05.01.2017

Newsletter I/2017 – Schreiben der Steuerbehörde über Produktgebühren

Was muss ich tun, wenn ich von der Steuerbehörde NAV ein Warnschreiben über Produktgebühr erhalten habe?

Im vergangenen Monat erhielten zahlreiche Unternehmen per E-Mail ein Schreiben über Produktgebühren. Nach dem ersten Schock, der in der Regel alle von uns trifft, wenn wir einen Brief von der Steuerbehörde NAV erhalten, stellen sich bei dem sorgsamen Lesen des Briefes wahrscheinlich mehrere Fragen. Nachstehend beantworten wir einige grundlegende Fragen.

Warum hat gerade meine Firma diesen Brief erhalten? Was waren die Auswahlkriterien?

Die Steuerbehörde NAV hat die betroffenen Firmen aufgrund Informationen aus Datenbanken, die ihr zur Verfügung stehen, ausgewählt. Bei der Beantragung von EKAER-Nummern müssen zum Beispiel unter anderen auch die Zolltarifnummer der transportierten Produkte angegeben werden. Da das Gesetz über die Produktgebühren auch anhand der Zolltarifnummer bestimmt, welche Produkte produktgebührenpflichtig sind, ist der Steuerbehörde anhand der Zolltarifnummer aus der EKAER-Datenbank bekannt, wenn eine Firma produktgebührenpflichtige Produkte verkaufte.

Bedeutet der von der Steuerbehörde NAV erhaltene Brief automatisch, dass die Firma der Produktgebührenpflicht unterliegt und sie die damit verbundenen Anmeldungs-, Erklärungs- und Zahlungspflicht erfüllen muss?
Im Brief der Steuerbehörde NAV wird lediglich die Tatsache festgestellt, dass die Firma produktgebührenpflichtige Produkte besaß. Danach äußert sich die Steuerbehörde nur über die hypothetisch, eventuell entstehenden Verpflichtungen. Der Besitz von produktgebührenpflichtigen Produkten bedeutet nämlich nicht automatisch, dass Produktgebühren auch entrichtet werden müssen.
In welchen Fällen entstehen die obigen Verpflichtungen?
Die Pflicht zur Zahlung von Produktgebühren entsteht zum Beispiel in dem Fall, wenn produktgebührenpflichtige Produkte (Akkus, Verpackungsmaterial, sonstige Erdölprodukte, Gummireifen, elektronische Anlagen, Büropapier, Werbeträgerpapier, sonstige Kunststoffprodukte, sonstige chemische Produkte) aus dem Ausland importiert werden und zu eigenen Zwecken verwendet oder im Inland in Verkehr gebracht werden.
Auf welchen Zeitraum muss sich die obige Inspektion erstrecken?
Der Brief von der Steuerbehörde NAV befasst sich mit der Produktgebührenpflicht für das Jahr 2015, wir sind aber der Meinung, dass die Nachholung eventueller versäumter Pflichten innerhalb der Verjährungsfrist ratsam ist, damit man der Steuerbehörde keine Angriffsfläche bei einer späteren, umfassenden Prüfung bietet und dadurch eventuelle Strafen vermeiden kann.
Was ist noch zu tun?
In erster Linie ersucht die Steuerbehörde die Firmen, ihre Verzeichnisse zu prüfen. Sollte die Entstehung einer Produktgebührenpflicht (Anmeldung, Erklärung, Zahlung) festgestellt werden, sollte diese so schnell wie möglich erfüllt werden.
Für den Fall, wenn nach der Überprüfung der Transaktionen und Verzeichnisse festgestellt wird, dass die Firma keiner Produktgebührenpflicht unterliegt, ersucht die Steuerbehörde NAV die Firmen, den Kontakt mit der gemäß dem Sitz zuständigen Steuer- und Zollverwaltung zum Zweck eines Datenabgleichs aufzunehmen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Mehrheit der Firmen der Produktgebührenpflicht unterliegt, obwohl dies selbst für die Geschäftsleitung nicht eindeutig ist. Aus diesem Grund ist unser Standpunkt, dass es sich auf jeden Fall lohnt, zuerst die Verzeichnisse bzw. die Firmenprozesse zu prüfen, um zu erfahren, ob eine Verpflichtung entsteht. Da die Regelung der Produktgebühren ziemlich komplex ist, raten wir Ihnen in dieser Phase die Hilfe eines Produktgebührenexperten in Anspruch zu nehmen.
Für Ihre Fragen zu diesem Themenbereich stehen Ihnen unsere Produktgebührenexperten gerne zur Verfügung.

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