Die mit großem Interesse verfolgten und im Weiteren erläuterten neuen Regelungen für die Umsatzsteuer bei fortlaufend erbrachten oder periodisch abgerechneten Lieferungen oder Leistungen werden im Sinne des soeben vom Parlament verabschiedeten Änderungs-vorschlags nun doch noch nicht am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Das Parlament hatte bereits im Vorjahr die Gesetzänderung verabschiedet, die im Gegensatz zu der zurzeit gültigen Regelung das Entstehen der Umsatzsteuerverbindlichkeit bei fortlaufenden Lieferungen oder Leistungen nicht an den Zahlungstermin knüpft, sondern – als Hauptregel – an den letzten Tag der betreffenden Abrechnungsperiode.
Als sich herausstellte, dass die Umstellung der Fakturiersysteme und Aufzeichnungen bei den Unternehmen eine längere Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen würde, hat das Parlament einen Änderungsvorschlag verabschiedet, nach dem die geänderten Vorschriften für die Abrechnung bestimmter Zeiträume vorläufig nicht angewendet werden müssen.