Stellungnahme der NAV und Ausarbeitung von verbindlichen Steuerfeststellungsanträgen in komplexeren Steuerfragen

In vielen Fällen ist die eindeutige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts selbst bei vollständiger Kenntnis der diesbezüglichen Rechtsvorschriften nicht möglich. In diesen Fällen unterstützen wir unsere Mandanten bei der steuerlichen Beurteilung der geplanten oder laufenden Transaktion, bzw. wir richten eine Anfrage an die Ungarische Steuerbehörde (NAV) oder das Finanzministerium, um unseren Standpunkt über die korrekte Handhabung des Geschäftsvorfalls bestätigen zu lassen.

Stellungnahme der NAV, Stellungnahme des Finanzministeriums – Wozu verpflichten sie?

Obwohl die Stellungnahme der Steuerbehörde oder der Fachhauptabteilung des Finanzministeriums in Ungarn nicht bindend ist, kann sie bei einer Steuerprüfung als Nachweis dienen, dass der Steuerpflichtige in der gegebenen Situation mit der von ihm zu erwartenden Umsicht vorangegangen ist und sich bei der betroffenen Transaktion oder beim Sachverhalt bemüht hat, die Bestätigung eines Experten einzuholen.

Neben der Stellungnahme der NAV kann jedoch die verbindliche Auskunft des ungarischen Finanzamts in Bezug auf bestimmte Steuerarten (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer) die angemessene „Garantie“ liefern. Die Möglichkeit dieses Auskunftsersuchens an das Finanzamt, das in Ungarn in Form eines Antrags erfolgt, ist im Gesetz über die Abgabenordnung eingeräumt und kann durch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters gestellt werden. Der verbindliche Steuerfeststellungsantrag unterliegt einer Gebühr und kann nur für zukünftige Sachverhalte eingereicht werden. Bei einer Steuerprüfung kann er aber in der steuerlichen Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts / des Vertrags oder der Vertragsgattungen bei unverändertem Umfeld die maximale Sicherheit gewährleisten.

Zu unseren wichtigeren Leistungen zählen:
  • Anfrage um Stellungnahme der NAV des Finanzministeriums
  • Zusammenstellung der verbindlichen Steuerfeststellungen bei zukünftigen Großtransaktionen
  • Einreichung von APA-Anträgen zur Sicherstellung und Bestätigung der Ermittlung des üblichen Marktpreises

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