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	<title>ungarisch - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde</title>
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		<dc:creator><![CDATA[dr. Horváth Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 16:52:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemäß dem Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde werden die für dieses Jahr zur Betriebsprüfung ausgewählten Steuerzahler im Vergleich zum Vorjahr noch stärker durch datengetriebene Verfahren, unter Einsatz von künstlicher Intelligenz und unter intensiver Nutzung von Echtzeitinformationen ausgewählt –. Unternehmen, die Fehler machen, sich aber kooperativ verhalten, erhalten weiterhin Unterstützung durch die Steuerbehörde, während wiederholte Nichtbefolgung [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/03/12/pruefungsplan-2026-der-ungarischen-steuerbehoerde/">Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Gemäß dem Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde werden die für dieses Jahr zur Betriebsprüfung ausgewählten Steuerzahler <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/03/20/steuerpruefungsplan-2025-der-ungarischen-steuerbehoerde/">im Vergleich zum Vorjahr</a> noch stärker durch <strong>datengetriebene Verfahren</strong>, unter Einsatz von <strong>künstlicher Intelligenz</strong> und unter intensiver Nutzung von <strong>Echtzeitinformationen</strong> ausgewählt –. Unternehmen, die Fehler machen, sich aber kooperativ verhalten, erhalten weiterhin Unterstützung durch die Steuerbehörde, während wiederholte Nichtbefolgung zu schnellen und entschlossenen Maßnahmen führt. Die Digitalisierung wirkt sich auch auf Prüfungen vor Ort aus: Die ungarische Steuerbehörde wird ihre Feststellungen in <strong>elektronischen Protokollen</strong> erfassen und diese elektronisch an die betroffenen Steuerzahler übermitteln.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Stärkung der Verrechnungspreisprüfungen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Einer der wichtigsten Bereiche des Prüfungsplans 2026 der ungarischen Steuerbehörde ist die <strong>Überprüfung der Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen</strong>. Im Vergleich zur bereits hohen <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/03/14/verrechnungspreispruefungen/">Anzahl von Prüfungen im Jahr 2025</a> ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Die Steuerbehörde verwendet KI‑basierte Analysemodelle und Echtzeitdatenverarbeitung, um risikoreiche Unternehmen herauszufiltern – bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Rechnung ausgestellt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prüfungen richten sich insbesondere gegen Unternehmen, die <strong>limitierte‑Risiko‑„Routine“‑</strong> Herstellungs‑, Vertriebs‑ oder <strong>Dienstleistungstätigkeiten</strong> ausüben, jedoch <strong>Verluste erwirtschaften</strong> oder eine extrem niedrige Profitabilität aufweisen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vorrangige Prüfungsbranchen im Jahr 2026:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Automobilindustrie</li>



<li>Bauwirtschaft</li>



<li>Chemische Industrie</li>



<li>IT/Software‑Entwicklung</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die ungarische Steuerbehörde trifft die Prüfauswahl anhand einer <strong>branchenspezifischen Risikoanalyse</strong>, sodass Unternehmen in diesen Sektoren ihre Verrechnungspreisdokumentation und angewandten Preisgestaltungsmethoden rechtzeitig überprüfen sollten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wesentliche Schwerpunkte der Verrechnungspreisprüfungen:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Transaktionen mit immateriellen Werten zwischen verbundenen Unternehmen</li>



<li>Darlehen und andere Finanztransaktionen</li>



<li>Übermittlung von Verrechnungspreisdaten</li>



<li>Einhaltung der Bedingungen von Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreements – APAs)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Gezielte Prüfungen können außerdem auf Grundlage von <strong>Country‑by‑Country‑Berichten (CbCR)</strong>, grenzüberschreitenden Strukturen, Übermittlung von Verrechnungspreisdaten, sowie dem internationalen Datenaustausch eingeleitet werden.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Prüfung der direkten Steuern von Unternehmen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Im Hinblick auf die direkten Steuern von Unternehmen wird der Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde die Überprüfung der <strong>folgenden Daten</strong> priorisieren:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Körperschaftsteuervergünstigungen</strong> (z. B. Entwicklungssteuerbegünstigungen, Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz usw.)</li>



<li>im Jahr 2024 gebildete <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/07/26/entwicklungsruecklage/">Entwicklungsrücklage</a></li>



<li>Auflösung der im Jahr 2020 gebildeten gebundenen<strong> Rücklage</strong></li>



<li>covered taxes im Zusammenhang mit der <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/02/02/globale-mindeststeuer-2026/">globalen Mindeststeuer</a> (Körperschaftsteuer, Innovationsbeitrag, Einkommensteuer der Energieversorger)</li>



<li><strong>Handelsrechtliche Behandlung</strong> des versteuerten Ergebnisses und der Steuerpflichten</li>



<li><strong>Verlustvorträge</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Steuerzahler mit erhöhtem Prüfungsrisiko im Bereich der direkten Steuern:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Steuerzahler, die in den Bereichen Eventorganisation, Werbung, Marketing, Mediendienstleistungen und Filmproduktion tätig sind</li>



<li>Steuerzahler mit Verbindungen zu nicht kooperativen Jurisdiktionen und dort erzielten Gewinnen</li>



<li>neu gegründete Gesellschaften</li>



<li>Unternehmen, die seit Jahren auf Gesellschafterdarlehen basieren</li>



<li>Anbieter und Nutzer von Firmensitzservice</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Basis der Daten aus dem <strong>automatischen internationalen Steuerinformationsaustausch</strong> müssen selbst nicht kooperative Steuerzahler mit den größten Steuerrückständen mit Compliance‑Prüfungen rechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus wird die ungarische Steuerbehörde im Jahr 2026 weiterhin Folgendes prüfen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit beschlossenen <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/05/16/dividendenausschuettung/">Dividendenausschüttungen</a></li>



<li>Unternehmen mit Eigenkapitalunterdeckung aufgrund langfristiger Verluste</li>



<li>Steuerzahler, die keine Einzelhandelssteuererklärungen einreichen, einschließlich <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/02/11/digitale-plattformen/">Online‑Plattformen</a></li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Auslandseinkünfte natürlicher Personen, Sozialsteuerermäßigungen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Der Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde legt einen noch stärkeren Schwerpunkt auf die Analyse von Finanzkontodaten, die über den internationalen Steuerinformationsaustausch erlangt werden. In der Ausgangslage können <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/11/18/arten-von-betriebspruefungen/">Unterstützungsverfahren</a> oder Compliance‑Prüfungen eingeleitet werden, während nicht kooperative Steuerzahler mit erheblichen Abweichungen mit Steuerprüfungen rechnen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die ungarische Steuerbehörde erhält mehr Informationen über ausländische Bankkonten, Investitionen und andere Finanzvermögenswerte und kann dadurch gezielte Prüfungen von <strong>natürlichen Personen mit Einkünften aus ausländischen Quellen</strong> durchführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Prüfungen können sich auch auf <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/11/21/kapitalertraege-aus-den-usa/">Kapitalmarkttransaktionen</a> und <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/06/01/mit-krypto-vermoegenswerten-realisierte-geschaefte/">Einkünfte aus Krypto‑Asset‑Transaktionen</a> erstrecken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aufgrund bisheriger Prüfungserfahrungen werden <strong>Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit</strong> <strong>Berufsausbildung und dualer Ausbildung</strong> (geltend gemacht bei der Sozialsteuer) ebenfalls im Fokus stehen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Prüfung von Klimaschutzvorschriften</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Aufgrund der EU‑Regelungen zur grünen Wirtschaft unterliegen Unternehmen einer wachsenden Zahl umweltbezogener Anforderungen. Dementsprechend werden sich ungarische Zollprüfungen verstärkt auf Waren konzentrieren, die unter die <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/16/cbam-pflichten/">CBAM‑Pflichten</a> fallen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Hochrisikobereiche</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß dem Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde bleiben die folgenden <strong>Hochrisikobereiche</strong> weiterhin im Fokus der Prüfungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Automobilindustrie</li>



<li>Landwirtschaft</li>



<li>Lebensmittelindustrie</li>



<li>Bauwirtschaft</li>



<li>Dienstleistungssektor</li>



<li>E‑Commerce‑Plattformen</li>



<li>Unternehmen, die regelmäßig Waren importieren</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2026 können zudem Prüfungen in Bezug auf die <strong>Aufsichtsgebühren für Lebensmittelketten</strong> beginnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die für die Vorjahre typischen <strong>Zollprüfungsmethoden</strong> werden fortgesetzt. Diese umfassen typischerweise Prüfungen der Richtigkeit des Zollwertes und die Überwachung des stetig wachsenden E‑Commerce‑Verkehrs.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug wird sich der Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde erneut auf Folgendes konzentrieren:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Unternehmen, die ihre Umsatzsteuerguthaben über mehrere Jahre vortragen</li>



