14.01.2020

Rückforderung der Umsatzsteuer für uneinbringliche Forderungen

Seit 1. Januar ist es in Ungarn möglich, doch gibt es zahlreiche Bedingungen dafür

uneinbringliche-Forderungen

Wahrscheinlich war die überwiegende Mehrheit der Unternehmen schon in der Situation, dass irgendein Kunde nicht zahlen konnte, weshalb ihre Forderungen uneinbringlich wurden. In diesem Artikel untersuchen wir die in Ungarn seit dem 1. Januar 2020 gültigen neuen Regeln des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit der Rückerstattung der Umsatzsteuer für uneinbringliche Forderungen.

Das Unternehmen in unserem Beispiel erwirbt Rohstoffe für die Produktion und verkauft später nach der Produktion die fertigen Erzeugnisse als Großhändler an mehrere Einzelhandelsnetze. Unser Unternehmen kann die Summe der ihm bei seinen umsatzsteuerpflichtigen Einkäufen berechneten Umsatzsteuer in seiner Steuererklärung in Abzug bringen (was in der Umgangssprache nur als abzugsfähige Vorsteuer erwähnt wird), während es für seine Verkäufe deren Umsatzsteuergehalt als zu zahlende Steuer ermitteln und erklären muss. Die positive Differenz aus zu zahlender und abzugsfähiger Steuer muss unser Unternehmen in Abhängigkeit von seiner Erklärungshäufigkeit (in der Regel monatlich oder quartalsweise) tatsächlich an den Staat zahlen bzw. kann es sie zurückfordern, wenn die abzugsfähige Steuer höher ist als die zu zahlende Steuer. Werfen wir einen Blick auf die Fragen, die in Verbindung mit dieser Praxis auftreten können!

Kann es vorkommen, dass mein Kunde noch nicht gezahlt hat, ich aber bereits die Summe der verbundenen Umsatzsteuer an den Staat zahlen muss?

Natürlich ja. Angenommen, dass wir am letzten Junitag eine Lieferung an einen inländischen Kunden auf den Weg bringen, weshalb als auf unserer Rechnung aufgeführter Erfüllungstermin dieses Verkaufs in der Regel der 30. Juni stehen wird. Über unsere Geschäfte mit einer Erfüllung im Juni müssen wir bis zum 20. Juli unsere Umsatzsteuererklärung erstellen und die Summe der damit verbundenen Umsatzsteuer begleichen. Wenn wir mit unserem Kunden ein Zahlungsziel von mehr als 20 Tagen vereinbart haben, dann kann eine Situation eintreten, dass der Gegenwert dieser Lieferung (der auch die Summe der verbundenen Umsatzsteuer enthält) nicht bis zu dem Termin auf unser Bankkonto eingeht, zu dem wir den Betrag an den Staat zahlen müssen. Natürlich rechnet die Mehrzahl der Unternehmen mit diesem Umstand und gestaltet ihre Cashflow-Position fortlaufend so aus, damit diese Zeiträume überbrückt werden können.

Was kann ich tun, wenn mein Kunde länger nicht zahlt, zahlungsunfähig wird und im schlechteren Fall in Insolvenz gerät? 

Im Sinne der in Ungarn seit dem 1. Januar 2020 geltenden neuen Regeln in Verbindung mit der Umsatzsteuer für uneinbringliche Forderungen besteht in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen endlich eine Möglichkeit zur Rückforderung des Umsatzsteuergehalts des von unserem Kunden nicht erstatteten Gegenwertes. Mehrere EU-Staaten behandelten bereits früher in ihren nationalen Umsatzsteuervorschriften den Fragenkreis der mit uneinbringlichen Forderungen verbundenen Umsatzsteuer und ab 2020 gehört auch Ungarn dazu.

Was umfasst der Begriff uneinbringliche Forderungen genau? 

Das Umsatzsteuergesetz führte eine neue Definition ein, aufgrund der die folgenden Forderungen als uneinbringlich angesehen werden:

A) Die Forderung ist eine auch die Steuer enthaltende Summe der aufgrund von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen entstandenen Gegenwerte oder Teilgegenwerte, die der Steuerpflichtige als solche in seinen Büchern verrechnet.

B) Die Forderung wird aufgrund eines der folgenden Gründe als uneinbringlich angesehen:

  • es gibt bei der gegen den Schuldner betriebenen Zwangsvollstreckung keine Deckung oder die gefundene Deckung deckt die Forderung nur zum Teil,
  • die Forderung hat der Gläubiger im Rahmen eines Vergleichs im Vergleichs- oder Konkursverfahren bzw. im Umschuldungsverfahren der Kommunalverwaltungen erlassen,
  • für die Forderung gibt es laut der durch den Konkursverwalter abgegebenen schriftlichen Bescheinigung (Erklärung) keine Deckung, vorausgesetzt, dass seit dem Zeitpunkt des Konkursbeginns wenigstens zwei Jahre vergangen sind,
  • für die Forderung bietet die zum Abschluss des Konkurses bzw. des Schuldenregulierungsverfahrens im Wert laut Vorschlag zur Vermögensaufteilung übernommenen Vermögenswerte keine Deckung.
 Unter welchen Bedingungen kann die Bemessungsgrundlage der Steuer gesenkt werden? 

