Für die Gesellschaften, die ihre Tätigkeit im Rahmen einer freiwilligen Liquidation auflösen, ist es empfehlenswert, die buchhalterischen und steuerlichen Wirkungen der Liquidation bereits vor dem Liquidationsbeschluss der Eigentümer zu prüfen, damit die Auflösung der Gesellschaft in Ungarn gründlich vorbereitet wird, bzw. das Unternehmen keine unangenehmen Überraschungen erlebt und keine unerwartete Zusatzkosten wegen der Liquidation hat.
Anfang der Liquidation sollte der erste Tag des gewöhnlichen Geschäftsjahres werden!
Da am Tag vor einer Liquidationseröffnung eine Schlussbilanz und Steuererklärungen für die Gesellschaft erstellt werden müssen, ist es ratsam, die Liquidationseröffnung auf den ersten Tag des neuen, gewöhnlichen Geschäftsjahres zu legen. Die Gesellschaft muss somit wegen der Liquidationseröffnung keinen zusätzlichen buchhalterischen Abschluss erstellen und der Jahresabschluss wird gleichzeitig zur Schlussbilanz. So kann die Gesellschaft in Ungarn auch die Gebühr der Wirtschaftsprüfung für einen gesonderten Jahresabschluss einsparen, falls sie zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet ist.
Trotz der Tatsache, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit während der Laufzeit der Liquidation fortsetzen bzw. die Liquidation selbst auch bis zu 3 Jahre in Anspruch nehmen kann, ist es eine erhebliche Erleichterung, wenn vor der Liquidationseröffnung die wirtschaftlichen Abläufe erfolgreich abgeschlossen und die noch offenen Fragen geregelt werden können.
Solche offenen Posten können Eigentümerdarlehen darstellen. Da am Ende der Liquidation der Gesellschaft keine Verbindlichkeiten mehr bestehen dürfen, müssen auch die Verbindlichkeiten gegenüber den Eigentümern beglichen werden, nach Möglichkeit durch Rückzahlung oder Übertragung von gewährten Krediten bzw. anderen Verpflichtungen oder Mitteln. Die Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital oder ein nicht gut durchdachter und schlecht getimter Erlass der Verbindlichkeiten könnte bei einer Steuerprüfung Probleme verursachen und darüber hinaus bei den Privateigentümern in Ungarn eine Gebührenzahlungspflicht generieren.
Es ist ratsam, einen Antrag auf die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zu stellen
Aufgrund der Steuerzahlungspflicht der vergangenen Jahre muss die Gesellschaft auch während der Liquidation die Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer leisten.
Wenn nach den Berechnungen die Höhe der tatsächlich anfallenden Steuerschuld in der Laufzeit der Liquidation weniger beträgt, als die festgesetzten Vorauszahlungen, ist es ratsam, bei der ungarischen Steuerbehörde NAV einen Antrag auf die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zu stellen, um damit die Lasten der Gesellschaft bzw. die Höhe von späteren Überzahlungen zu mindern.
Während der Liquidation müssen in Ungarn sehr enge Fristen eingehalten werden: Für die Erstellung und Einreichung der Schlussbilanz und den Steuererklärungen der Gesellschaft stehen 30 Tage, für die Liquidationsschlussbilanz und den Steuererklärungen 60 Tage zur Verfügung. Alle Aufgaben und Termine sollten mit den Anwälten, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und natürlich den Geschäftsführern sowie den Liquidatoren und Vertretern der Gesellschaft im Voraus abgesprochen werden, damit alle über den Zeitplan im Klaren sind.
Geschäftsunterlagen sollten gesondert aufbewahrt werden!
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei einer Liquidation in Ungarn mit mindestens einer Steuerprüfung durch die ungarische Steuerbehörde NAV zu rechnen ist. Wenn die Gesellschaft von der NAV zu einem früheren Zeitpunkt als risikobehafteter Steuerzahler eingestuft wurde, dann ist die ungarische Steuerbehörde verpflichtet, eine Steuerprüfung durchzuführen.
Am Ende der Liquidation in Ungarn muss der Ort benannt werden, an dem die Bücher und Papiere nach der Auflösung der Gesellschaft aufbewahrt werden. Um die Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen zu bewerten, empfiehlt es sich, die aufbewahrungspflichtigen Dokumente hinsichtlich der vergangenen Jahre schon im Voraus zusammenzustellen und die, die für 6, 9 oder mehrere Jahre aufbewahrt werden sollten, gesondert aufzubewahren.