09.02.2021

Kreditversicherung und Factoring, zwei Arten des Kundenrisikomanagements auch in Ungarn

Factoring kann auch Liquiditätslage der Gesellschaft verbessern

Die Covid-19 Pandemie ist für alle Wirtschaftsteilnehmer in Ungarn mit spürbaren Wirkungen verbunden. Einige Branchen sind mehr, andere weniger stark betroffen, und es gibt auch Bereiche, die zu den Gewinnern der Pandemie und der mit ihr einhergehenden Krise gehören. Von den Entwicklungen in der ungarischen Volkswirtschaft oder den globalen Prozessen kann sich natürlich keine einzige Wirtschaftsgesellschaft abkoppeln, doch wie die Pandemie eine gegebene Gesellschaft berührt, hängt in hohem Maße davon ab, in welchem Zustand die Krise die Firma trifft. Unter anderem davon, wie sich die Kapitalsituation der ungarischen Firma und die Außenstände gestalteten, über welche Rücklagen sie verfügte, wie betroffen die Kunden und Lieferanten sind bzw. natürlich davon, wie schnell und in welchem Umfang sich das ungarische Management den neuen Umständen anpassen konnte.

In einem solchen Umfeld ist die laufende Kontrolle des Kundenrisikos sehr wichtig, da die Nichtzahlung nicht nur die Liquidität des Unternehmens, sondern oft auch seine erfolgreiche Wirtschaftsführung gefährden kann.

Für das Kundenrisikomanagement gibt es zwei bewährte Methoden: die Kreditversicherung und das Factoring.

Kreditversicherung

Die Kreditversicherung ist eine komplexe Dienstleistung. Sie kann für den gesamten Kundenkreis abgeschlossen werden, wodurch gesichert wird, dass ein ausgeglicheneres Portfolio entsteht, das besser und schlechter bzw. mit höherer Wahrscheinlichkeit erfüllende und nicht erfüllende Kunden umfasst. Gleichzeitig kann sie nur für solche Partner abgeschlossen werden, bei denen die Gesellschaft das aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen für notwendig hält.

Der Kreditversicherer führt bei allen in das Portfolio der Kreditversicherung gelangenden Gesellschaften seine eigenen Risikoanalyseverfahren durch und schließt nur in den Fällen für den gegebenen Partner einen Vertrag ab, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Versicherungsfalls zum Zeitpunkt der Einstufung niedrig genug ist oder wenn er den Aufpreis für das Nichtzahlungsrisiko in der Versicherungsprämie geltend machen kann. Ebenso wird aufgrund der Einstufung bestimmt, bei welcher Deckung im Falle eines gegebenen Partners eine Kreditversicherung abgeschlossen werden kann.

Kommt ein versicherter Partner seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, kann das allein noch nicht als Schadensfall angesehen werden, da dem Versuche zur Eintreibung der Forderung vorausgehen müssen. Die Dienstleistung der Kreditversicherung kann auch die Eintreibung der Forderungen umfassen.

Mit dem Ausschöpfen der im Kreditversicherungsvertrag festgehaltenen und sinnvollerweise zu erwartenden Eintreibungsversuche tritt, wenn diese zu keinem Ergebnis geführt haben, der Versicherungsfall ein und die ungarische Gesellschaft bekommt aufgrund der Kreditversicherung die ihr für die auf den gegebenen Partner bezogene Deckung zustehende Schadenersatzsumme.

Da der Versicherungsfall die Nichtzahlung selbst ist, ist leicht ersichtlich, dass die Gesellschaft vor der Fälligkeit der Rechnungen nicht an den Gegenwert gelangen kann, d. h. die Liquiditätslage der Gesellschaft kann die Kreditversicherung nicht verbessern.

Factoring

Neben der Kreditversicherung existiert eine andere bewährte Form des Kundenrisikomanagements: das Factoring. Im Gegensatz zur Versicherung kann das Factoring auch die Liquiditätslage der Gesellschaft verbessern und eigentlich als Forderungskauf angesehen werden. Wichtig ist jedoch, dass wir umsichtig vorgehen und einen unseren Bedürfnissen entsprechenden Factoringvertrag abschließen. Wenn wir nach dem Factoring im Weiteren kein Risiko für die Nichtzahlung der Kunden mehr tragen möchten, ist es wichtig, sich für ein echtes Factoring zu entscheiden. In diesem Fall übernimmt die Factoringfirma das Risiko der Nichtzahlung, während bei einem unechten Factoring die Factoringfirma die Außenstände von uns eintreiben wird, wenn der Partner letztendlich nicht zahlt.

Eine ebenso wichtige Frage ist es, dass die Factoringfirma sofort beim Erfolgen des Factorings oder zum Ablauf der Forderung den Gegenwert begleicht. Während das Factoring im ersten Fall grundlegend unsere Liquidität verbessern kann, behandelt sie im letzteren Fall nur das Risiko der Nichtzahlung.

Sonstige Verfahren

Bei einem Partner, bei dem es bereits spürbare Probleme mit der Nichtzahlung gibt, kann es gut passieren, dass weder das Factoring noch die Kreditversicherung in Frage kommen kann.

In diesem Fall ist es begründet, andere Entscheidungen zu treffen. Als erstes ist es sinnvoll, bei dem gegebenen Partner die Höhe des Kreditrahmens zu überprüfen bzw. wenn es keine gibt, einen Kreditrahmen einzuführen. In einem schweren Fall kann es begründet sein, den Verkauf mit Zahlungsaufschub auszusetzen.

Und vergessen wir auch nicht, dass für eine Gesellschaft nicht nur die Nichterfüllung der Kunden sondern auch die Nichterfüllung der Lieferanten ein Risiko darstellen kann. Wenn die Tätigkeit einer Gesellschaft in hohem Maße von einem einzigen Zulieferer abhängt, sollte man nach alternativen Bezugsquellen suchen oder eventuell die Einkäufe diversifizieren.

Da bei der laufenden Kontrolle der Kundenrisiken und deren Management zahlreiche Faktoren abgewogen werden müssen, ist es sinnvoll, die Einbeziehung eines Experten zu erwägen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter von WTS Klient Ungarn, die Sie gern als Berater in den in Verbindung mit der Kreditversicherung, dem Factoring oder anderen Arten des Kundenrisikomanagements auftretenden Fragen unterstützen.

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