17.01.2017

Steuerfreie Erstattung der Kindergarten- und Kinderkrippenkosten durch den Arbeitgeber

ovoda

Viele Eltern die den beruflichen Wiedereinstieg planen, machen sich Gedanken darüber, in welchem Verhältnis das verdiente Einkommen und die Kosten für die Unterbringung des Kindes im Kindergarten zueinander stehen. Auf der anderen Seite sind Arbeitgeber oft dazu bereit zusätzliche Lasten auf sich zu nehmen, um den schnellstmöglichen beruflichen Wiedereinstiegs eines Mitarbeiters mit entsprechenden Fachkenntnissen, Erfahrungen und Kompetenzen zu fördern, was zu einem langfristig Erfolg des Unternehmens  führt. Die Erweiterung des Umfangs von steuerfreien Förderungen, welche WTS Ungarn teilweise als persönlichen Erfolg betrachtet (da wir unseren diesbezüglichen Standpunkt bei allen Entscheidungsforen betont haben), stellt für die Unternehmen eine kosteneffektivere Lösung dar.

Ab dem 1. Januar 2017 wurde der Kreis von Sachleistungen erweitert, die vom Arbeitgeber gewährt werden können. Nun können über die Kinderkrippenleistungen hinaus auch die Kindergartenleistungen, sowie die Kosten für die Verpflegung in Kindergärten und Kinderkrippen, steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden. Das heißt, dass ab 2017 sowohl die Kosten für Aufsicht als auch die Kosten für Verpflegung in beiden Einrichtungstypen gleich bewertet werden.

Dadurch können Arbeitgeber die Kosten, die für den Arbeitnehmer zur Deckung des Kindergartens und der Kindergrippe entstehen würden, ganz oder teilweise erstatten, ohne das Einkommen des Arbeitnehmers zu steigern und dadurch ohne weitere Steuerlast, abgesehen von den an sich übernommenen Kosten.

Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter mit Kleinkindern baldmöglichst wieder beschäftigen wollen und sich dafür auch stark einsetzen würden durch beispielsweise die Eröffnung einer Kinderkrippe im Unternehmen, haben wir eine gute Nachricht: die Ausschreibung GINOP-5.3.8-16 für die Unterstützung der Errichtung von Kinderkrippen am Arbeitsplatz fördert die Beschäftigung von Mitarbeitern mit Kleinkindern. Im Rahmen der Ausschreibung sollen 2,8 Milliarden Forint ausdrücklich für Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Hälfte des Betrags ist ausdrücklich für Klein- und Mittelbetriebe verfügbar.

Die Förderung kann bis zu 100% aller erstattungsfähigen Kosten decken; die Förderungssumme muss mindestens bei 8 Millionen Forint und kann höchstens bei 100 Millionen Forint liegen. Die Förderung ist eine nicht zurückzuzahlende Förderung.

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