06.03.2015

Gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Rechnungsausstellung und den Fakturierungsprogrammen

Hiermit möchten wir Sie über die wesentlichen zukünftigen gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Rechnungsausstellung und den Fakturierungsprogrammen wie folgt informieren.

Gemäß den neuen Vorschriften der Verordnung Nr. 23/2014 des Wirtschaftsministeriums (im Weiteren: Verordnung) muss der Steuerpflichtige ab dem 1. Juli 2015 zum Zweck einer eventuellen Kontrolle seitens der Steuerbehörde die Daten der im xml-Format aufbewahrten Rechnungen in einer festgelegten Datenstruktur und bei sonstigen, in elektronischer Form aufbewahrten Rechnungen in einer festgelegten Datenstruktur oder im pdf-Format bereitstellen.

Die andere wesentliche Änderung der Verordnung wird erst am 1. Januar 2016 in Kraft treten und sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt das Rechnungsausstellungsprogram über eine selbständige, in das Programm eingebaute Funktion namens „Datenmeldung zur steuerbehördlichen Kontrolle“ verfügen muss, mit deren Hilfe das ungarische Finanzamt die Daten auf folgende Weise exportieren kann:

  • durch Eingabe des Anfangs- und des Enddatums (Jahr, Monat und Tag) – die Daten der im gegebenen Zeitraum ausgestellten Rechnungen bzw.
  • durch Eingabe der ersten und letzten Nummer – die Daten der in ein gegebenes Intervall fallenden Rechnungen.

Wenn Sie dazu noch nähere Informationen brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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