30.03.2017

Arbeitsaudit aus rechtlicher Sicht

ArbeitsauditDas gesetzliche Umfeld, das sich dynamisch verändert und immer komplexer wird, stellt die Arbeitgeber immer wieder vor neue Herausforderungen.

Die Konformität mit den jeweils geltenden Rechtsnormen (und dadurch in erster Linie, doch nicht ausschließlich das Vermeiden von Bußgeldzahlungen und die Sicherung geregelter Arbeitsbeziehungen) ist ein solcher Anspruch des Arbeitgebers, für deren Erreichung das Arbeitsaudit ein entsprechendes Mittel sein kann. 

Welche Ziele hat ein Arbeitsaudit? 

Ein Arbeitsaudit hat das Ziel, kritische Bereiche in den Beziehungen im Beziehungssystem zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern durch die Prüfung der einschlägigen arbeitsrechtlichen Dokumente, unter Bewertung der rechtlich relevanten Umstände die kritischen Segmente zu erfassen und zu analysieren, die vom arbeitsrechtlichen Aspekt ein Risiko darstellen könnten. Nur ein Teil der beim Arbeitsaudit aufgedeckten Probleme wird durch die Nichteinhaltung von Rechtsnormen ausgelöst.

Als weiteres Ziel bietet das Arbeitsaudit dem Arbeitgeber ein angemessenes und wirksames Mittel zur Minimierung oder Beseitigung der aufgedeckten arbeitsrechtlichen Risiken (z.B. bei der Erstellung von Musterarbeitsverträgen und Musterinfoblättern, bei der Ausarbeitung von internen Regelungen und der Einführungsunterstützung).

Wie läuft ein Arbeitsaudit ab? 

Das Arbeitsaudit kann man in drei Abschnitte aufteilen:

  1. Datensammlung und Informationserhebung

Bei der Datensammlung werden vom Arbeitgeber unter anderem die folgenden arbeitsrechtlichen Dokumente angefordert:

  • Arbeitsverträge;
  • Informationen des Arbeitgebers (die unter anderem die wesentlichen Arbeitsbedingungen bzw. deren Änderung, die Auslandsentsendung sowie den Anfang- und Abschlusszeitpunkt des Arbeitszeitrahmens berühren bzw. berühren können);
  • Ausbildungs- bzw. Studienverträge;
  • Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot;
  • Register der Arbeits- und Ruhezeiten;
  • Satzungen des Arbeitgebers.

Ferner werden auch Fragen geklärt, die arbeitsrechtliche Risiken tragen könnten. Darunter die lokal üblichen Gepflogenheiten beim ungarischen Arbeitgeber (z.B., wie die vor Ort gängige und allgemein bekannte Mitteilung abläuft), ob eine vertretungsrechtberechtigte Gewerkschaft existiert und ob es einen Betriebsrat gibt oder der Arbeitgeber an einem Kollektivvertrag gebunden ist. 

  1. Aufarbeitung

Im Besitz der zur Verfügung stehenden Daten und Informationen wird geprüft, ob die vom Arbeitgeber angewendeten Rechtsmittel der jeweils gültigen Rechtsordnung in erster Linie den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, der Arbeitsschutz und die Arbeitskontrolle entsprechen. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, da der Arbeitgeber auch andere Rechtsvorschriften bei der Beschäftigung einzuhalten hat, wie z.B. das Gesetz über Selbstbestimmungsrecht und Informationsfreiheit.

  1. Auswertung 

Beim Arbeitsaudit werden folgende Probleme während der Prüfung der Praxis der Arbeitgeber typischerweise entdeckt:

  • Versäumnisse in der Übergabe der Arbeitgeberinformationen;
  • ungültige Klauseln in Arbeitsverträgen;
  • interne Handlungen oder Regelungen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen;
  • fehlende oder fehlerhafte Führung von Arbeits- und Ruhezeitnachweisen;
  • rechtswidrige Behandlung der personenbezogenen Daten, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Kontrollrecht (z.B. der Kontrolle der E-Mails am Arbeitsplatz);
  • Versäumnisse bei der Erklärungsabgabe- und Datenoffenlegungspflicht.

Für Lösungsmöglichkeiten der aufgedeckten arbeitsrechtlichen Probleme bietet das Arbeitsaudit angemessene und wirksame Mittel.

Das Arbeitsaudit kann wie bereits oben ausführlich erläutert den Arbeitgebern in Ungarn dabei helfen, ein geeignetes, risikofreies rechtliches Umfeld auszugestalten.

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