15.01.2015

EKAER – Ab dem 1. Februar 2015 kann das NAV bereits Strafen auferlegen. Worauf ist im Zusammenhang mit den Veränderungen zu achten?

Sogar in der Weihnachtszeit wurden die Vorschriften für das System zur Kontrolle von Warentransporten im Straßenverkehr („Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer”, kurz „EKAER“) geändert, wobei am letzten Tag des Jahres auch noch zwei wichtige ministerielle Verordnungen zu diesem Thema herausgegeben wurden. Wegen des rapiden Tempos in der Rechtsprechung und der wenigen offiziellen Kommentare gibt es rund um dieses Thema noch immer sehr viele Ungewissheiten. Dabei wird das System bereits ab 1. Februar 2015 in Kraft sein, das Finanzamt NAV kann danach den ohne EKAER-Nummer tätigen Transportfirmen bedeutende Strafen auferlegen. Mit der folgenden Zusammenfassung der wichtigeren Änderungen, die zum Jahresende in den EKAER-Regelungen vorgenommen wurden, möchten wir Ihnen bei den Vorbereitungen helfen.

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