Im Zusammenhang mit der Umstellung der Buchführung auf Fremdwährung in Ungarn ist es für die Gesellschaften empfehlenswert, ihre Verträge durchzusehen, um die Währung der Verträge zu ermitteln, bzw. zu prüfen, ob es eine Möglichkeit auf die Änderung der in HUF geschlossenen Verträge gibt. Dr. Tamás Felsmann, Fachanwalt für Steuerrecht von WTS Klient Ungarn spricht über die Regelungen zur Umstellung der Buchführung auf Fremdwährung und über die besondere Berichterstattungspflicht im Video.
<iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/T4MsGZ-ye5Y?rel=0&showinfo=0" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>