06.04.2021

Bald wird es auch in Ungarn Pflicht werden, ein System zur Meldung von Missbräuchen einzuführen

Es ist sinnvoll rechtzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen

System zur Meldung von Missbräuchen

Die Mitgliedstaaten (und so auch Ungarn) müssen bis zum 17. Dezember 2021 die EU-Richtlinie in ihr nationales Rechtssystem implementieren, die für bestimmte Unternehmen verbindlich vorschreibt, ein System zur Meldung von Missbräuchen (interne Meldekanäle) zu schaffen und zu betreiben. Die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde am 23. Oktober 2019 unter der Nummer 2019/1937 verkündet.

Was ist das System zur Meldung von Missbräuchen?

Das System zur Meldung von Missbräuchen oder die Ethik-Hotline ist die durch eine Organisation ausgebaute und betriebene Melde-Plattform für Beschwerden, bei der Rechtsverletzungen angezeigt werden können. Die populärsten Meldekanäle sind per Telefon bzw. E-Mail ausgestaltete Hotlines bzw. webbasierten Online-Meldesysteme.

Was sind die Vorteile im System zur Meldung von Missbräuchen? 

Ein System zur Meldung von Missbräuchen auszugestalten, ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein elementares Interesse der Unternehmen, auch in Ungarn. Mit seiner Hilfe können nämlich Betrugsfälle leichter aufgedeckt bzw. verhindert bzw. kann das Ausmaß von Missbräuchen und Schäden bedeutend reduziert und auch der Betrieb der Organisation einfach effizienter werden.

Einer internationalen Untersuchung der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) von 2020 zufolge, die mehr als 2500 Fälle aus 125 Ländern untersuchte, verlieren die Unternehmen etwa 5 % ihrer Jahresumsätze durch diverse Betrugsfälle, die bei der Berufsausübung begangen werden. Etwa 43 % der Betrugsfälle wurden über Kanäle zur Meldung von Missbräuchen bekannt, wobei etwa die Hälfte der Meldungen von Angestellten eingingen. Bei Firmen, die ein System zur Meldung von Missbräuchen betreiben, war der Durchschnittswert der durch Betrug verursachten Schäden ungefähr halb so hoch wie bei den anderen, außerdem konnten sie den Betrug nach dem Begehen in viel kürzerer Zeit aufdecken, als die Firmen, wo es kein System zur Meldung von Missbräuchen gab (innerhalb von 12 anstelle von 18 Monaten). Ein System zur Meldung von Missbräuchen anzuwenden, kann der Studie zufolge einer Organisation monatlich Einsparungen von mehreren Millionen Forint bringen, da allein das Wissen, dass ein System zur Meldung von Missbräuchen existiert, zum einen die Täter vorsichtiger macht, und zum anderen wird auch die Vorbeugung und Aufdeckung von Betrugsfällen eindeutig effizienter und erfolgreicher.

Was beinhaltet die EU-Richtlinie?

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 bestimmt eindeutig die Bereiche und juristischen Personen, in Verbindung mit denen in Bezug auf Rechtsverletzungen interne und externe Meldekanäle ausgestaltet werden müssen. Bereiche, in denen Verstöße gegen Rechtsakte der Union auftreten, sind:

  • öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße im Sinne von Artikel 325 AEUV (Betrug, Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union)
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV (beispielsweise Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen), Verstöße gegen Vorschriften zur Körperschaftsteuer oder Bestrebungen, sich steuerliche Vorteile zu verschaffen, die dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderlaufen

Die in der Richtlinie formulierten Bestimmungen müssen die Nationalstaaten nach Artikel 26 der Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in ihre eigene Rechtspraxis implementieren.

In einem ersten Schritt wird es ab 17. Dezember 2021 bei Organisationen ab 250 Personen verbindlich, ein System zur Meldung von Missbräuchen anzuwenden, doch müssen bis zum 17. Dezember 2023 auch die mindestens 50 und höchstens 249 Mitarbeiter beschäftigenden juristischen Personen im privaten Sektor von den Rechtsnormen erfasst werden, die den Organisationen die Pflicht zur Schaffung von Meldekanälen vorschreiben. Das heißt, dass es früher oder später für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern und für Organisationen in der öffentlichen Sphäre verbindlich wird, einen internen Meldekanal auszugestalten und zu betreiben.

Die Richtlinie lässt auch die Behandlung von nicht identifizierbaren, d. h. anonymen Meldungen zu, überlässt aber deren detaillierte Regelung den Mitgliedstaaten.

Wo sind die Meldungen von Missbräuchen in Ungarn gegenwärtig geregelt?

In Ungarn regelt gegenwärtig das Gesetz Nr. CLXV von 2013 über Beschwerden und Eingaben der Bevölkerung in Bezug auf juristische Personen des staatlichen und öffentlichen Sektors die Meldung von Beschwerden, die Eingaben der Bevölkerung bzw. die Meldung von Missbräuchen.

Wir danken Dr. Zsolt Jasku für die Unterstützung bei der Zusammenstellung des Inhalts des Artikels.

Aufgrund des oben Dargelegten steht es außer Zweifel, dass die Einführung eines Systems zur Meldung von Missbräuchen das elementare Interesse jedes Wirtschaftsbeteiligten, selbst der weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigenden Firmen sein kann. Der Ausbau des Systems erfordert jedoch nicht wenig Zeit und Sachverstand. Deshalb ist es sinnvoll, schon jetzt die Vorbereitung zu beginnen. Der Geschäftszweig Business Automation von WTS Klient Ungarn steht Ihnen dabei gern zur Seite. Schreiben Sie uns, jetzt!

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