<li>Unternehmen mit risikoreichen Tätigkeiten</li>



<li>Steuerzahler, die „steueroptimierende“ Umsatzsteuererklärungen einreichen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Steuerbehörde wird weiterhin die <strong>Kohärenz und Abweichungen zwischen Umsatzsteuererklärungen, Zusammenfassenden Meldungen, Online‑Rechnungsdaten und Daten aus Online‑Registrierkassen</strong> genau überwachen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gegenüber <strong>nicht angemeldeter („schwarzer“) Beschäftigung</strong> wird die Steuerbehörde einen noch strengeren Ansatz verfolgen, was zu häufigeren Vor‑Ort‑Prüfungen führt. Bei diesen Prüfungen wird die Steuerbehörde ihre Feststellungen mit ihrer digitalen Verfahrensanwendung (HEDI) erfassen, wodurch Vor‑Ort‑Prüfungen papierlos werden und der Verwaltungsaufwand sinkt.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn das Ziel der ungarischen Steuerbehörde weiterhin darin besteht, gesetzestreue, aber gelegentlich fehlerhafte Unternehmen vorrangig durch Unterstützungs- oder Compliance‑Verfahren zu begleiten, bergen die für 2026 geplanten, zunehmend zielgerichteten und datengesteuerten Prüfungen erhebliche Risiken für all jene, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Unternehmen in Ungarn sollten daher bereits jetzt ihre <strong>internen Prozesse überprüfen</strong> und gegebenenfalls einen <strong>Experten hinzuziehen</strong>, um den Steuerprüfungen 2026 vorbereitet, bewusst und compliant zu begegnen. Sowohl während der Betriebsprüfung als auch in einem Rechtsmittelverfahren nach einer Betriebsprüfung können Sie sich auf die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/mandantenvertretung-vor-der-nav/">Steuerexperten von WTS Klient Ungarn</a> verlassen.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/03/12/pruefungsplan-2026-der-ungarischen-steuerbehoerde/">Prüfungsplan 2026 der ungarischen Steuerbehörde</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Réka]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2025 08:11:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 14. Oktober 2025 wurde dem ungarischen Parlament ein Gesetzentwurf mit dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 vorgelegt. Mit der Änderung der Steuergesetze streben die Gesetzgeber in mehreren Steuerarten unter anderem Folgendes an: In unserem Artikel fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen. Umsatzsteuer Umsatzsteuerliche Organschaft Datenübermittlungspflicht Gemäß dem Vorschlag wird es obligatorisch sein, den tatsächlichen [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/31/das-ungarische-steuerpaket-vom-herbst-2025/">Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 14. Oktober 2025 wurde dem ungarischen Parlament ein Gesetzentwurf mit dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 vorgelegt. Mit der Änderung der Steuergesetze streben die Gesetzgeber in mehreren Steuerarten unter anderem Folgendes an:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verringerung der Administrationslasten,</strong></li>



<li><strong>Klarstellung der rechtlichen Bedingungen und</strong></li>



<li><strong>Umsetzung internationaler Rechtsvorschriften</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">In unserem Artikel fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Umsatzsteuer</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Umsatzsteuerliche Organschaft</strong></h5>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Begründung von umsatzsteuerlichen Organschaften:</strong> Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde die Begründung von umsatzsteuerlichen Organschaften <strong>vereinfachen</strong>. Künftig würde <strong>eine Erklärung der Organgesellschaft</strong>, dass ihre Verzeichnisse in der Lage sind, interne und externe Transaktionen klar zu trennen, ausreichen, sodass dies nicht mehr nachgewiesen werden müsste.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Organträger:</strong> Im Falle der Beendigung der Tätigkeit eines Organträgers würde die <strong>ungarische Steuerbehörde automatisch das Mitglied mit der höchsten Steuerleistung</strong> zu diesem Vertreter ernennen, wenn die Gruppe nicht innerhalb von 15 Tagen einen neuen Organträger ernennt und registriert. Der Organträger würde seine Funktion verlieren, wenn er einem Liquidations- oder Zwangslöschungsverfahren unterzogen würde.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Datenübermittlungspflicht</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß dem Vorschlag wird es <strong>obligatorisch sein, den tatsächlichen Betrag der in Anzug gebrachten Vorsteuer je nach Rechnung</strong> im zusammenfassenden Umsatzsteuerbericht anzugeben, nicht nur die Steuerbemessungsgrundlage und die übertragene Vorsteuer. Diese Bestimmung würde für die Hauptseiten, die Korrekturseiten sowie die Datenübermittlung zu Vorschussrechnungen gelten. Die Änderung würde <strong>im Juli 2026</strong> in Kraft treten.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Änderung des Umsatzsteuersatzes</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2026 würde der <strong>Umsatzsteuersatz</strong> für <strong>Rindfleisch</strong> und damit verbundenen Innereien <strong>von derzeit 27 %</strong> <strong>auf 5 %</strong> gesenkt werden.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Globale Mindeststeuer</h1>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Neue Definitionen: </strong>Im Zusammenhang mit der Anwendung der Übergangsregelungen (Transitional CbCR Safe Harbour Rules) <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/14/globale-mindestbesteuerung-die-frist-fuer-die-vorauszahlung-und-steuererklaerung-rueckt-naeher/">würden die Definitionen von</a> <strong>vereinfachter erfasster Steuer</strong>, <strong>anerkanntem CbCR</strong>, <strong>anerkanntem Jahresabschluss</strong> und <strong>vereinfachtem effektiven Steuersatz</strong> eingeführt werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Klärung der Übergangssteuersätze:</strong> In Bezug auf die <strong>Übergangsregelung</strong> für die SBIE auf der Grundlage der wirtschaftlichen Präsenz würde geklärt, welcher Übergangssteuersatz in welchem Jahr zu zahlen wäre.</li>
</ul>



<h1 class="wp-block-heading">Einkommensteuer</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Mütter mit zwei oder mehr Kindern</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde auch das Verfahren zur Steuer vorauszahlung im Zusammenhang mit dem <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/05/07/verguenstigung-fuer-muetter-mit-zwei-oder-drei-kindern/">Vergünstigung für Mütter mit zwei oder mehr Kindern</a>, vereinfachen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Keine separate Erklärung erforderlich:</strong> Ab dem 1. Januar 2026 könnten Mütter von drei Kindern auf ihrem Formular für die Familienvergünstigung angeben, ob sie die Vergünstigung für Mütter mit drei Kindern in Anspruch nehmen möchten. Mütter von zwei Kindern, die nach und nach anspruchsberechtigt werden, könnten diese Option ebenfalls in Anspruch nehmen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kontinuität:</strong> Die betreffende Mutter kann gegenüber ihrem Arbeitgeber auch erklären, dass ihre Erklärung fortlaufend, bis zur Abgabe einer neuen Erklärung gültig ist.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Steuerfreiheit für Mütter mit zwei Kindern:</strong> Diese wird je nach Alter schrittweise über vier Jahre bis 2029 eingeführt.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Krypto-Transaktionen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/06/01/mit-krypto-vermoegenswerten-realisierte-geschaefte/">Krypto-Transaktionen</a> würde <strong>die zeitliche Einschränkung für den Steuerausgleich entfallen</strong>. Das bedeutet, dass nicht nur Verluste aus den letzten zwei Jahren, sondern auch frühere Verluste, die noch nicht in Steuerausgleichen berücksichtigt wurden, mit Gewinnen im laufenden Jahr verrechnet werden könnten. Für den Steuerausgleich müssen Aufzeichnungen geführt werden, aus denen die Höhe der noch nicht geltend gemachten Verluste klar hervorgeht. Diese Option würde bereits in der Einkommensteuererklärung 2025 zur Verfügung stehen, allerdings ist Voraussetzung, dass Verluste, die älter als zwei Jahre sind, in den Steuererklärungen der Vorjahre angegeben worden sein müssen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Entschädigung durch Kreditinstitute bei Phishing</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Bankkunden, die Opfer von Datendiebstahl geworden sind, würde <strong>der von der Bank </strong>aus Fairness erstattete Betrag <strong>als steuerfreies Einkommen</strong> gelten. Die Steuerbefreiung gilt für Entschädigungen, die den Verlustbetrag nicht übersteigen; für darüber hinausgehende Beträge gelten die allgemeinen Regeln. Diese Regelung würde am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes in Kraft treten.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Sozialversicherung und Sozialbeitragsteuer</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2026 würde das <strong>langfristige Auftragsverhältnis </strong>eingeführt. In diesem Verhältnis müssten Sozialversicherungsbeiträge und die Sozialbeitragsteuer auf das Vertragsentgelt gezahlt werden, mindestens jedoch auf 30 % des Mindestlohns. Der Auftraggeber kann das langfristige Auftragsverhältnis anmelden und damit die Kontinuität des Versicherungsverhältnisses bis zum Ende des Rechtsverhältnisses gewährleisten und die nachträglichen Administrationslasten reduzieren.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Sozialversicherungsregistrierungssystem</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 würde die Entwicklung eines <strong>komplexen IT-Systems</strong> Einzelpersonen den Zugang zu Daten über Krankenversicherungsleistungen und Rentenbeiträge auf einer einzigen Plattform ermöglichen und damit die Verwaltungsprozesse vereinfachen.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Rechnungslegung</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzentwurf präzisiert Transaktionen zwischen <strong>verbundenen Parteien</strong><a href="https://wtsklient.hu/de/2023/04/11/uebermittlung-von-verrechnungspreisdaten/"></a>, wenn sie sich auf die nachträgliche Begleichung von Differenzen aufgrund von Marktpreisen geeinigt haben. Die Klarstellung würde es Steuerzahlern ermöglichen, einen innerhalb der von den Parteien vereinbarten Marktpreisspanne festgelegten Marktpreis, <strong>auch wenn dieser vom Median</strong> abweicht, in ihren Buchhaltungsunterlagen anzuwenden, abweichend von Anpassung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage zum Median. Gemäß dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 gilt die Änderung für das Geschäftsjahr 2026, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine Anwendung für 2025 zu entscheiden.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Körperschaftsteuer</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Förderung von populären Teamsportarten</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 <strong>präzisiert die Bedingungen für die Veräußerung von Sachanlagen</strong>, die aus der Förderung von <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/11/19/pflicht-zur-ergaenzung-der-vorauszahlung-auf-die-koerperschaftsteuer/">populären Teamsportarten</a> erworben wurden, insbesondere im Falle einer unentgeltlichen Übertragung.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Steuererleichterungen für F&amp;E-Aktivitäten</strong></h5>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Obergrenze für Steuervergünstigungen:</strong> Dem Vorschlag zufolge würde der Gesetzgeber die maximale Steuervergünstigung für F&amp;E-Projekte, die gemeinsam mit Forschungsinstituten, Hochschulen und der Ungarischen Akademie der Wissenschaften durchgeführt werden, auf <strong>10 % der F&amp;E-Kosten mit einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen HUF</strong> festlegen. Der Vorschlag soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Frist:</strong> Die zeitliche Beschränkung für die Wahl der F&amp;E-Steuervergünstigung wird ebenfalls geändert: Steuerzahler können nun die Methode zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigung <strong>ab dem</strong> fünften Jahr nach dem ersten gewählten Steuerjahr ändern, anstatt wie bisher ab dem sechsten Jahr.</li>
</ul>



