02.05.2017

Online-Rechnungsstellung ab dem 1. Juli 2018

Die erwartete Ankündigung des Wirtschaftsministeriums ist erfolgt: Ab dem 1. Juli 2018 wird die Online-Datenübermittlung bei der Nutzung von Rechnungsstellungsprogrammen obligatorisch, ab dem 1. Juli 2017 kann dieses Datenübermittlungsverfahren von den Steuerzahlern getestet werden.

Darauf muß bei der Umstellung, bzw. der Testphase noch unbedingt geachtet werden: Ab dem 1.Juli 2017 bleiben die Vorschriften hinsichtlich der aufgeschlüsselten Umsatzsteuer-Datenübermittlung unverändert, so ändert sich auch nichts an der Datenübermittlungspflicht von Rechnungen, die mindestens 1 Million HUF (ca. 3.200 EUR) weiterberechnete Steuern enthalten.

Die Online-Rechnungsstellung ist ein neues Instrument zur Legalisierung der Wirtschaft (neben den Online-Kassen und dem EKAER-System). Die Testversion wird von uns mit viel Spannung erwartet, damit wir unsere Meinung über die Realisierung in der Praxis auch äußern können.

Die Ergebnisse der Maßnahmen gegen die Schattenwirtschaft sind bereits sichtbar: Laut Daten der Europäischen Komission ist die Höhe der Umsatzsteuerlücke von jährlich 22.24% in 2013 um 4,3% auf 17,95% in 2014 zurückgegangen.

Eine sehr wichtige Bedingung zur erfolgreichen Online-Datenübermittlung ist eine ordnungsgemäß arbeitende Datenexportfunktion des Rechnungsprogramms, die die in den relevanten gesetzlichen Vorschriften festgelegten Dateninhalte auflistet. Unser Expertenteam steht Ihnen in Verbindung mit der Überprüfung Ihres Rechnungsprogramms gerne zur Verfügung.

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