04.09.2018

Dramatische Veränderungen im System der Sozialbeitragsteuer und der Gesundheitsabgabe ab 2019

szocho

Das Parlament hat die Steuergesetzänderungen für 2019 verabschiedet, wodurch das Steuersystem in Ungarn effizienter gestaltet werden soll. In unserem Artikel versuchen wir nützliche Informationen über die Zusammenlegung und Änderungen des Gesundheitsbeitrags (eho) und der Sozialbeitragsteuer (szocho) zu liefern, um Hilfestellung für die damit verbundenen Geschäftspläne für 2019 zu geben.

Abschaffung der Gesundheitsabgabe 

Die Gesundheitsabgabe und die Sozialbeitragssteuer werden zusammengeführt. Dadurch wurde in Ungarn ein neues Gesetz zur Sozialbeitragsteuer geschaffen (Gesetz Nr. LII von 2018 zur Sozialbeitragsteuer), das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Das neue Gesetz entspricht den jetzt geltenden zwei Gesetzen (Gesundheitsabgabe und Sozialbeitragsteuer) und ist quasi eine Kombination aus beiden. 

Der Satz der Sozialbeitragsteuer beläuft sich weiterhin auf 19,5% der Steuerbemessungsgrundlage. Obwohl die Gesundheitsabgabe in Ungarn als Steuerart abgeschafft wird, muss an ihrer Stelle für folgende Auszahlungen eine Sozialbeitragsteuer abgeführt werden:

unter den Einkünften, die laut Einkommensteuer gesondert besteuert werden:

  • Lohnnebenleistungen [§ 71 EStG],
  • einzelne bestimmte Bezüge, die nicht als Lohnnebenleistungen gelten [§ 70 EStG] sowie
  • Einkünfte aus Zinsvergünstigungen [§ 72 EStG].

Zusätzlich zur obigen Auflistung fällt für die im Nachhinein aufgeführten Einkünfte, nach denen bis jetzt eine Gesundheitsabgabe in Höhe von 14% entrichtet werden musste, eine Sozialbeitragsteuerpflicht an:

  • Einkünfte aus der Auflösung einer Körperschaft [§ 68 EStG],
  • Erträge aus Wertpapierleihe [§ 65/A EStG]
  • Dividenden [§ 66 EStG], Einkommensteuerbemessungsgrundlage für Einzelunternehmer [§ 49C EStG] und
  • Erträge aus Wechselkursgewinnen [§ 67 EStG].

Das Gesetz beinhaltet einen Steuersatz von 19,5% im Vergleich zur bisherigen Gesundheitsabgabe in Höhe von 14%.

Demzufolge wird die anfallende Steuerlast für 2019 nach diesen Einkünften steigen. Derzeit muss die Gesundheitsabgabe in Ungarn nur solange abgeführt werden, bis die bezahlten Krankenversicherungsbeiträge und die 14%-ige Gesundheitsabgabe im Steuerjahr zusammen die Höhe von HUF 450.000 (ca. 1.400 EUR) erreichen. Ab 2019 wird die Sozialbeitragsteuer solange fällig werden, bis das Einkommen der natürlichen Person im Steuerjahr das 24fache des Mindestlohns erreicht. In diesem Rahmen werden Lohnnebenleistungen, einzelne bestimmte und nicht als Lohnnebenleistungen geltende Bezüge sowie Erträge aus Zinsvergünstigungen nicht berücksichtigt. In Zahlen ausgedrückt: 19,5% vom 24fachen des Mindestlohns für 2018 (138.000 HUF – ca. 425 EUR) betragen 645.840 HUF (ca. 2.000 EUR). Die Obergrenze im nächsten Jahr liegt damit deutlich höher als in diesem Jahr. Diese Zahl wird sich aufgrund der Änderung (Erhöhung) des Mindestlohns im Jahr 2019 nochmal ändern.

Änderungen der Vergünstigungen der Sozialbeitragsteuer

Das neue Gesetz zur Sozialbeitragsteuer hebt teilweise die Steuervergünstigung bei der Beschäftigung von Personen unter 25 und über 55 Jahren sowie die Steuerbegünstigung für die in den freien Wirtschaftszonen tätigen Unternehmen auf. Gleichzeitig werden neue Steuervergünstigungen eingeführt, so z.B. bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und auch bei Workfare-Arbeitnehmer können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus werden steuerliche Anreize für die Beschäftigung von Berufseinsteigern eingeführt.

Steuervergünstigungen können für das Jahr 2019 für die Beschäftigung von:

  • in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmern, deren Arbeitsumfeld keine Qualifikationen erfordert
  • Berufseinsteigern
  • Frauen, die drei oder mehr Kinder erziehen und in den Arbeitsmarkt eintreten
  • Menschen mit Behinderungen
  • Workfare-Arbeitnehmern
  • Forschern
  • sowie Steuervergünstigungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

in Anspruch genommen werden.

Unser Artikel deckt das neue Gesetz zur Sozialbeitragsteuer nicht vollständig ab und versucht nur die wichtigsten Änderungen aufzuzeigen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung, wenn Sie konkrete Fragen hinsichtlich der Gesetzesänderung haben.

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