<h1 class="wp-block-heading">Steuer für Kleinunternehmen</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde <strong>elektronische Gelder aus dem Begriff „Bargeld”</strong> ab dem 1. Januar 2026 <strong>herausnehmen</strong>, sodass sie bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden müssten.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Gebühren</h1>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Erlass von Darlehen:</strong> Der Erlass von Gesellschafterdarlehen würde <strong>steuerfrei</strong> werden. Eine Ausnahme würde gelten, wenn eine Liquidation nicht mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister endet. In diesem Fall muss die Gebühr mit einem Säumniszuschlag entrichtet werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Eigentumsrechte im Zusammenhang mit Wohneigentum:</strong> Die <strong>Vorschriften</strong> für den Erwerb von Wohneigentum durch Privatpersonen würden auf den Erwerb von Eigentumsrechten im Zusammenhang mit Wohneigentum ausgeweitet.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Pachtrechte:</strong> Ab dem 1. Januar 2025 kann im Grundbuch nicht nur die Tatsache des Finanzierungsleasings, sondern auch das Recht des Pächters auf Übertragung des Eigentums vermerkt werden. Diese Möglichkeit ist derzeit im ungarischen Grundbuchgesetz vorgesehen, aber das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde diese Änderung auch <strong>in das ungarische Gebührengesetz übernehmen</strong>.</li>
</ul>



<h1 class="wp-block-heading">Kommunale Steuern</h1>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Pachtrecht:</strong> Zusätzlich zum Abgabengesetz würde ab dem 1. Januar 2026 <strong>das Gesetz über lokale Steuern auch</strong> das Pachtrecht und das Recht auf Eigentumsvorbehalt in die Definition der Eigentumsrechte aufnehmen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kommunalsteuer:</strong> Nach dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 könnten Gemeinden keine Kommunalsteuer auf Wälder und damit verbundene Eigentumsrechte erheben.</li>
</ul>



<h1 class="wp-block-heading">Steuerverwaltung</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde eine <strong>automatische Entscheidungsfindung</strong> in <strong>Steuerangelegenheiten</strong> einführen, sodass die ungarische Steuerbehörde automatisch Entscheidungen treffen könnte, wenn ihr alle erforderlichen Daten vorliegen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Wir haben in unserem Artikel versucht, das ungarische Steuerpaket vom Sommer 2025 mit seinen wichtigsten Elementen ausführlich zusammenzufassen. Wenn Sie in Verbindung mit den hier detailliert aufgeführten Regeländerungen Fragen haben sollten, steht Ihnen das <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerberatung/">Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn</a> immer gern zur Verfügung!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/31/das-ungarische-steuerpaket-vom-herbst-2025/">Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EKD-Regelungen in Ungarn erneut überarbeitet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Andorka Miklós]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Oct 2025 06:51:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer umfassenden Überarbeitung im Frühjahr traten am 18. Oktober 2025 weitere Änderungen in den ungarischen Regelungen für Investitionsförderungen auf der Grundlage individueller Regierungsentscheidungen (EKD) in Kraft. Ziel der neuen Vorschriften ist es, attraktivere Anreize für Unternehmen zu schaffen, die in den Bereichen Forschung &#38; Entwicklung (F&#38;E) und saubere Technologien tätig sind. Rechtlicher Hintergrund Die [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/22/ekd-regelungen/">EKD-Regelungen in Ungarn erneut überarbeitet</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Nach einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/05/19/ekd-verordnung/">umfassenden Überarbeitung im Frühjahr</a> <strong>traten am 18. Oktober 2025 weitere Änderungen in den ungarischen Regelungen für Investitionsförderungen auf der Grundlage individueller Regierungsentscheidungen (EKD) in Kraft</strong>. Ziel der neuen Vorschriften ist es, attraktivere Anreize für Unternehmen zu schaffen, die in den Bereichen Forschung &amp; Entwicklung (F&amp;E) und saubere Technologien tätig sind.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Rechtlicher Hintergrund</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die ungarische Regierungsverordnung 314/2025. (X.17.), die am 17. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am darauffolgenden Tag in Kraft trat, ändert die Verordnung 210/2014. (VIII.27.) über die Verwendung zweckgebundener Mittel zur Investitionsförderung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Neuerungen bei den von der HIPA – der Ungarischen Agentur für Investitionsförderung gewährten Subventionen dienen laut Verordnung zwei Zwecken:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>die Durchführung von mehr klinischen Forschungsprojekten in Ungarn zu fördern, und</li>



<li>die Implementierung der <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2025/3602/oj/eng?eliuri=eli%3AC%3A2025%3A3602%3Aoj&amp;locale=de">Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission gemäß Mitteilung C/2025/3602</a>.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Wichtige Änderungen bei der Förderung von F&amp;E-Kooperationen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Eine der bedeutendsten Neuerungen in den EKD-Regelungen betrifft die Förderfähigkeit von Auftragsforschung, die gemeinsam von Unternehmen und<strong> Universitäten oder Gesundheitseinrichtungen</strong> durchgeführt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bislang konnten höchstens 50 % der Kosten <strong>solcher Kooperationen als förderfähig geltend gemacht werden</strong>. Seit dem 18. Oktober liegt diese Obergrenze bei <strong>75 %</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, klinische Forschungen verstärkt in Ungarn umzusetzen und die Zusammenarbeit zwischen Pharma- und Medizintechnikunternehmen sowie ungarischen Universitäten und Kliniken zu vertiefen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das übergeordnete Ziel besteht darin, Ungarns Position als internationaler F&amp;E-Standort zu stärken und das Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft im Land zu fördern.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Einführung des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal“ (CISAF)</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die nationale Umsetzung des <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/07/10/saubere-industrie/">Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das im Sommer von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde</a>, stellt einen entscheidenden Schritt zur flexibleren und effektiveren Unterstützung<strong> sauberer industriellen Investitionen</strong> dar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das CISAF-Programm richtet sich gezielt an Branchen, die für die Erreichung von Netto-Null-Emissionen von zentraler Bedeutung sind – mit Schwerpunkt auf folgenden Bereichen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Entwicklung sauberer Technologien</strong>, z. B. Solarpanelsysteme, thermische Energiespeicherlösungen und Herstellung geothermischer Kraftwerke</li>



<li><strong>Produktion von</strong> <strong>Schlüsselkomponenten</strong> für diese Technologien</li>



<li><strong>Herstellung</strong> oder Rückgewinnung <strong>kritischer Rohstoffe</strong>, die für die Weiterentwicklung der sauberen Industrie unerlässlich sind</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Dieses neue Förderinstrument spielt eine Schlüsselrolle in Ungarns Bestreben, eine aktive Rolle beim grünen Wandel und der nachhaltigen Industrieentwicklung in Europa einzunehmen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Erneuerbare Energien und Speicherlösungen: Neue Fördervoraussetzungen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Investitionen in erneuerbare Energien</strong> bleiben weiterhin im Rahmen des HIPA-Systems förderfähig. Die neuesten Änderungen der EKD-Vorschriften präzisieren jedoch die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Förderungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ein Projekt ist nur dann förderfähig , wenn es nicht nur die Erweiterung der Produktionskapazität, sondern auch die Installation eines Energiespeichersystems umfasst.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Ansatz unterstützt den Aufbau eines stabilen und flexiblen Energiesystems, im Einklang mit den ungarischen Zielen zur Dekarbonisierung und Energiesouveränität.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Die aktuelle Änderung der EKD-Regelungen in Ungarn schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen, die in den Bereichen F&amp;E und saubere Technologien aktiv sind. Die Service Line <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/strategische-beratung-und-staatliche-foerderprogramme/">Strategische Beratung und staatliche Förderprogramme von WTS Klient Ungarn</a> steht Ihnen mit professioneller Beratung zu Investitionsplänen zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
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		<title>Vom Lager ins Geschäft: Warenverkauf in Ungarn durch Drittlandsunternehmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Molnár-Buti Ágnes]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2025 07:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Weg eines Produkts beginnt oft nicht dort, wo es verkauft wird – und endet nicht dort, wo es gekauft wird. Wenn ein Drittlandsunternehmen – also ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen – Waren über seine eigene Lieferkette nach Ungarn bringt, geht es dabei um mehr als nur Logistik: Es stellen sich wesentliche steuerliche und [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/20/umsatzsteuerregistrierung-fur-unternehmen-ausserhalb-der-eu/">Vom Lager ins Geschäft: Warenverkauf in Ungarn durch Drittlandsunternehmen</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Weg eines Produkts beginnt oft nicht dort, wo es verkauft wird – und endet nicht dort, wo es gekauft wird.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn <strong>ein Drittlandsunternehmen</strong> – also ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen – <strong>Waren über seine eigene Lieferkette nach Ungarn bringt</strong>, geht es dabei um mehr als nur Logistik: Es stellen sich wesentliche steuerliche und umsatzsteuerliche Fragen. Die Einlagerung von Produkten in Ungarn und deren Verkauf über lokale Einzelhandelsketten <strong>zieht Umsatzsteuerregistrierungspflichten nach sich</strong> – von denen viele ausländische Unternehmen erst im Nachhinein erfahren.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Wann ist eine Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn für Unternehmen außerhalb der EU erforderlich?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenso wie Unternehmen mit Sitz in der EU sind auch Drittlandsunternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet, sich in Ungarn umsatzsteuerlich zu registrieren. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Unternehmen außerhalb der EU:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Produkte <strong>an ungarische Kunden</strong> verkauft,</li>



