ausweis der latenten Steuern im Abschluss</strong><strong> </strong></h5>
<p>Es ist wichtig, hervorzuheben, dass ähnlich wie bei anderen Steuerarten die gegenüber derselben Steuerbehörde bestehenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten, d. h. die latente Steuerforderung bzw. Steuerverbindlichkeit in der Bilanz oder auf der Seite der Aktiva oder Passiva, saldiert als Nettowert ausgewiesen werden.</p>
<p>Dank der Tatsache, dass auch latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung erschienen sind, wird sowohl das Bilanzschema als auch das Schema der Gewinn- und Verlustrechnung laut Rechnungslegungsgesetz erweitert. Die saldierten latenten Steuerforderungen sind im Anlagevermögen in einer gesonderten Position und die saldiert entstehenden latenten Steuerverbindlichkeiten unter den langfristigen Verbindlichkeiten in einer gesonderten Position auszuweisen.</p>
<h5><strong>Anwendung im ersten Geschäftsjahr</strong></h5>
<p>Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung erschienen mit dem Inkrafttreten der Änderung des Rechnungslegungsgesetzes vom 31. Dezember 2023 und dürfen auf die Abschlüsse von 2023 erstmals angewendet werden. Bei der Anwendung im ersten Geschäftsjahr muss so vorgegangen werden, <strong>als wenn die Gesellschaft</strong> die latenten Steuern<strong> schon immer angewandt hätte</strong>. In einem solchen Fall sind die offenen latenten Steuerforderungen bzw. Steuerverbindlichkeiten, die bereits am Stichtag des Vorjahres bestanden hätten, der Gewinnrücklage gegenüber aufzunehmen.</p>
<blockquote><p>Wenn Sie in Verbindung mit dem Thema Fragen haben oder die Hilfe eines Experten benötigen sollten, um festzustellen, wie man latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung anwenden kann oder aber wir Ihnen bei der Abrechnung der bei Ihrer Firma anfallenden latenten Steuern helfen können, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/financial-accounting-advisory/">Experten von Financial &amp; Accounting Advisory</a> bei WTS Klient Ungarn!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/01/30/latente-steuern-in-der-ungarischen-rechnungslegung/">Latente Steuern in der ungarischen Rechnungslegung</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Latente Steuern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[csaba.baldauf]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 09:06:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bezeichnung latente Steuern ist von den ungarischen Fachleuten vor allem denen bekannt, die sich mit der Buchhaltung des ungarischen Tochterunternehmens einer ausländischen Firmengruppe bzw. der Erstellung ihres Gruppenberichts oder mit Gesellschaften beschäftigen, die einen individuellen IFRS-Bericht erstellen. Zwar sind latente Steuern vom IFRS über das US GAAP bis hin zum deutschen HGB oder dem [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezeichnung <em>latente Steuern</em> ist von den ungarischen Fachleuten vor allem denen bekannt, die sich mit der Buchhaltung des <strong>ungarischen Tochterunternehmens einer ausländischen Firmengruppe </strong>bzw. der Erstellung ihres Gruppenberichts oder mit Gesellschaften beschäftigen, die einen individuellen <a href="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/03/wts-klient-adohid-012017-hu-de.pdf">IFRS-Bericht</a> erstellen.</p>
<p>Zwar sind latente Steuern vom IFRS über das US GAAP bis hin zum deutschen HGB oder dem österreichischen UGB – von Fall zu Fall mit kleineren Abweichungen in der Regelung – in sehr vielen Rechnungslegungssystemen zu finden, der ungarischen Rechnungslegung sind sie auf der Ebene des Einzelabschlusses auch weiterhin fremd.</p>
<h5><strong>Doch worum geht es eigentlich?</strong></h5>
<p><strong>Wenn der Wert der Aktiva und Passiva einer Gesellschaft hinsichtlich der Rechnungslegung und der Steuerzahlung abweichen</strong>, wird sich das auf die späteren Steuerzahlungspflichten der Gesellschaft auswirken. Diese <strong>zukünftigen Steuervorteile oder Steuerzahlungspflichten</strong> stellt die Gesellschaft in die Bilanz ein, wenn sie in ihrem Abschluss Forderungen auf latente Steuern oder Verbindlichkeiten für latente Steuern ausweist. Die Bewertung nach den abweichenden Rechnungslegungs- und Steuergesetzen bedeutet jedoch nur in dem Fall zukünftige Steuervorteile oder Steuerzahlungspflichten, <strong>wenn diese Abweichung einen Übergangscharakter besitzt</strong> und in bestimmten Zeitspannen eine wiederkehrende Wirkung besitzt, d. h. sich aus dem abweichenden Timing der Abrechnung ergibt.</p>
