03.04.2017

Strategische Gesichtspunkte der Umstellung auf IFRS

Neu im Jahr 2017 ist, dass jede Gesellschaft in Ungarn, die zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet ist, die Buchhaltung und Bilanzierung nach IFRS erstellen kann. Die Option zur vorgeschriebenen Rechnungslegung nach internationalen Standards, die bis jetzt nur für börsennotierte Gesellschaften oder Kreditinstitute bestand, ist nun für einen größeren Unternehmenskreis möglich. Auch unter den KMU-s sind zahlreiche Firmen in Ungarn zu finden, deren Nettoumsatz in den zwei Geschäftsjahren vor 2017 durchschnittlich 300 Millionen HUF (ca. 960.000 EUR) überschritt. Für diese Unternehmen ist spätestens ab 2017 die Buchprüfung verpflichtend, aber damit wurde ihnen auch die Möglichkeit zur Buchhaltung nach IFRS eröffnet. Die Frage hierbei lautet: Für wen ist diese Option empfehlenswert?

Geschäftsführer aufgepasst: Rechnungslegung nach IFRS lohnt sich nicht für jedes Unternehmen 

Falls das ungarische Unternehmen keine Tochtergesellschaft eines nach IFRS bilanzierenden internationalen Konzerns ist, bedeutet die Umstellung auf IFRS lediglich, dass anstelle des ungarischen Rechnungslegungsgesetzes nun die IFRS-Richtlinien festlegen, wie die wirtschaftlichen Vorgänge verbucht werden. Die nach diesen Standards erstellten Berichte darf nur ein Bilanzbuchhalter mit IFRS-Qualifikation zusammenstellen. Zudem muss die Unternehmensleitung die schon bekannten Rechnungslegungsvorschriften in dem Verfahren nach IFRS neu lernen. Da kann es nur ein schwacher Trost sein, dass die eigenen Daten mit denen der ebenfalls nach IFRS bilanzierenden, in einem anderen Land arbeitenden Konkurrenz besser vergleichbar sind.

Aufgrund von steuerlichen oder anderen strategischen Überlegungen können die nach IFRS bilanzierenden Konzerne der in die Konsolidierung einbezogenen ungarischen Tochterunternehmen auch entscheiden, die Umstellung auf IFRS bei der Tochtergesellschaft in Ungarn abzulehnen oder zu verschieben.

Falls jedoch durch die Umstellung im ungarischen Tochterunternehmen keine steuerlichen oder strategischen Nachteile entstehen, dürfen sich Mitarbeiter im Rechnungswesen, die von nun an nach IFRS arbeiten, klar als Gewinner fühlen, da durch den Wegfall der zwei verschiedenen Buchführungssysteme die daraus resultierende Mehrbelastung entfällt. 

Auf Termine achten und die Auswahlmöglichkeiten gut überdenken!

Wenn die Vorbereitung auf die Umstellung für die sommerliche Saure-Gurken-Zeit geplant ist, kann man mit dem sich nähernden Jahresende schnell in Zeitnot geraten. Obwohl es ausreichend ist, die Umstellung 30 Tage vor dem jährlichen Bilanzstichtag anzumelden, muss mindestens einem Mitarbeiter Zeit eingeräumt werden, um die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter mit IFRS-Qualifikation abzuschließen. Auch die Zahlen vom Vorjahr müssen vergleichbar gemacht werden. Die Notwendigkeit der Umgestaltung des integrierten Informatiksystems muss ebenfalls zeitlich gut überdacht sein, damit die notwendige IT-Entwicklung nicht lückenhaft ist oder sogar ausbleibt. Anstatt der Reduzierung von Mehrarbeit kann man sich leicht in der Situation wiederfinden, dass die früher automatisch entstandenen Aufstellungen nun manuell erstellt werden müssen.

Es ist empfehlenswert, unseren Wirtschaftsprüfer zu fragen, ob er eine IFRS-Qualifikation hat und ob er unserem Unternehmen vor dem Jahresende behilflich sein kann. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit müssen Gesellschaften, bei denen das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bis zum 30. November neben der Anmeldung zur IFRS-Umstellung auch einen Wirtschaftsprüfungsbericht über die Anpassung der Vorjahreszahlen an die IFRS Vorschriften beifügen.

Die Umstellung muss auch aus steuerlichen Gesichtspunkten überdacht werden! Der Gesetzgeber bemühte sich durch zeitweilige Regelungen die Haushaltseinnahmen zu sichern, hat aber bei der Bewertung des Anlagevermögens Auswahlmöglichkeiten gelassen, die Auswirkungen auf die Höhe der Körperschaftssteuer haben. Eine zeitgemäße und detaillierte Vorbereitung kann hier auch von Vorteil sein.

Unsere Zusammenfassung über die Umstellung auf IFRS haben wir nicht zufällig direkt nach dem Abschluss der Vorjahreszahlen publiziert. Unserer Überzeugung nach ist dies der richtige Zeitpunkt, um mit der Vorbereitung auf die Umstellung anzufangen.

Tax, Legal, Consulting

Die drei Dienstleistungsbereiche, die in unserem Firmenlogo aufgelistet sind und die steuerlichen, rechtlichen und handelsrechtlichen Bereiche abdecken, sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Umstellung auf IFRS. Bei meiner strategischen Einführung habe ich diese Gesichtspunkte nur deshalb erwähnt, weil ich Sie auf dieses Thema aufmerksam machen wollte.

Meine Kollegen werden Ihnen in den nächsten Wochen die Vorschriften und Regeln hinsichtlich der IFRS Umstellung in Ungarn näher erläutern. Es lohnt sich, auch diese Artikel durchzulesen.

Den Artikel über die ersten rechnungslegerischen Schritte der Umstellung auf IFRS können Sie hier lesen!

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