04.01.2015

Newsletter II/2014 – Wussten Sie schon? – Details zu den steuerfreien Zuwendungen

Nicht rückzahlungspflichtige Unterstützungen können vom Arbeitgeber nun auch für die Tilgung von Wohnkrediten steuerfrei geleistet werden. Das Spektrum der zu Wohnzwecken geleisteten Unterstützungen wird also zum Vorteil der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer erweitert.

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