<p>In Ungarn ist es weniger charakteristisch, dass die Rechnungslegungssysteme darauf vorbereitet sind, dass ähnlich wie die handelsrechtliche Bilanz auch die Steuerbilanz fast auf Knopfdruck erstellt wird. Im Allgemeinen gibt es nur bei den Sachanlagen eine doppelte Aufzeichnung, doch können die Abweichungen an viel mehr Stellen auftreten. So wird die Steuerbilanz in der Regel aus der handelsrechtlichen Bilanz unter Berücksichtigung der entsprechenden Änderungen erstellt. Diese <strong>Steuerbilanz muss</strong> dann <strong>mit der handelsrechtlichen Bilanz verglichen</strong> und so müssen die Posten ausgemacht <strong>werden</strong>, die eine Auswirkung auf die zukünftige Steuerzahlung haben und so latente Steuern entstehen lassen.</p>
<p>Doch ist auch hier zu beachten, dass sich nicht jede Differenz automatisch steuerlich auswirkt: dem oben Dargelegten entsprechend wirken sich nur die Posten aus, die als vorübergehende Differenz gelten. Schlussfolgernd daraus haben die ständigen oder endgültigen Differenzen keine solche Wirkung. Zur letzteren Kategorie gehören am ehesten die Posten, die nicht mit den im Interesse des Unternehmens aufgetretenen Kosten, den Steuerstrafen bzw. den <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/03/22/transferpreiskorrekturen/">Verrechnungspreisänderungen</a> verbunden sind und die bei der Zusammenstellung der Steuerbilanz außer Acht zu lassen sind.</p>
<p>Die in der Bilanz der Gesellschaft aufzuführenden Forderungen oder Verbindlichkeiten für latente Steuern können aus den Ergebnissen von Übergangsposten bzw. der Zusammenfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des in der Zukunft anzuwendenden Steuersatzes ermittelt werden. Die von Jahr zu Jahr erfolgende <strong>Änderung </strong>des Bilanzwertes wiederum<strong> wirkt sich auf die Summe der Position der Steuerzahlungspflicht in der Gewinn- und Verlustrechnung aus</strong>.</p>
<h5><strong>Bei welchen Posten entstehen latente Steuern?</strong></h5>
<p>Am ehesten aufgrund der ungarischen Steuerrechtsnormen, doch nicht nur, <strong>in folgenden Fällen entstehen latente Steuern</strong> in einem Rechnungslegungssystem, das deren Abrechnung zulässt:</p>
<ul>
<li><strong>Abschreibung</strong> – Latente Steuern ergeben sich wegen der abweichenden Abschreibungssätze laut Rechnungslegung und Steuerzahlung bzw. aus dem Verbot der Anwendung eines Restwertes laut Steuergesetz, da der Wert der Vermögenswerte laut Rechnungslegung (Buchwert) und laut Steuergesetz aus den oben genannten Gründen zu den einzelnen Zeitpunkten abweichen kann. Diese Abweichung erlischt jedoch mit der Zeit, spätestens mit der Austragung des Vermögenswertes, d. h. der Wert der ergebniswirksam abgerechneten Posten ist im Zusammenhang mit dem Vermögenswert sowohl bilanziell als auch steuerlich über einen längeren Zeitraum identisch.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Forderungen aus Lieferungen und Leistungen</strong> – Die Differenz des buchhalterischen und des Steuerwertes ergibt sich aus der fehlenden Anerkennung der für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechneten Wertverluste laut Steuergesetz. Wichtig ist jedoch, die mit den registrierten Wertverlusten verbundene Änderung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Rückstellungen</strong> – Da die Bildung von Rückstellungen vom Aspekt der Körperschaftsteuer keiner anerkannter Aufwand ist (und auch die Auflösung der Rückstellungen bei der Körperschaftsteuer neutral ist, da zu dem bei der Auflösung abgerechneten bilanziellen Ergebnis eine Senkung der Bemessungsgrundlage gehört), ist leicht zu ersehen, dass vom Aspekt der Steuerbilanz keine Rückstellungen entstehen (anders formuliert ist der Steuerwert der Rückstellungen immer null).</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Verlustvorträge</strong> – Aus der obigen Aufführung stechen die Verlustvorträge früherer Jahre etwas hervor, da es keine unmittelbar damit verbundene Bilanzposition gibt, deren Bilanz- und Steuerwert abweichen würde, doch an sich einen zukünftigen Steuervorteil verkörpert. Allerdings ist zu beachten, dass wir aufgrund der zeitlich begrenzten Verwendbarkeit ihre Auswirkung auf die latenten Steuern nur insoweit berücksichtigen sollten, wie die Gesellschaft sie innerhalb der Verjährungsfrist als Posten zur Senkung der Besteuerungsgrundlage berücksichtigen kann.</li>
</ul>
<blockquote><p>Wenn Sie in Verbindung mit dem Thema Fragen haben sollten oder Sie zur Abrechnung der bei Ihrer Firma anfallenden latenten Steuer die Hilfe eines Experten benötigen würden, wenden Sie sich vertrauensvoll an <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/financial-accounting-advisory/">die Experten von Financial &amp; Accounting Advisory bei WTS Klient Ungarn</a>!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/08/09/latente-steuern/">Latente Steuern</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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