<li>Waren <strong>aus einem gemieteten Lager in Ungarn</strong> liefert oder</li>



<li><strong>Produkte nach Ungarn importiert</strong> und dort verkauft.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Registrierungspflicht <strong>hängt</strong> nicht vom Sitz des Unternehmens <strong>ab</strong>, sondern von:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>seiner <strong>wirtschaftlichen Präsenz in Ungarn</strong> und</li>



<li>davon, <strong>ob eine ungarische Umsatzsteuerpflicht entsteht</strong>.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Führt das Unternehmen in Ungarn Tätigkeiten aus, die eine Umsatzsteuerpflicht auslösen, muss es:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>sich in Ungarn umsatzsteuerlich registrieren,</li>



<li>regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben und</li>



<li>die fällige Umsatzsteuer an die ungarische Steuerbehörde entrichten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Sie <strong>ermöglicht</strong> dem Unternehmen auch den <strong>Vorsteuerabzug bei lokalen Einkäufen</strong>, optimiert finanzielle Prozesse und stellt gleichzeitig die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicher. Zudem <strong>sorgt sie für Transparenz der wirtschaftlichen Tätigkeit gegenüber den ungarischen Behörden</strong>. Die <strong>Versäumung</strong> der Registrierung <strong>kann zu Steuerstrafen, Säumniszuschlägen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen</strong>.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Schauen wir uns das anhand eines konkreten Beispiels an!</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Eigene Lieferkette nach Ungarn</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Unternehmen aus einem Drittland verkauft <strong>außerhalb der EU hergestellte Produkte</strong> über eine europäische Einzelhandelskette, einschließlich Filialen in Ungarn. Die Waren werden in ein Lager in einem EU-Land eingeführt (nicht in Ungarn), wo die Zollabfertigung erfolgt. Von dort transportiert die Firma die Produkte in das ungarische Lager der Einzelhandelskette (unter Eigentumsvorbehalt) und schließlich werden die Waren verkauft: zuerst an die Einzelhandelskette, danach an Endkunden in den Geschäften.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Fall <strong>beginnt die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens in Ungarn mit der Lieferung vom Lager in der anderen EU-Land nach Ungarn</strong>. Da die Produkte im Rahmen der eigenen Logistik des Unternehmens nach Ungarn befördert werden, gilt dies umsatzsteuerlich als <strong>innergemeinschaftlicher Erwerb</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach § 142 des ungarischen Umsatzsteuergesetzes (Gesetz CXXVII von 2007):</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>ist der <strong>Erwerber der Ware zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet</strong>,</li>



<li>auch <strong>zum Abzug der bezahlten Vorsteuer ist der Erwerber berechtigt</strong>,</li>



<li>daher ist die Transaktion sowohl als zu zahlende als auch als abzugsfähige Umsatzsteuer in der Steuererklärung anzugeben.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Verkauf von Waren an ungarische Kunden</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Waren werden anschließend in Ungarn an die Einzelhandelskette verkauft, wodurch <strong>eine ungarische Umsatzsteuerpflicht entsteht</strong>. Das bedeutet, dass das Unternehmen eine ungarische Steuernummer benötigt, regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben und sich in Ungarn umsatzsteuerlich registrieren lassen muss. Ein weiterer Grund für die Registrierungspflicht ergibt sich daraus, dass das Unternehmen <strong>eine wirtschaftliche Tätigkeit in Ungarn ausübt</strong>, indem es Waren in ein fremdes Lager in Ungarn verbringt und anschließend verkauft.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieses Beispiel zeigt deutlich: <strong>Auch ohne physische Präsenz</strong> <strong>können Verkaufsaktivitäten in Ungarn steuerliche Pflichten auslösen</strong>, wenn Waren in ein ungarisches Lager verbracht und von dort verkauft werden. Die Umsatzsteuerregistrierung ist daher kein bloßer formaler Schritt, sondern eine zentrale Voraussetzung für rechtmäßige Geschäftstätigkeit.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Die Rolle des Fiskalvertreters</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn ein Unternehmen außerhalb der EU zur Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn verpflichtet ist, kann dies gemäß ungarischen Gesetzvorschriften<a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/25/fiskalvertretung-in-ungarn/"><strong>nur über eine Fiskalvertretung</strong></a><strong> </strong>erfolgen. Das bedeutet, das Unternehmen muss einen in Ungarn <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/01/16/fiskalvertretung/">zugelassenen</a> <strong>Fiskalvertreter beauftragen</strong>, der:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>die Kommunikation mit der ungarischen Steuerbehörde übernimmt,</li>



<li>Umsatzsteuererklärungen einreicht,</li>



<li>die Steuerzahlungspflichten erfüllt, und</li>



<li>die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Der <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/03/15/fiskalvertreter/">Fiskalvertreter</a> ist verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten und vertritt das Drittlandsunternehmen in allen ungarischen Steuerangelegenheiten. Dieses System stärkt die Sicherheit und Transparenz des ungarischen Steuersystems und bietet der Steuerbehörde zusätzliche Garantien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Fiskalvertreter hat nicht nur eine administrative Rolle – er ist das offizielle <strong>Gesicht des Unternehmens</strong> gegenüber der Steuerbehörde in Ungarn. Die Wahl des richtigen Fiskalvertreters ist daher eine <strong>strategische Entscheidung</strong> mit langfristigen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit in Ungarn.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Mit starker internationaler Ausrichtung und tiefgreifender lokaler Expertise bietet WTS eine verlässliche Fiskalvertretung in Ungarn, die gezielt auf die Bedürfnisse von Unternehmen aus Drittstaaten zugeschnitten ist. Wir wissen: Fiskalvertretung ist Vertrauenssache. Unsere <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/fiskalvertretung/">Englisch sprechenden Steuerberater</a> beantworten gerne Ihre Fragen.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/20/umsatzsteuerregistrierung-fur-unternehmen-ausserhalb-der-eu/">Vom Lager ins Geschäft: Warenverkauf in Ungarn durch Drittlandsunternehmen</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Globale Mindestbesteuerung: die Frist für die Vorauszahlung und Steuererklärung rückt näher</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2025/10/14/globale-mindestbesteuerung-die-frist-fuer-die-vorauszahlung-und-steuererklaerung-rueckt-naeher/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Réka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2025 15:06:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>UPDATE! Entwurf der QDMTT-Vorauszahlungserklärung wurde veröffentlicht! Die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) ist seit Jahren eines der meistdiskutierten Themen unter Steuer- und Finanzexperten sowie Führungskräften multinationaler Unternehmensgruppen in der gesamten Europäischen Union. Dies liegt nicht zuletzt an der fortlaufenden Entwicklung und Anpassung der einschlägigen Vorschriften. Infolge neuer EU-Vorgaben wurden auch in Ungarn mehrere gesetzliche Änderungen und [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/14/globale-mindestbesteuerung-die-frist-fuer-die-vorauszahlung-und-steuererklaerung-rueckt-naeher/">Globale Mindestbesteuerung: die Frist für die Vorauszahlung und Steuererklärung rückt näher</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>UPDATE! Entwurf der QDMTT-Vorauszahlungserklärung wurde veröffentlicht!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) ist seit Jahren eines der meistdiskutierten Themen unter Steuer- und Finanzexperten sowie Führungskräften multinationaler Unternehmensgruppen in der gesamten Europäischen Union. Dies liegt nicht zuletzt an der <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/02/05/aenderungen-in-der-globalen-mindeststeuer-2025/">fortlaufenden Entwicklung und Anpassung</a> der einschlägigen Vorschriften. Infolge neuer EU-Vorgaben wurden auch in Ungarn mehrere gesetzliche Änderungen und Präzisierungen auf den Weg gebracht. Die jüngsten Entwicklungen betreffen den <strong>automatischen Informationsaustausch</strong> sowie die Anwendung der <strong>Übergangsregelungen (Safe Harbour Rules)</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Der nächste Schritt der zentralisierten Datenübermittlung: Globaler Informationsaustausch</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentrales Element einer neuen ungarischen Gesetzesvorschlags zur <strong>globalen Mindestbesteuerung</strong> ist die Einführung einer <strong>zentralisierten Datenübermittlung</strong> für ungarische Gruppenmitglieder, die eine erhebliche administrative Entlastung bringen soll. Der erste Schritt in Richtung dieser zentralisierten Datenübermittlung war die <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/04/25/globale-mindeststeuererklaerung/">im Frühjahr von der Europäischen Union verabschiedete</a> <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/administrative-cooperation-taxation-council-adopts-dac9-2025-04-14_en?prefLang=de"><strong>DAC9-Richtlinie</strong></a>. Die Umsetzung in ungarisches Recht ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich Teil des kommenden <strong>Herbst-Steuerpakets 2025</strong> sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der aktuelle Gesetzesentwurf bereitet den <strong>automatischen Informationsaustausch mit Drittstaaten außerhalb der EU</strong> vor. In der Praxis bedeutet dies, dass eine GIR-Erklärung (Erklärung zur Ergänzungssteuer) nicht erneut in Ungarn eingereicht werden muss, wenn sie in einem Land eingereicht wurde, das ein <strong>GIR MCAA (Multilaterales Amtshilfeübereinkommen)</strong> mit Ungarn abgeschlossen hat. <strong>Anlage 1 des Gesetzesentwurfs</strong> listet die betroffenen Staaten auf, darunter Kanada, Japan, das Vereinigte Königreich und Australien, mit denen Ungarn einen entsprechenden Datenaustausch plant.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Technische Präzisierungen im Herbst-Steuerpaket</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich zur erwarteten Umsetzung der DAC9-Richtlinie wird das <strong>Herbst-Steuerpaket 2025</strong> in Ungarn auch mehrere <strong>technische und auslegungsbezogene Klarstellungen</strong> zu den Übergangsregelungen der globalen Mindestbesteuerung enthalten, die im <strong>ungarischen Mindeststeuergesetz</strong> festgelegt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die zwei wichtigsten technischen Präzisierungen sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Präzisierung des Begriffs simplified covered taxes</strong>: Steuerarten, die im Abschluss <strong>nicht als Ertragsteuer</strong> ausgewiesen werden, können <strong>nicht</strong> als simplified covered taxes angerechnet werden. In Ungarn betrifft dies insbesondere die <strong>Gewerbesteuer</strong>, da sie nach dem ungarischen Rechnungslegungsgesetz <strong>nicht als Ertragsteuer</strong> ausgewiesen werden muss. Auch wenn sich diese Regelung bereits aus den <strong>OECD-Hintergrundmaterialien </strong>erschließen ließ, wird sie nun ausdrücklich ins ungarische Recht aufgenommen.<br></li>



