Die sukzessive Einführung ermöglichte immer mehr Unternehmen, die International Financial Reporting Standards (IFRS) für individuelle Berichtszwecke zu nutzen. Heute kann man sagen, dass praktisch jedes Unternehmen diese Chance nutzen und daraus echte Vorteile ziehen kann. Natürlich bedeutet dies aber nicht, dass diese Gelegenheit auch jedem der betroffenen Unternehmen wirklich Vorteile bietet. Unser Geschäftszweig IFRS Beratung hilft unseren Mandanten, zu ermitteln, ob sie von der Anwendung von IFRS für individuelle Berichtszwecke wirklich profitieren können.
Es bedarf einer gründliche Vorbereitung und Erwägung sowie wichtigen strategischen Entscheidungen für eine Gesellschaft, um IFRS für individuelle Berichtszwecke anzuwenden.
Wir übernehmen für unsere Mandanten gerne die komplexe Analyse und Beurteilung der Risiken und Auswirkungen auf das Unternehmen bei der Umstellung auf IFRS, die Bestimmung der strategischen Entscheidungspunkte und präsentieren die Auswirkungen von Entscheidungsvarianten. Allerdings hat die Einführung von IFRS über die strategische Ebene hinaus auch erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft. Wir unterstützen unseren Mandanten deshalb mit praktischen Ratschlägen, indem wir die Effekte aus der Umstellung auf die Geschäfts-, Finanz- und Rechnungslegungsprozesse ermitteln, das angewandte ERP-System mit den IFRS-Anforderungen in Einklang bringen oder mit der Auswahl eines geeigneten ERP-Systems und mit der Unterstützung von Finanz- und Buchhaltungsbereichen zur Einführung beisteuern.
Bei der Entwicklung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die unseren Mandanten am besten dienen und in der aufgrund von Änderungen der IFRS-Standards erforderlichen Aktualisierung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stehen wir unseren Mandanten im Rahmen unserer IFRS Beratung gern zur Seite.
Mit Einbeziehen unserer Steuerberaterkollegen beurteilen wir im Voraus die Auswirkungen der IFRS-Umstellung auf die Steuerzahlungspflicht für das Umstellungsjahr und auch für die Folgejahre.
Für unsere Mandanten, die IFRS nicht für Einzelzwecke, sondern nur für Konzernreporting nutzen, übernehmen wir die Erstellung von Konzernreporting nach IFRS aus den ungarischen Buchhaltungsdaten bzw. die Errichtung eines Konzernreportingsystems aus der ungarischen Rechnungslegung und die Zuordnung einzelner Kontonummern des Hauptbuchs an den Kontenrahmen nach IFRS. Bei komplexeren Einzeltransaktionen helfen wir unseren Mandanten das Wirtschaftsereignis ordnungsgemäß nach IFRS und / oder der ungarischen Rechnungslegung abzubilden. Wir stehen unseren Mandanten sowohl mit der Berechnung der latenten Steuer als auch der Zusammensetzung des Cashflows gern zur Verfügung.
Im Rahmen unserer IFRS Beratung bieten wir weiter folgende Dienstleistungen an:
- Unterstützung der Erstellung des ersten Jahresabschlusses nach IFRS
- Unterstützung der Jahresabschlussprüfung nach IFRS
- Bewertung der Auswirkungen in Verbindung mit den Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Bilanz oder das Unternehmen und die vorläufige Analyse der Auswirkungen der geplanten Änderungen
- Beantwortung von einzelnen Fragen zu IFRS
- Ermittlung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach IFRS
- Unterstützung bei der steuerbehördlichen Prüfung der Steuerbemessungsgrundlage nach IFRS