Ungarns Finanzminister Mihály Varga und David B. Cornstein, der US-Botschafter in Ungarn, haben am 25. Oktober 2018 das Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen unterschrieben, das auf internationaler Ebene ein effektiveres Auftreten gegen Steuerhinterziehung ermöglicht.
Der Abschluss des Abkommens zum Informationsaustausch in Steuersachen, das den automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten (Country-by-Country Reports, CbCR) ermöglicht, ist für die ungarischen Geschäftseinheiten, deren oberste Muttergesellschaft in den USA ansässig ist und die einer multinationalen Unternehmensgruppe angehören, eine gute Nachricht. Ohne das Abkommen zum Informationsaustausch wären sie erstmals frühestens zum Jahresende verpflichtet gewesen, den ungarischen Steuerbehörden einen länderbezogenen Bericht einzureichen. Wenn jedoch das Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen bis zum Jahresende in Kraft tritt, sind die oben genannten ungarischen Geschäftseinheiten von der länderbezogenen Berichterstattung befreit.
Das Abkommen wird zuerst dem ungarischen Parlament vorgelegt und kann anschließend verkündet werden. Wir werden unsere Leser über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach der Verkündung informieren.
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