<li><strong>Festlegung von Prozentsätzen zur Gewinnfreistellung basierend auf Substance-Based Income Exclusion</strong>: Diese Prozentsätze dienen der <strong>einheitlichen Anwendung der Vorschriften durch ungarische Steuerpflichtige</strong> und reduzieren Auslegungsunsicherheiten.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Erklärung der anerkannten inländischen Ergänzungssteuer (QDMTT) Vorauszahlung</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Multinationale Unternehmensgruppen in Ungarn, die unter die <strong>globale Mindeststeuer </strong>fallen, müssen ihre Erklärung zur <strong>QDMTT-Vorauszahlung</strong> für das Steuerjahr 2024 <strong>bis spätestens 20. November 2025</strong> einreichen. Falls eine Zahlungspflicht besteht, ist die Vorauszahlung <strong>zeitgleich mit der Einreichung der Erklärung</strong> zu leisten. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da <strong>eine verspätete oder unterlassene Einreichung mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen HUF bestraft werden kann.</strong></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>UPDATE! Entwurf der QDMTT-Vorauszahlungserklärung wurde veröffentlicht!</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Um Steuerpflichtigen die Vorbereitung zu erleichtern, hat die ungarische Steuerbehörde den <strong>Entwurf der Vorauszahlungserklärung für die anerkannte inländische Zusatzsteuer (QDMTT), das Formular 24GLBADO</strong>, veröffentlicht. Neben dem Entwurf des Formulars, wurde auch die <strong>Ausfüllhinweise</strong> und das <strong>XML-Schema</strong> veröffentlicht. Die Erklärung wird über die <strong>ONYA-Schnittstelle</strong> (Onlineanwendung zum Ausfüllen von Formularen) eingereicht und muss – wie erwartet – auch dann <strong>eingereicht werden, wenn der Steuerpflichtige nicht zur Zahlung einer Vorauszahlung verpflichtet is</strong>t.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Für die Auslegung und Ausfüllung der Erklärung zur QDMTT -Vorauszahlung steht den Steuerpflichtigen nur ein enger Zeitrahmen zur Verfügung. Die Steuerberater von WTS Klient Ungarn unterstützen Sie gerne sowohl bei dieser Erklärung als auch bei allen weiteren Fragen zur globalen Mindestbesteuerung. Im Rahmen unserer umfassenden <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerplanung-und-steuerberatung-unter-berucksichtigung-der-internationalen-und-ungarischen-vorschriften/">Steuerplanungs- und Beratungsleistungen</a> erklären wir Ihnen nicht nur die rechtlichen Details, sondern entwickeln auch maßgeschneiderte, optimale Lösungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns gerne!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/14/globale-mindestbesteuerung-die-frist-fuer-die-vorauszahlung-und-steuererklaerung-rueckt-naeher/">Globale Mindestbesteuerung: die Frist für die Vorauszahlung und Steuererklärung rückt näher</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Deutliche Erhöhung der EPR-Gebühr ab 1. Oktober 2025 in Ungarn</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2025/10/01/epr-gebuhr-in-ungarn/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Cseri Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Oct 2025 09:05:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistungsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[EPR]]></category>
		<category><![CDATA[Erhöhungen der EPR-Gebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührenerhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Kategorie]]></category>
		<category><![CDATA[Kraftfahrzeug]]></category>
		<category><![CDATA[Kreislaufwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschale EPR-Gebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Produkt]]></category>
		<category><![CDATA[Regime der erweiterten Herstellerverantwortung]]></category>
		<category><![CDATA[ungarisch]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
		<category><![CDATA[Verpackung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 1. Oktober 2025 treten in Ungarn erhebliche Änderungen bei den Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Gebühr) sowie bei der Dienstleistungsgebühr für Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr in Kraft. Diese Änderungen sind in der Verordnung Nr. 28/2025 (IX.22.) des ungarischen Energieministeriums festgelegt, die die Verordnung Nr. 22/2024 (XI.28.) ändert. Die neue Regelung sieht Gebührenerhöhungen im [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/01/epr-gebuhr-in-ungarn/">Deutliche Erhöhung der EPR-Gebühr ab 1. Oktober 2025 in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Zum <strong>1. Oktober 2025</strong> treten in Ungarn erhebliche Änderungen bei den Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Gebühr) sowie bei der Dienstleistungsgebühr für Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr in Kraft. Diese Änderungen sind in der Verordnung Nr. 28/2025 (IX.22.) des ungarischen Energieministeriums festgelegt, die die Verordnung Nr. 22/2024 (XI.28.) ändert. Die neue Regelung sieht <strong>Gebührenerhöhungen im laufenden Jahr</strong> für verschiedene Kategorien zirkulärer Produkte, Verpackungen und den Fahrzeugsektor vor.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Dienstleistungsgebühr für Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr bleibt <strong>weitgehend unverändert</strong> – mit Ausnahme der folgenden zwei Materialströme:</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/08/epr-gebuhr-tabelle1-1024x244-4.png" alt="Epr Gebuhr Tabelle1" class="wp-image-50442" style="width:639px;height:auto"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>umfangreichsten Änderungen</strong> betreffen die Gebühren der <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/04/14/regime-der-erweiterten-herstellerverantwortung/">erweiterten Herstellerverantwortung</a> für Verpackungen und Kreislaufprodukte:</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/08/epr-gebuhr-tabelle2-1024x406-4.png" alt="Epr Gebuhr Tabelle2" class="wp-image-50445" style="width:635px;height:auto"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Pauschale EPR-Gebühr für Fahrzeuge</strong><strong></strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die pauschale EPR-Gebühr für Fahrzeuge <strong>steigt in allen Kategorien</strong> deutlich an:</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/08/epr-gebuhr-tabelle3-1024x378-4.png" alt="Epr Gebuhr Tabelle3" class="wp-image-50448" style="width:635px;height:auto"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Wichtige Punkte zu Änderungen der EPR-Gebühren ab Oktober</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Zusammenfassend sollten Unternehmen in Ungarn auf folgende wesentliche Änderungen vorbereitet sein:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://wtsklient.hu/de/2023/06/19/epr-gebuehren/"><strong>Keine Änderung</strong></a><strong> </strong>der EPR-Gebühr für Kunststoff-, Papier- und Metallverpackungen sowie für folgende Produktkategorien: Wärmetauscher, Monitore, Groß- und Kleingeräte, tragbare und industrielle Batterien, Büropapier, Reifen, Einwegkunststoffprodukte</li>



<li><strong>Erhöhung der Dienstleistungsgebühr</strong> für nicht wiederverwendbarem Metall (+6,5 %) und nicht wiederverwendbarem Glas (+9,1 %)</li>



<li><strong>Moderate Erhöhungen</strong>: Verpackungen aus Holz, Textilprodukte, Verbundverpackungen</li>



<li><strong>Mittlere Erhöhungen</strong>: gebrauchte Speiseöle und Fette, Verpackungen aus Glas, Lampen, Fahrzeugbatterien, Fahrzeuge</li>



<li><strong>Stärkste Erhöhungen</strong>: Werbeträgerpapier (+117 %) und Holzmöbel (+200 %)</li>



<li><strong>Die pauschale EPR-Gebühr für Fahrzeuge</strong> steigt in allen Fahrzeugkategorien – je nach Typ zwischen <strong>+28 % und +60 %</strong></li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Was sollten Unternehmen jetzt tun?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen in Ungarn, die von den Änderungen betroffen sind, sollten <strong>proaktiv die finanziellen und administrativen Auswirkungen</strong> der neuen <strong>EPR-Gebühr</strong> analysieren. Da die neuen Gebührensätze ab dem <strong>1. Oktober 2025</strong> gelten, empfiehlt es sich:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>die <strong>Kostenplanung </strong>für das verbleibende Jahr 2025 und das Geschäftsjahr 2026 zu <strong>aktualisieren</strong> und</li>



