Der Titel unseres Artikels ist ungewöhnlich und unkonventionell. Obwohl er nicht als Worträtsel gedacht war, ist er trotzdem zu deuten und wir verraten am Ende unseres Artikels die Lösung. Jeder Beruf hat seine eigenen Sprachbesonderheiten (die für Außenstehende schwer zu verstehen sind).
NAV, ÁFA, EKAER: die ungarischen Schlager
Heutzutage kann bereits das Lesen und Deuten des Briefes eines Steuerberaters eine Herausforderung darstellen, wenn die speziellen Fachausdrücke und das sich rasant ändernde Umfeld im internationalen Steuerwesen betrachtet werden. Auch vonseiten der Kunden wird erwartet, dass unsere Beiträge kurz, schnörkellos und verständlich sind. Diese Erwartungen werden jedoch seitens der Organe von EU und OECD, die sich mit Steuerangelegenheiten befassen, nicht erleichtert. Um dem Steuerbetrug und der aggressiven Steuerplanung Einhalt zu gebieten, wurde von ihnen in den vergangenen 3-4 Jahren verblüffend viel Fachmaterial erstellt, und zu jeder neuen Terminologie kommt auch eine neue Abkürzung dazu.
Zu alledem können wir getrost die ungarischen Besonderheiten dazugeben. Investoren, die neu nach Ungarn kommen, kennen nicht viele ungarische Abkürzungen, aber sie lernen, nachdem sie nach kurzer Zeit Ungarns Steuergesetze kennen, bereits den Ausdruck 27%, hinter dem nichts anderes steckt, als die als Weltrekord zählende ungarische Umsatzsteuer, nämlich den USt.-Satz (ÁFA). Sie wissen darüber hinaus, dass ein Brief von der NAV (ungarische Nationale Steuer- und Zollbehörde) nur selten etwas Gutes bedeutet. Denjenigen, die auch die Abkürzung EKAER (elektronisches System zur Kontrolle von Warentransporten im Straßenverkehr) kennen, muss nicht genauer erklärt werden, dass die Steueradministration in Ungarn auch gar nicht zu vernachlässigen ist (obwohl der Kampf gegen die Schwarzwirtschaft in aller Interesse liegt, lässt der durch die Gegenmittel verursachte Verwaltungsmehraufwand leider eindeutig die Kosten steigen).
BEPS, ATAD, AEOI und die anderen ausländischen Ankömmlinge
Lassen Sie uns nach Aneignung der bekanntesten ungarischen Abkürzungen nun anschauen, womit die EU und die OECD die Steuerzahler beglückten. Den Ausdruck BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) müssen wir nicht mehr umschreiben und es ist auch allgemein bekannt, dass es dabei auf dem Gebiet der direkten Steuern um Aktionspunkte gegen Steuervermeidung geht. Die europäischen Varianten des Aktionsplans sind ATAD I und ATAD II (Anti-Tax-.Avoidance-Directive – Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken). Über MLI (Multilateral Instrument), hinter dem multilaterale Maßnahmen stecken, haben wir bereits früher berichtet. Zum „Facelifting” der zwischen den einzelnen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird dieses Übereinkommen eine praktische und wirksame Lösung bieten.
Den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung kennen wir bereits aus den obigen Ausführungen. Noch wichtiger ist jedoch die Frage, wie die Steuerbehörden bei Transaktionen, bei denen mehrere Länder betroffen sind, an Informationen gelangen können. Man sollte nicht glauben, dass die NAV von Einkünften, die jemand im Ausland erhält, keine Informationen bekommen wird. Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten wird durch mehrere Mittel ermöglicht. AEOI (Automatic Exchange of Information – automatischer Austausch von Informationen) und CRS (Common Reporting Standard) ergänzt mit den US-Regelungen von FATCA (Foreign Account Tax Compliance) können den Steuerprüfern genügend gute Munition liefern. Es könnte gut möglich sein, dass wir über unsere Einkünfte auf einem ausländischen Konto gerade ein Warnschreiben von der NAV erhalten werden, das beinhaltet, dass es sich gehören würde, über diese Einkünfte bei der Steuerbehörde eine Erklärung abzugeben.
DAC: die verkürzten Richtlinien
Auch über Transaktionen, die früher mit bedingten Vereinbarungen „bombensicher“ gemacht wurden, tauschen die EU-Mitgliedsstaaten Informationen aus. Dies wird durch die Richtlinie DAC3 ermöglicht und mit der länderbezogenen Berichterstattung CbCR (Country-by-Country Reporting) vervollständigt. Die Grundlagen hierzu legt neben dem BEPS-Aktionsplan auch die Richtlinie DAC4 fest. Dazu kommt die Richtlinie DAC5 mit der Verpflichtung zum Austausch von Informationen über den tatsächlichen Eigentümer. So kann auch im Falle einer Gesellschaft ruhig gesagt werden, dass das Leben der Steuerzahler vor den Steuerprüfern wie ein offenes Buch sein wird.
Aufgrund unserer kurzen und hoffentlich passend zur Sommerzeit auch leicht verdaulichen Zusammenfassung können Sie mit Erfolg auch unseren Titel übersetzen: Die Ausarbeitung des BEPS-Aktionsplans, vervollständigt mit den hierzu unterstützenden EU-Regelungen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, stellt auch für die ungarische Steuerbehörde eine gute Nachricht dar. Fraglich ist, ob sich die Steuerzahler in Ungarn wegen der steigenden Administrationskosten darüber freuen können und ob sie in der Lage sein werden, diesem, sich turbulent ändernden Rechtsumfeld folgen zu können?