Wie es bereits im Steuerpaket vom Sommer stand, muss man aufgrund der neuen Regeln gleichzeitig zahlreichen Bedingungen entsprechen, damit die Bemessungsgrundlage der Steuer um den Umsatzsteuerhalt für uneinbringliche Forderungen gesenkt werden kann. Diese Bedingungen sind:

  • wir müssen dem Grundsatz der bestimmungsgemäßen Rechtsausübung entsprechen;
  • das Geschäft muss zwischen unabhängigen Parteien realisiert werden;
  • der Kunde muss im Voraus schriftlich benachrichtigt werden, es sei denn, dass er ohne Rechtsnachfolger erloschen ist;
  • der Steuerpflichtige darf zum Zeitpunkt der Einreichung der von den uneinbringlichen Forderungen betroffenen Steuererklärung in keinem Vergleichs-, Konkurs- oder Zwangslöschungsverfahren stehen;
  • der Kunde darf zum Zeitpunkt der Erfüllung der als Grundlage der Abrechnung als uneinbringliche Forderungen dienenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen in keinem Vergleichs-, Konkurs- oder Zwangslöschungsverfahren stehen;
  • der Kunde wird zum Zeitpunkt des ursprünglichen Geschäfts und in dem diesem Zeitpunkt vorausgehenden einen Jahr nicht in der Datenbank der Personen mit hohem Steuerfehlbetrag oder mit hohen Steuerschulden geführt, die von der Webseite der Steuerbehörde abgefragt werden kann;
  • die Steuernummer des Kunden ist zum Zeitpunkt der Erfüllung des ursprünglichen Geschäfts nicht gelöscht;
  • die Finanzbehörde hat dem Steuerpflichtigen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung des ursprünglichen Geschäfts keine Auskunft über eine neuerliche Möglichkeit der Erfüllung der Steuerpflicht des Erwerbers der Gegenstände bzw. des Dienstleistungsempfängers erteilt;
  • seit der Fälligkeit der Erstattung des Gegenwertes des ursprünglichen Geschäfts ist wenigstens ein Jahr vergangen;
  • der Gegenwert des ursprünglichen Geschäfts wurde oder wird nicht auf andere Weise erstattet und
  • der Zeitpunkt der Erfüllung des ursprünglichen Geschäfts ist ein Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2015.
Was muss die dem Kunden geschickte schriftliche Mitteilung enthalten? 

Aufgrund der Rechtsnorm muss die vorherige schriftliche Benachrichtigung wenigstens die folgenden Daten enthalten:

  • den Grund für die Abrechnung als uneinbringliche Forderungen;
  • die laufende Rechnungsnummer der Rechnungen des ursprünglichen Geschäfts;
  • die Höhe der uneinbringlichen Forderungen (in einer Aufschlüsselung nach dem Gegenwert oder Teilgegenwert sowie der darauf entfallenden Steuersumme) und
  • eine Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige die Bemessungsgrundlage der Steuer nachträglich um die die Steuer nicht enthaltende Summe des laut dem vorherigen Punkt angegebenen Gegenwertes senkt. 
Wie muss die Senkung der Bemessungsgrundlage erklärt werden? 

Aus der Begründung der auf die Umsatzsteuer für uneinbringliche Forderungen bezogenen neuen Rechtsnorm geht eindeutig hervor, dass der Gesetzgeber in Form einer Erklärung zur Eigenrevision eine Korrektur der Bemessungsgrundlage erwartet, weshalb mit der Änderung der Erklärung des ursprünglichen Geschäfts die Senkung der Bemessungsgrundlage angeregt werden muss. Der Steuererklärung muss auch eine Erklärung über den Grund der Abrechnung als uneinbringliche Forderungen, die laufende Nummer der betroffenen Rechnungen, die Höhe der Senkung der Bemessungsgrundlage bzw. den Namen und die Steuernummer des Kunden beigelegt werden wie auch eine Erklärung, dass der Gegenwert des ursprünglichen Geschäfts nicht auf andere Art und Weise erstattet wurde oder wird.

Was muss getan werden, wenn der Kunde die Rechnung nach der Senkung der Bemessungsgrundlage doch begleicht?

In diesem Fall müssen wir unsere Steuererklärung korrigieren und eine Erklärung über die um die Steuer gesenkte Summe des erstatteten Gegenwertes sowie den Namen und die Steuernummer des Kunden abgeben.

Die Steuerberater von WTS Klient Ungarn helfen ihren Mandanten bei der Beratung zu Fragen der Umsatzsteuer, sich im Labyrinth der Umsatzsteueränderungen für 2020 zurechtzufinden, die in Verbindung mit den neuen Umsatzsteuerregeln und ihren Unternehmen auftretenden Fragen zu beantworten und eine Lösung für die neuen Herausforderungen zu finden. Wenden auch Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter, wenn Sie Hilfe benötigen oder in Verbindung mit der Umsatzsteuerrückerstattung für uneinbringliche Forderungen Fragen haben sollten!

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