<li>Einsparpotenziale bei der EPR-Gebühr zu identifizieren, etwa durch die Verwendung <strong>recycelbarer, nachhaltigerer Materialien</strong> und durch <strong>Reduzierung des Verpackungsvolumens</strong>, wo möglich.</li>
</ul>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Das Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn erwartet mit seinen qualifizierten Beratern für EPR-Gebühren und die Produktgebühren für Umweltschutz die Anfragen der Mandanten in Verbindung mit den Produktgebühren, Kreislaufprodukten und dem Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Wenn Sie in diesem Bereich die Hilfe eines Experten benötigen sollten, <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerberatung/">wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns</a>!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/01/epr-gebuhr-in-ungarn/">Deutliche Erhöhung der EPR-Gebühr ab 1. Oktober 2025 in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fiskalvertretung in Ungarn für Unternehmen außerhalb der EU</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2025/09/25/fiskalvertretung-in-ungarn/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Molnár-Buti Ágnes]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2025 10:34:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Asien]]></category>
		<category><![CDATA[Bankgarantie]]></category>
		<category><![CDATA[Datenbank]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[feste Niederlassung]]></category>
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		<category><![CDATA[Fiskalvertreter]]></category>
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		<category><![CDATA[gezeichnetes Kapital]]></category>
		<category><![CDATA[schuldenfrei]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[ungarisch]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
		<category><![CDATA[Vertretung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Keine Betriebsstätte in Ungarn? Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Europäischen Union registriert ist – beispielsweise in Asien, Nordamerika oder anderen Nicht-EU-Ländern – und Sie planen, Waren zu verkaufen, Produkte zu importieren oder Dienstleistungen in Ungarn oder von Ungarn aus an Kunden in der EU zu erbringen, dann ist Ihr erster und entscheidender Schritt die Beauftragung [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/25/fiskalvertretung-in-ungarn/">Fiskalvertretung in Ungarn für Unternehmen außerhalb der EU</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h5 class="wp-block-heading"><strong>Keine Betriebsstätte in Ungarn?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Europäischen Union registriert ist – beispielsweise in Asien, Nordamerika oder anderen Nicht-EU-Ländern – und Sie planen, <strong>Waren zu verkaufen, Produkte zu importieren oder Dienstleistungen</strong> in Ungarn oder von Ungarn aus an Kunden <strong>in der EU zu erbringen</strong>, dann ist Ihr erster und entscheidender Schritt die <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/03/15/fiskalvertreter/">Beauftragung eines Fiskalvertreters</a> in Ungarn.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Warum ist eine Fiskalvertretung in Ungarn verpflichtend?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem ungarischen Umsatzsteuerrecht ist eine Fiskalvertretung in Ungarn nicht nur empfehlenswert, sondern <strong>gesetzlich vorgeschrieben</strong> für Unternehmen ohne Sitz oder eine feste Niederlassung in Ungarn, die in Ungarn umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Ohne Fiskalvertreter darf Ihr Unternehmen in Ungarn weder legal verkaufen, importieren noch Dienstleistungen erbringen – auch nicht von Ungarn aus in andere EU-Mitgliedstaaten.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Wie unterstützt Sie WTS als Ihr Fiskalvertreter in Ungarn?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">WTS bietet eine umfassende <strong>Fiskalvertretung in Ungarn</strong> und sorgt in Ihrem Namen für die vollständige Einhaltung der lokalen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn</strong></li>



<li><strong>laufende Steuerberatung zur Gewährleistung einer gesetzeskonformen und steueroptimalen Geschäftstätigkeit</strong></li>



<li><strong>Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen</strong></li>



<li><strong>Abwicklung der Steuerzahlungen</strong></li>



<li><strong>direkte Kommunikation mit den ungarischen Behörden</strong></li>



<li><strong>vollständige Vertretung vor den ungarischen Behörden</strong></li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Rechtliche Voraussetzungen für Fiskalvertreter ab 2025</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Wussten Sie schon? <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/01/16/fiskalvertretung/">Ab dem 1. Januar 2025</a> dürfen nur noch Unternehmen Fiskalvertretungen in Ungarn übernehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sie müssen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) oder Aktiengesellschaft (Zrt.) gegründet sein</li>



<li>Sie müssen über ein Mindeststammkapital von <strong>150 Millionen HUF</strong> verfügen oder eine gleichwertige Bankgarantie vorweisen</li>



<li>Sie dürfen keine offenen öffentlichen Schulden bei der ungarischen Steuerbehörde haben</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die WTS FRS Kft. (<a href="https://fiscalrep.hu/de/">fiscalrep.hu</a>) ist ein <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/06/05/fiskalvertretung-bei-wts-fiscalrep-hu-ist-jetzt-online/">offiziell registrierter Fiskalvertreter</a> in Ungarn. Wir unterstützen Unternehmen mit Sitz in:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Asien (einschließlich China und Japan)</li>



<li>Nordamerika (insbesondere die USA und Kanada)</li>



<li>Nicht-EU-Staaten in Europa wie das Vereinigte Königreich, die Schweiz und Norwegen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Dienstleistungen ermöglichen einen reibungslosen und gesetzeskonformen Geschäftsablauf in Ungarn für Unternehmen außerhalb der EU.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Mit starker internationaler Ausrichtung und tiefgreifender lokaler Expertise bietet WTS eine verlässliche Fiskalvertretung in Ungarn, die gezielt auf die Bedürfnisse von Unternehmen aus Drittstaaten zugeschnitten ist. Wir wissen: Fiskalvertretung ist Vertrauenssache. Unsere <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/fiskalvertretung/">Englisch sprechenden Steuerberater</a> beantworten gerne Ihre Fragen.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/25/fiskalvertretung-in-ungarn/">Fiskalvertretung in Ungarn für Unternehmen außerhalb der EU</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Die Rolle von ERP-System im modernen Unternehmensumfeld</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2025/09/24/erp-system/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Géza]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2025 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Automatisierung]]></category>
		<category><![CDATA[cloudbasiertes ERP]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Microsoft Dynamics]]></category>
		<category><![CDATA[Oracle]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesseffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[SAP]]></category>
		<category><![CDATA[ungarisch]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmenssteuerung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der heutigen Geschäftswelt sind Effizienz, Transparenz und schnelle Entscheidungsfindung entscheidende Erfolgsfaktoren. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Enterprise Resource Planning (ERP)-Systeme unverzichtbare Werkzeuge für ein effektives Management darstellen. Sie ermöglichen es, verschiedene Unternehmensbereiche auf einer einzigen integrierten Plattform zu steuern. Die Einführung eines ERP-Systems ist dabei nicht nur ein technologischer Schritt, sondern eine strategische Investition [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/24/erp-system/">Die Rolle von ERP-System im modernen Unternehmensumfeld</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">In der heutigen Geschäftswelt sind Effizienz, Transparenz und schnelle Entscheidungsfindung entscheidende Erfolgsfaktoren. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass <strong>Enterprise Resource Planning (ERP)-Systeme</strong> unverzichtbare Werkzeuge für ein effektives Management darstellen. Sie ermöglichen es, verschiedene Unternehmensbereiche auf einer einzigen integrierten Plattform zu steuern. Die Einführung eines ERP-Systems ist dabei nicht nur ein technologischer Schritt, sondern eine <strong>strategische Investition in die Zukunft</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Gründe für die Einführung eines ERP-Systems</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Einer der größten Vorteile eines ERP-Systems ist die <strong>Zentralisierung und Integration von Daten</strong>. In vielen Unternehmen arbeiten Abteilungen wie Finanzwesen, Einkauf, Produktion oder Vertrieb mit unterschiedlichen Systemen. Dies führt häufig zu doppelter Dateneingabe, Fehlern und unzureichender Informationskoordination. Ein ERP-System vereinheitlicht diese Prozesse und stellt sicher, dass alle Daten in einer zentralen Plattform abrufbar sind. Dies beschleunigt die Arbeitsabläufe und minimiert Fehlerquellen erheblich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer zentraler Vorteil ist die <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/11/03/digitale-transformation/"><strong>Automatisierung</strong></a>: Sie reduziert den Verwaltungsaufwand, spart Zeit und ermöglicht es den Mitarbeitenden, sich auf wertschöpfende Tätigkeiten zu konzentrieren – das erhöht die Kosteneffizienz.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Schnellere Entscheidungen dank Echtzeit-Reports</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">ERP-Systeme bieten der Geschäftsführung Echtzeitberichte, mit denen Veränderungen sofort erkannt und Maßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Gerade in einer digitalisierten Welt ist der <strong>schnelle und präzise Zugriff auf aktuelle Finanz-, Logistik- oder Kundendaten</strong> ein wesentlicher Erfolgsfaktor – insbesondere bei cloudbasierten Lösungen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Skalierbarkeit und Wachstumspotenzial</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Mit wachsendem Unternehmen steigen auch die Anforderungen an Prozesse. Fragmentierte und manuelle Abläufe stoßen schnell an ihre Grenzen. ERP-Systeme sind skalierbar und durch modulare Erweiterungen individuell anpassbar – sie unterstützen somit das nachhaltige Wachstum eines Unternehmens.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus gewährleisten sie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, etwa in den Bereichen Buchhaltung und Steuern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Obwohl die Einführung eines ERP-Systems zunächst mit erheblichem Aufwand verbunden ist – sowohl zeitlich als auch finanziell –, zeigen Erfahrungswerte, dass sich die Investition mittel- und langfristig auszahlt: durch effizientere Abläufe, geringere Fehlerquoten, besseren Kundenservice und fundiertere Entscheidungen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Welches ERP-System passt zu Ihrem Unternehmen?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Der Markt bietet eine Vielzahl an ERP-Lösungen. Besonders beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen ist <strong>Microsoft Dynamics 365</strong>, das sich durch eine nahtlose Integration mit anderen Microsoft-Produkten sowie durch seinen cloudbasierten Zugriff von überall auszeichnet. Für komplexe, international tätige Unternehmen haben sich auch <strong>SAP</strong> und <strong>Oracle NetSuite</strong> bewährt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist, zunächst die <strong>unternehmensspezifischen Anforderungen sorgfältig zu analysieren</strong>. Denn es gibt keine „One-size-fits-all“-Lösung. Die <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/04/23/robotisierung/">Anpassungsfähigkeit</a> des Systems ist entscheidend für eine erfolgreiche Einführung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Unterstützung durch WTS Klient Ungarn</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Experten von WTS Klient Ungarn</strong> begleiten Unternehmen in allen Projektphasen – von der Auswahl über die Implementierung und Testphase bis hin zum Go-live. Unsere Beraterinnen und Berater bieten nicht nur technische Unterstützung, sondern helfen auch bei der <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/prozessoptimierung/"><strong>Prozessoptimierung</strong></a><strong> und</strong> im <strong>Change Management</strong>. Ein gut ausgewähltes ERP-System ist eine <strong>Investition, die sich langfristig lohnt</strong> – durch höhere Effizienz, niedrigere Kosten und besseren Kundenservice.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sie haben Fragen?</strong><br>Kontaktieren Sie <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/financial-outsourcing/">das Team von WTS Klient Ungarn</a>! Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Einführung des passenden ERP-Systems.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/24/erp-system/">Die Rolle von ERP-System im modernen Unternehmensumfeld</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Vereinfachte CBAM-Pflichten und wichtige Aufgaben im September</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2025/09/16/cbam-pflichten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Szadai András]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Sep 2025 09:34:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Anforderungen]]></category>
		<category><![CDATA[CBAM]]></category>
		<category><![CDATA[CBAM-Waren]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Zoll]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Nationale Klimaschutzbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Omnibus I]]></category>
		<category><![CDATA[ungarisch]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
		<category><![CDATA[zugelassener CBAM-Anmelder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wtsklient.hu/2025/09/16/cbam-pflichten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 10. September 2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des Gesetzgebungspakets Omnibus I bedeutende Vereinfachungen des EU-CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) verabschiedet. Die Änderungen kommen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Importeuren kleinerer Mengen von CBAM-pflichtigen Waren zugute. Da die Übergangsphase des CBAM am 31. Dezember 2025 endet, müssen betroffene Unternehmen [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/16/cbam-pflichten/">Vereinfachte CBAM-Pflichten und wichtige Aufgaben im September</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 10. September 2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des Gesetzgebungspakets Omnibus I bedeutende Vereinfachungen des <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/01/19/pflicht-zur-uebermittlung-von-daten-zum-co2-zoll/">EU-CO2-Grenzausgleichssystems</a> (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) verabschiedet. <strong>Die Änderungen kommen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Importeuren kleinerer Mengen von CBAM-pflichtigen Waren zugute.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Da die Übergangsphase des CBAM am 31. Dezember 2025 endet, müssen betroffene Unternehmen mit der Vorbereitung auf die <strong>vollständige Anwendung ab 2026</strong> beginnen. Ab diesem Zeitpunkt <strong>bestehen über die reine Datenübermittlungspflicht hinaus auch Zahlungsverpflichtungen</strong>. Der erste und entscheidende Schritt ist die Beantragung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder, der in Ungarn seit dem 1. September über die offizielle Website der Nationalen Klimaschutzbehörde beantragt werden kann.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Was sind die wichtigsten Änderungen?</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Einführung einer De-minimis-Ausnahme</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Importeure, die <strong>weniger als 50 Tonnen</strong> pro Jahr an CBAM-pflichtigen Waren in die EU einführen, sind künftig von den CBAM-Pflichten <strong>befreit</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese einheitliche, gewichtsbasierte Schwelle gilt für die Sektoren <strong>Eisen, Stahl, Zement, Aluminium und Düngemittel, nicht aber für Strom- und Wasserstoffimporte.</strong> Etwa 90 % der Importeure, vorwiegend KMUs, profitieren von dieser Ausnahme, während weiterhin 99 % der Emissionen der betroffenen Waren abgedeckt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Überschreitung der Schwelle gelten alle CBAM-Pflichten, insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Beantragung des CBAM-Anmelder-Status:</strong> wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag stellt, kann eine Übergangserleichterung in Anspruch nehmen und weiterhin importieren, bis die Genehmigung vorliegt. In Ungarn ist die Antragstellung seit dem 1. September auch digital über die ePapír-Plattform möglich. Die Europäische Kommission wird die Angemessenheit der Schwelle jährlich prüfen; nationale Zollbehörden können Importe stoppen, wenn die Grenze ohne Genehmigung überschritten wird.<br></li>



