05.04.2018

Glücksspielabgabe bei internationalen Preisausschreiben in Österreich

Austrian-Tax-News-2018Wer internationale Lotterien oder Preisausschreiben veranstaltet, muss gut aufpassen. Wenn sich diese auch an die österreichische Öffentlichkeit richten, berechnet der Fiskus die Glücksspielabgabe vom Wert der gesamten ausgeschriebenen Gewinne.

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (24.01.2017, Ro 2015/16/0038, Ro 2015/16/0039 und Ro 2015/16/0035) hat zur Frage, welche Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe bei an die Öffentlichkeit gerichteten unentgeltlichen länderübergreifenden Preisausschreiben maßgeblich ist, entschieden. § 58 Abs. 3 GSpG lautet: „Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung (…) unterliegen einer Glücksspielabgabe von 5 vH der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinn), wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet.“

Frage der Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe

Fraglich war, ob die Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe bei Inlandsbezug die weltweit ausgelobten Preise umfasst oder nur jenen Teil, der auf Österreich entfällt. Nach dem VwGH ist § 58 Abs 3 GSpG dahingehend auszulegen, dass die Summe der gesamten in allen Ländern in Aussicht gestellten Gewinne die Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe (5 %) in Österreich bildet. Dies gilt unabhängig von der Intention des Veranstalters, dass nur ein Teil der Gewinne inländischen Teilnehmern zukommen soll.

Steuerrisiko für Veranstalter

Laut Interpretation des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes bedeutet das folgendes: Werden Gewinnspiele beispielsweise in Deutschland veranstaltet, und können daran auch österreichische Kunden teilnehmen, so unterliegen die gesamten Gewinne dieser Gewinnspiele in Österreich der Glücksspielabgabe. Empfehlenswert erscheint bei unentgeltlichen länderübergreifenden Preisausschreibungen, Österreich nicht (mehr) miteinzubeziehen bzw alternativ für Österreich ein separates Preisausschreiben zu veranstalten. 

Falls Sie noch mehr über die Regelungen bezüglich Glücksspiele in Österreich erfahren möchten, besuchen Sie bitte die Homepage von WTS Österreich!

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