<li><strong>Jährliche CBAM-Erklärung und CBAM-Zertifikate:</strong> Unternehmen müssen ihre jährliche CBAM-Erklärung und bis zum 30. September des Folgejahres CBAM-Zertifikate auch einreichen. Die erste Frist ist der 30. September 2027. Der Handel mit CBAM-Zertifikaten beginnt ebenfalls im Jahr 2027.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die größte Herausforderung für Importeure bleibt die Beschaffung von Emissionsdaten der Nicht-EU-Hersteller. In Ungarn können diese Schwierigkeiten im Rahmen der Ausnahmeregelung (Derogation) bei der Nationalen Klimaschutzbehörde angezeigt werden.</p>



<h5 class="wp-block-heading">Vereinfachte administrative CBAM-Pflichten </h5>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der De-minimis-Schwelle enthält das Omnibus I Paket weitere Vereinfachungen in der CBAM-Administration, z. B. Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, Klarstellung der Regeln zur Emissionsberechnung und die Reduzierung der CBAM-Zertifikatsverpflichtung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Statt wie bisher mindestens 80 % der eingebetteten Emissionen pro Quartal durch <strong>Zertifikate abzudecken</strong>, müssen <strong>künftig nur noch 50 % </strong>durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten gedeckt werden. Dies entlastet Unternehmen sowohl finanziell als auch administrativ.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Status und nächste Schritte</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Die Omnibus I Verordnung mit der De-minimis-Regelung <strong>ist noch nicht in Kraft</strong>. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht noch die formelle Annahme durch den Rat aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Ungarn können Unternehmen, die voraussichtlich die 50-Tonnen-Schwelle überschreiten oder Strom oder Wasserstoff importieren, bereits <strong>ab 1 September den CBAM-Anmelder-Status beantragen</strong>. Während der Übergangsphase bleibt die quartalsweise Datenübermittlungspflicht bestehen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Diese Änderungen bieten deutliche Entlastungen für kleinere Marktteilnehmer und vereinfachen zugleich die CBAM-Administration für größere Importeure. Ab 2026 wird die regulatorische Belastung jedoch deutlich steigen – im Einklang mit den EU-Klimazielen. Eine rechtzeitige Vorbereitung ist daher unerlässlich. Für professionelle Unterstützung bei der CBAM-Compliance wenden Sie sich an die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerberatung/">Steuerberater von WTS Klient Ungarn</a>!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
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		<title>Das Verfahren der freiwilligen Liquidation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Balázs-Maródi Éva]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Sep 2025 20:24:31 +0000</pubDate>
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<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/09/verfahren-der-freiwilligen-liquidation/">Das Verfahren der freiwilligen Liquidation</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, haben kürzlich ihre Steuererklärungs- und Abschlusspflichten für das vergangene Geschäftsjahr erfüllt. Die Eigentümer kennen somit das <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/09/eigenkapitals/">Eigenkapital</a> sowie die Jahresergebnisse und können auf dieser Basis sogar die Einstellung der Geschäftstätigkeit beschließen. Wir möchten ihnen dazu einen praxisnahen Leitfaden an die Hand geben. Da das Verfahren der freiwilligen Liquidation weder aus handelsrechtlicher noch aus steuerlicher Sicht zur täglichen Routine gehört, erfordert es eine sorgfältige Planung.</p>



<h1 class="wp-block-heading">In welchen Fällen kann ein Unternehmen für eine freiwillige Liquidation entscheiden?</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Das Verfahren der freiwilligen Liquidation kann aus verschiedenen Gründen eingeleitet werden, <strong>vorausgesetzt,</strong> <strong>das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig</strong>. Typische Gründe sind geänderte Marktbedingungen, Kostenoptimierung bei international tätigen Unternehmen oder gesetzliche Änderungen, die die Eigentümer zur Auflösung des Unternehmens durch eine freiwillige Liquidation veranlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Eine freiwillige Liquidation darf nicht eingeleitet werden</strong>, bzw. ein bereits begonnenes Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, wenn das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder eine Ermittlungsbehörde dem Unternehmen oder dem Handelsregistergericht mitteilt, dass ein Strafverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet werden könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Ungarn ist die freiwillige Liquidation <strong>eine Form der Auflösung eines Unternehmens ohne Rechtsnachfolger</strong>. Die buchhalterischen Aufgaben sind in der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 72/2006. (IV. 3.) geregelt. Für nicht geregelte Fragen gelten weiterhin die Bestimmungen des ungarischen Rechnungslegungsgesetzes.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Planung der freiwilligen Liquidation</h1>



<p class="wp-block-paragraph">Während des Verfahrens der freiwilligen Liquidation hat das Unternehmen zahlreiche steuerliche und buchhalterische Pflichten, die sich sowohl inhaltlich als auch zeitlich von den regulären Geschäftstätigkeiten unterscheiden. Es empfiehlt sich, diese vorab zu prüfen und die anstehenden Aufgaben und Verpflichtungen zu planen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>8 Aspekte, die vor der Entscheidung über eine freiwillige Liquidation zu beachten sind</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">1. Eine der wichtigsten Fragen ist, ob die Eigentümer eine <strong>normale freiwillige Liquidation oder eine sogenannte vereinfachte freiwillige Liquidation</strong> wählen möchten. Letzteres steht Unternehmen offen, die nicht prüfungspflichtig sind und das Verfahren innerhalb von 150 Tagen abschließen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">2. Der Beschluss <strong>muss das Startdatum der freiwilligen Liquidation und</strong> – im Fall einer normalen freiwilligen Liquidation – <strong>den Liquidator benennen</strong>. Ab diesem Datum endet das Mandat des Geschäftsführers, und <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/12/12/liquidator/">der Liquidator</a> übernimmt die Vertretung des Unternehmens.</p>



<p class="wp-block-paragraph">3. Im Falle einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/30/vereinfachten-liquidation/">vereinfachten freiwilligen Liquidation</a> <strong>muss kein Liquidator bestellt werden</strong>, sondern die Person mit Führungsaufgaben des Unternehmens übernimmt diese Aufgabe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">4. Es ist ratsam, die <strong>Eröffnung der freiwilligen Liquidation</strong> auf den ersten Tag des neuen, gewöhnlichen Geschäftsjahres zu legen. Die Gesellschaft muss somit wegen der Eröffnung der freiwilligen Liquidation keinen zusätzlichen buchhalterischen Abschluss erstellen und der Jahresabschluss wird gleichzeitig zur Schlussbilanz. Beginnt die freiwillige Liquidation nicht am ersten Tag des gewöhnlichen Geschäftsjahres, so beträgt das Geschäftsjahr der freiwilligen Liquidation 12 Kalendermonate ab dem Startdatum.</p>



<p class="wp-block-paragraph">5. Eine vereinfachte freiwillige Liquidation bringt <strong>geringere und schnellere Administration</strong> und in einigen Fällen sogar niedrigere Kosten mit sich, da kein Rechtsanwalt für die Einreichung der Unterlagen beim ungarischen Handelsregistergericht erforderlich ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">6. Bevor das Unternehmen das Verfahren der freiwilligen Liquidation einleitet, sollte die Buchführung gründlich überprüft werden. Die Zusammensetzung der Aktiva und Passiva der Bilanz sowie die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten sind zu analysieren, da <strong>während der freiwilligen Liquidation alle Schulden zu begleichen sind</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">7. Es ist ratsam, einen Antrag auf die <strong>Ermäßigung der</strong> während der freiwilligen Liquidation an das ungarischen Steuerbehörde und die Kommunalverwaltungen <strong>zahlenden Steuervorauszahlungen zu stellen</strong>, sofern die voraussichtliche Steuerlast unter den Vorauszahlungen liegt. Dies reduziert spätere Überzahlungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">8. Falls eine <strong>Prüfungspflicht besteht</strong>, sollte bereits vor Beginn der freiwilligen Liquidation Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer gehalten werden, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen.</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li></li>
</ol>



<h1 class="wp-block-heading">Phasen des Verfahrens der freiwilligen Liquidation</h1>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>1. Beginn der freiwilligen Liquidation</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Innerhalb von 30 Tagen nach Beginn</strong> muss das Unternehmen einen <strong>Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit </strong>mit dem Bilanzstichtag des Vortages erstellen. Bei prüfungspflichtigen Unternehmen muss dieser auch geprüft werden. Die Beschlussfassung über den Abschluss muss ebenfalls innerhalb dieser Frist erfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben dem Abschluss hat der Liquidator auch folgende steuerliche Datenübermittlungen und Erklärungen zu erstellen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mitteilung an die Kommunalverwaltung innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der freiwilligen Liquidation,</li>



<li><strong>im Falle einer vereinfachten </strong>freiwilligen<strong> Liquidation:</strong> Mittelung an die ungarische Steuerbehörde mittels Formular <strong>T201T</strong>, ebenfalls innerhalb von 15 Tagen.<br>(Bei normaler freiwilliger Liquidation übernimmt diese Aufgabe ein Rechtsanwalt beim Handelsregistergericht.)</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading">2. <strong>Aufgaben während des Zeitraums der freiwilligen Liquidation</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gläubiger können in den 40 Tagen nach der Veröffentlichung des Beginns der freiwilligen Liquidation ihre <strong>Gläubigeransprüche</strong> anmelden, über die der Liquidator ein Verzeichnis erstellt und dieses an das Handelsregistergericht schickt. Bei Abweichungen zwischen den gemeldeten Forderungen und der Buchhaltung ist eine korrigierte Eröffnungsbilanz zum Eröffnungsdatum zu erstellen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Aufgaben des Liquidators:</strong></h5>



<ul class="wp-block-list">
<li>Einstellung der Geschäftstätigkeit</li>



<li>Eintreibung der Forderungen</li>



<li>Begleichung der Gläubigeransprüche</li>



<li>Auflösung der bestehenden Verträge</li>



<li>Auflösung der Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern</li>



<li>Aufbewahrung von Steuer- und Buchhaltungsunterlagen gemäß gesetzlichem Fristen (auch nach der freiwilligen Liquidation)</li>



<li>wenn nötig der Verkauf von Vermögenselementen</li>



<li>Aufteilung des bestehenden Vermögens unter den Eigentümern</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Während des gesamten Verfahrenszeitraums sind <strong>alle üblichen Steuererklärungen fristgerecht einzureichen</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>3. Abschluss des Verfahrens der freiwilligen Liquidation</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Eine normale </strong>freiwillige <strong>Liquidation kann bis zu drei Jahre dauern.</strong> Innerhalb dieses Zeitraums müssen jährliche Abschlüsse erstellt werden. (Bei vereinfachter freiwilligen Liquidation beträgt die Höchstdauer 150 Tage.) Wird das Verfahren nicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen, wird eine Zwangslöschungsverfahren durch das Handelsregistergericht eingeleitet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Beschluss der Gesellschafter reicht für den Abschluss des Verfahrens – ein gesonderter Beschluss der Gesellschafterversammlung ist nicht notwendig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch <strong>gegenüber der Kommunalverwaltung besteht eine Meldepflicht</strong> – innerhalb von 15 Tagen nach dem Abschlussdatum der freiwilligen Liquidation.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Liquidator hat die folgenden Unterlagen vorzubereiten:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Abschlusssteuererklärungen</li>



<li>Abschluss zur Einstellung der freiwilligen Liquidation</li>



<li>Vorschlag zur Vermögensaufteilung</li>



<li>Beschluss der Gesellschafterversammlung</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bei normaler freiwilligen</strong> <strong>Liquidation</strong> müssen diese Unterlagen <strong>innerhalb von 60 Tagen</strong> <strong>nach dem Abschlussdatum</strong> eingereicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unternehmen, die eine vereinfachte </strong>freiwillige <strong>Liquidation wählen, haben</strong> <strong>insgesamt 150 Tage</strong> Zeit für Abschluss und Einreichung – die Dokumente sind gemäß den <strong>Vorlagen auf der Webseite der staatlichen &nbsp;elektronischen Verwaltung</strong> (<a href="https://magyarorszag.hu/szuf_ugyleiras?id=65a8301d-1887-4d3c-88ab-b4e22aa8519d&amp;_n=cegek_egyszerusitett_vegelszamolasanak_befejezese">hier, nur auf Ungarisch verfügbar</a>) zu erstellen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Einbeziehung der Steuerbehörde erforderlich</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Im Falle einer vereinfachten freiwilligen Liquidation ist zusätzlich das <strong>Abschlussdatum der freiwilligen Liquidation der ungarischen Steuerbehörde </strong>über das Formular T201T<strong> mitzuteilen</strong>. Wird beschlossen, <strong>die Tätigkeit des Unternehmens doch fortzuführen</strong>, ist dies ebenfalls darüber zu melden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kann die vereinfachte freiwillige Liquidation nicht innerhalb von 150 Tagen abgeschlossen werden, ist automatisch <strong>auf die normale </strong>freiwillige <strong>Liquidation umzusteigen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während des Verfahrens der freiwilligen Liquidation sind alle Steuererklärungen und Datenübermittlungen fristgerecht einzureichen, da andernfalls kann eine <strong>Versäumnisstrafe gegen den Liquidator verhängt werden</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Erfüllung aller Pflichten kann die ungarische Steuerbehörde eine rückwirkende <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/11/18/arten-von-betriebspruefungen/">Steuerprüfung</a> einleiten. Eine Löschung im Handelsregister erfolgt erst, wenn die Steuerbehörde eine Bescheinigung an das Handelsregistergericht ausstellt, dass <strong>keine Steuerschulden</strong> oder offenen Verfahren bestehen. Die ungarische Steuerbehörde hat maximal 90 Tage Zeit, um diese Bescheinigung im Falle einer normalen freiwilligen Liquidation und 30 Tage im Falle einer vereinfachten freiwilligen Liquidation auszustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Ausstellung der Bescheinigung löscht das <strong>Handelsregistergericht das Unternehmen aus dem Handelsregister.</strong> Nach der Löschung können die Bankkonten des Unternehmens geschlossen und gleichzeitig die im Vorschlag zur Vermögensaufteilung angegebenen Vermögenswerte an die Eigentümer ausgezahlt oder überreicht werden.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Die freiwillige Liquidation ist die Auflösung eines Unternehmens ohne Rechtsnachfolger und erfordert umfangreiche buchhalterische und steuerliche Maßnahmen. Die Eigentümer können zwischen einer normalen und einer vereinfachten freiwilligen Liquidation wählen – unter Berücksichtigung von Pflichten, Fristen und Kosten. Ein Verfahren der freiwilligen Liquidation erfordert Planung, Genauigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – daher ist es in jedem Fall ratsam, Experten hinzuzuziehen. Die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/rechnungslegungsberatung/">Buchhaltungsexperten von WTS Klient Ungarn</a> stehen Ihnen gerne zur Verfügung!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/09/09/verfahren-der-freiwilligen-liquidation/">Das Verfahren der freiwilligen Liquidation</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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